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Privat oder gewerblich im Kaufvertrag ?!?

Themenstarteram 18. März 2011 um 19:14

Moin moin,

ich habe gerade einen Kaufvertrag vorab per Mail bekommen,

der Verkäufer hat mich als gewerblichen Käufer betitelt um

eine mögliche Gewährleidtung zu umgehen.

Ist dies bei 10 Jahre alten Exoten üblich,

oder sollte ich vom Fahrzeug Abstand nehmen ?

Er sagt, dass er so weit im Preis von mir gedrückt wurde, da könnte er nicht auch noch eine Garantie übernehmen.

Was meint Ihr, übliches Händlergeschwätz oder ein Halsabschneider.

Gruß Frank

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12 Antworten
am 18. März 2011 um 19:42

>Was meint Ihr, übliches Händlergeschwätz oder ein Halzabschneider.<

Beides.:-)

Seit 2002 gibt es nun die neugeschriebene erweitere Sachmängelhaftung.

Und nach all den Jahren versuchen immer noch Autohändler dieses doch mittlerweile relativ allgemeinbekannte Gesetz zu umgehen.

Sind die einfach nicht lernfähig oder schlicht und einfach nur dämlich?

Grundsätzlich gilt: In der Regel kommt ein gewerblicher Verkäufer beim Verkauf eines PKW um die Sachmängelhaftung nicht herum, denn sie ist GESETZ. Wenn es zum gerichtlichen Streitfall kommt, sind seine Geschäfts-Konstrukte normalerweise zum Scheitern verurteilt.

Ich habe dies zuletzt 2003 vor Gericht durchgefochten und der Händler, der sich damit rauswinden wollte, den Wagen im Auftrag zu verkaufen, ist sowas von auf die Fresse gefallen!

Einen Business-to-Business-Kauf kann Dir keiner andrehen, wenn Du gar kein Gewerbe hast. Logisch, oder? Demzufolge wäre dann der Ausschluß der Sachmängelhaftung nichtig und der Verkäufer zur Haftung verpflichtet.

Meine Einschätzung: Wenn sich schon einer so windet um aus der Sachmängelhaftung zu kommen, Finger weg! Potentieller Betrüger!

am 18. März 2011 um 22:50

schliesse mich uneingeschrängt Spechti an.

Wer nicht für sein Handeln haften will, will bescheissen

lass bloss die Finger weg

einem guten Angebot folgt immer ein besseres.

Zitat:

Original geschrieben von FSchuett

Moin moin,

ich habe gerade einen Kaufvertrag vorab per Mail bekommen,

der Verkäufer hat mich als gewerblichen Käufer betitelt um

eine mögliche Gewährleidtung zu umgehen.

Das dürfte ohnehin unwirksam sein. Wenn du kein gewerblicher Käufer BIST, nutzt ihm das alles nichts.

Themenstarteram 19. März 2011 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von autoalfred

Zitat:

Original geschrieben von FSchuett

Moin moin,

ich habe gerade einen Kaufvertrag vorab per Mail bekommen,

der Verkäufer hat mich als gewerblichen Käufer betitelt um

eine mögliche Gewährleidtung zu umgehen.

Das dürfte ohnehin unwirksam sein. Wenn du kein gewerblicher Käufer BIST, nutzt ihm das alles nichts.

Wie, der Kaufvertrag nutzt nur bei gewerblichen Kunden ?

D.h. bei privaten Kunden nicht ?

 

Zitat:

Original geschrieben von FSchuett

Wie, der Kaufvertrag nutzt nur bei gewerblichen Kunden ?

D.h. bei privaten Kunden nicht ?

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt.

Ich habe Zweifel daran, ob der gewerbliche Verkäufer seine Gewährleistung dadurch ausschließen kann, indem er einen Privatmann auf dem Papier zum Gewerbetreibenden deklariert.

am 19. März 2011 um 14:04

Ich habe bisher oft bei alten Fahrzeugen auf diese Art gekauft. So wurden Preisabschläge von bis zu 50% auf den ausgewiesenen Preis möglich da der Händler sich die Garantieversicherung, welche auch recht teuer ist, spart.

Wäre der Händler intelligent würde er das Fahrzeug im Auftrag als Privatverkauf verkaufen.

Bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug kann man ohnehin nicht allzuviel erwarten, erst recht kein mänglefreies Fahrzeug zu sehr günstigem Preis und da du hier postest gehe ich von einem Ami aus, da gelten dann wieder spezielle Regeln.

Ich habe meinen Chevy auch ohne Garantie usw. gekauft beim Fähnchenhändler, bis jetzt keine Probleme sogar MFK (sowas wie TÜV nur 10mal strenger) gab nur die Probleme die mir bereits beim Kauf bekannt waren.

Ich denke kaum ein Händler würde ein Fahrzeug das älter als 8 Jahre ist freiwillig mit Garantie verkaufen, deshalb landen diese Autos ja zu 99% beim Fähnchenkollegen (mit starkem arabischen Akzent)....

Themenstarteram 19. März 2011 um 14:42

Moin,

also,

das Fahrzeug war mit 17.000,-- EUR inseriert (mit Kundendienst, 2. Hand und deutschem Brief).

Nach meiner Carfax Anfrage ist es 3. Hand, aber unfallfrei.

Ich bin bereit 16.000,-- EUR zu zahlen (ohne KD und nur mir US-Title und TÜV Vollabnahme).

Was mich so stutzig macht, ist die Tatsache das der Händler plötzlich

unbedingt einen gewerblichen Kaufvertrag schreiben will.

Ich verstehe ja, dass es schwierig ist eine Gewährleistung auf 10 Jahre alte Autos zu geben...

Aber...

Er ist Autohändler und verdient damit sein Geld, ich kann in meiner Firma auch nicht die Verträge ändern, nur damit ich nicht in der Haftung bin.

Ich bin jetzt von meinen Kaufabsichten abgekommen und suche weiter...

GRuß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von FSchuett

 

Ich bin jetzt von meinen Kaufabsichten abgekommen und suche weiter...

GRuß

Frank

Gut so, besser ist das.

Und wenn du ihn nur um ein Kilo € gedrückt hast, ist das wirklich ne sehr fadenscheinige Ausrede vom ihm.

Zitat:

Ich denke kaum ein Händler würde ein Fahrzeug das älter als 8 Jahre ist freiwillig mit Garantie verkaufen

Wie alt es ist ist unerheblich. Auch hat er sie nicht freiwillig zu geben sondern er ist dazu verpflichtet. Ein gewerblicher Verkäufer hat für seine Ware geradezustehen. Das ist gesetzlich geregelt. Die Verpflichtung zur Gewährleistung kann auch nicht ausgeschlossen werden. Das einzig mögliche zugeständnis ist die einvernehmliche Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung von zwei auf ein Jahr.

Das hat er übrigens sogar, wenn er ein eigenes Fahrzeug verkauft. Denn dies wird vor dem Gesetz so betrachtet als wäre es ein gewerblich verkauftes. Soll heißen: der Gewerbetreibende kann praktisch keine Güter beim Verkauf von der gewährleistungspflicht trennen.

Zitat:

... deshalb landen diese Autos ja zu 99% beim Fähnchenkollegen (mit starkem arabischen Akzent)....

... und auch diese leben nicht in einem rechtsfreien Raum. Wenn sie einen Gewerbeschein haben und auf deutschem Hoheitsgebiet Ware feilbieten haben sie auch - ganz getreu dem BGB - dafür geradezustehen. Auch wenn sie aus der Wüste Gobi oder aus Grönland kommen.

am 20. März 2011 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Zitat:

Ich denke kaum ein Händler würde ein Fahrzeug das älter als 8 Jahre ist freiwillig mit Garantie verkaufen

Wie alt es ist ist unerheblich. Auch hat er sie nicht freiwillig zu geben sondern er ist dazu verpflichtet. Ein gewerblicher Verkäufer hat für seine Ware geradezustehen. Das ist gesetzlich geregelt. Die Verpflichtung zur Gewährleistung kann auch nicht ausgeschlossen werden. Das einzig mögliche zugeständnis ist die einvernehmliche Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung von zwei auf ein Jahr.

Das hat er übrigens sogar, wenn er ein eigenes Fahrzeug verkauft. Denn dies wird vor dem Gesetz so betrachtet als wäre es ein gewerblich verkauftes. Soll heißen: der Gewerbetreibende kann praktisch keine Güter beim Verkauf von der gewährleistungspflicht trennen.

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Zitat:

... deshalb landen diese Autos ja zu 99% beim Fähnchenkollegen (mit starkem arabischen Akzent)....

... und auch diese leben nicht in einem rechtsfreien Raum. Wenn sie einen Gewerbeschein haben und auf deutschem Hoheitsgebiet Ware feilbieten haben sie auch - ganz getreu dem BGB - dafür geradezustehen. Auch wenn sie aus der Wüste Gobi oder aus Grönland kommen.

Ich wollte damit nur sagen dass ich bisher mit diesen "Kollegen" noch nie Probleme hatte. Ich weiss was ich kaufe und prüfe die Fahrzeuge vorher.

Meinen Chevy habe ich auch so gekauft und CHF 4500 gespart und bisher keinerlei Probleme, genau wie mit den ca. 15 Fahrzeugen vorher. Man muss halt nur wissen was man tut und sich ein wenig auskennen.

Hey,

kaufen und wenn was passiert oder du Mängel entdeckst auf die gültige Rechtslage hinweisen.Wirkt meistens schon.

Ansonsten musst du halt im Falle ,dass an dem Wagen Mängel sind und der Händler sich querstellt zu gerichtlichen Schritten greifen.

Kann Nerven,Zeit und Geld kosten. Darüber musst du dir halt im klaren sein.

gruß

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