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Privat Haftpflichtschaden?

Servus,

folgendes ist leider passiert und ich hätte gerne eure Meinung dazu.

Mein Motorrad stand bei mir im Hof als die Tante meiner Frau zu Besuch kam, diese wollte sich in die Sonne setzen und dazu mein Motorrad wegschieben. Dabei ist es ihr wohl aus der Hand gerutscht und gegen eine Mauerkante geknallt, Tank und Verkleidung kaputt. (war selber nicht live dabei, war im Haus).

Sie mag dies nun ihrer Privat-Haftpflicht melden, zahlt die sowas?

Hm, muss ich irgendwas beachten? So wie es oben steht ist es passiert....

Beste Antwort im Thema

Naja, diese "Motorrad umgefallen" Schäden... Ich sage hier nix. Sie soll den Schaden einfach der Versicherung melden und abwarten...

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Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Hier kommt die Regel zum Ansatz, daß die Tante das Motorrad unberechtigt bewegt hat. Hätte sie es in Deinem Auftrag getan, wäre die Privathaftpflicht nicht eingetreten

Vollkommener Mumpitz!

Die Haftung der Tante richtet sich in diesem Falle nach § 823 Absatz 1 BGB.

In der Haftung ist die Tante durch die schädigende Handlung, nämlich das Umfallenlassen des Motorrades.

Das Schieben des Motorrades allein stellt noch keine schuldhafte Handlung dar - hieraus ergibt sich, dass es vollkommen egal ist (in Bezug auf die Schadenersatzpflicht), WARUM die Tante das Motorrad geschoben hat.

Allenfalls könnte bei einem "Auftragsschieben" der stillschweigende Haftungsausschluss aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses eingewendet werden.

Nachdem das Schieben eines Motorrades jedoch für den Gefälligkeitsnehmer keinen wirtschaftlichen Wert darstellt, geht auch diese Argumentation ins Leere.

Davon abgesehen wäre die PHV der Tante auch dann selbstverständlich eingetreten - nur dann eben mit der Funktion des passiven Rechtsschutzes (Abwehr unberechtigter Ansprüche aufgrund fehlender Haftung des Versicherten).

 

Frei nach Dieter Nuhr: "Wenn man............................................................"

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