ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Polyplastic-Sicherheitsaktion für Knaus-Tabbert Reisemobile und Wohnwagen

Polyplastic-Sicherheitsaktion für Knaus-Tabbert Reisemobile und Wohnwagen

Themenstarteram 8. Juni 2013 um 21:42

Hallo Zusammen

Ich habe heute von der Firma Polyplastic eine Aufforderung bekommen in meinem Wohnwagen die Fenster erneuern zulassen. Die Firma Polyplastic ist der Hersteller der doppelverglasten Fenster die an meinem Wohnwagen verbaut sind. Infolge einiger ungünstiger Faktoren besteht die Möglichkeit, dass sich die Außenscheibe plötzlich und unerwartet von der Innenscheibe löst. Produktionszeitraum März 2004 bis Dezember 2005 Meine Anschrift haben Sie für diese Maßnahme vom Kraftfahrt -Bundesamt.

So weit So gut

Ich soll für jedes Fenster eine Selbstbeteiligung von 100€ plus Mwst zahlen.

In dem Schreiben weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die zuständige Behörde eine Stilllegungsverfügung in Bezug auf mein Fahrzeug erlassen kann und voraussichtlich auch erlassen wird, wenn ich mein Fahrzeug nicht an der Sicherheitsaktion beteilige und eine der angebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchführen lasse.

Meine Frage ist, hat auch jemand von Euch so ein Schreiben vom Scheibenhersteller bekommen? Und wie seht ihr das mit den 100 €? Für mich wären das mal eben 600€.

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2013 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Das ist in meiner meinung ERPRESSUNG. = Bezahle fur unseren Schrott oder die legen Dich still.

nö, das wird nen anderen hintergrund haben... :eek:

...noch ist das kein offizieller rückruf vom kba, bei dem der hersteller für alle kosten aufkommen muss! und bevor das kba diese sache "offiziell" (und damit sehr kostenintensiv) macht, versuchen die jetzt einfach das ganze auf "freiwilliger basis" (halteben mit einer selbstbeteiligung) abzuwickeln...

oder anders ausgedrückt: abwarten und tee trinken!

169 weitere Antworten
Ähnliche Themen
169 Antworten

Ich wurde mit meinem Rechtsanwalt sprechen und einen Ensprechenden Brief aufsetzen. Der Hersteller sollte froh sein, das du den Hersteller Polyplastic nicht in Regress nimmst wegen den Verkehrsgefahrdenden Product. Das ist in meiner meinung ERPRESSUNG. = Bezahle fur unseren Schrott oder die legen Dich still.

http://www.polyplastic.nl/DE/bedrijfsprofiel.html

Ich wurde mit dem hersteller in den Niederlanden contact aufnehmen.

Rudiger

Das durfte sehr intressant sein.

EDIT

http://knaustabbert.polyplasticpass.nl/DE/customer/index

Hier schreiben die, das es Probleme gibt. Warum sollst DU fur deren "Fu.k up bezahlen. Mein Anwalt wurde sich uber diesen "Auftrag" freuen.

Hintergrundinformationen

In letzter Zeit haben wir von vielen Vertragshändlern in Europa Informationen erhalten, wonach bestimmte Fenster Loslösungserscheinungen aufwiesen. Polyplastic hat die vorgelegten Fenster in seinem Labor untersuchen lassen. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Volldruckfenster mit der Farbnummer 62, die im Zeitraum von März 2004 bis Juli 2005 produziert wurden, unter ganz speziellen Bedingungen loslösen können.

Die Ursache liegt vermutlich in einer chemischen Reaktion zwischen dem in diesem Zeitraum verwendeten Kleber und der Farbe des Dekorrands, die durch langzeitige UV-Einwirkung negativ beeinflusst wird. Bei diesen Fenstern respektive Ihrer Loslösung handelt es sich um einen sehr langsamen und allmählich ablaufenden Prozess. Der Prozess ist schon bis zu zwei Jahre vorher am Kleberrand erkennbar. Dadurch ist ein rechtzeitiges Eingreifen möglich und eine eventuelle Loslösungsgefahr kann rechtzeitig abgewendet werden.

Auch aus diesen Gründen empfiehlt Polyplastic, die Servicehinweise genau zu befolgen und das Fahrzeug regelmäßig professionell kontrollieren zu lassen. Diese Hinweise finden Sie im Servicehandbuch zu Ihres Freizeitfahrzeugs.

 

Zitat:

Original geschrieben von Q5Audi

Hallo Zusammen

Ich habe heute von der Firma Polyplastic eine Aufforderung bekommen in meinem Wohnwagen die Fenster erneuern zulassen. Die Firma Polyplastic ist der Hersteller der doppelverglasten Fenster die an meinem Wohnwagen verbaut sind. Infolge einiger ungünstiger Faktoren besteht die Möglichkeit, dass sich die Außenscheibe plötzlich und unerwartet von der Innenscheibe löst. Produktionszeitraum März 2004 bis Dezember 2005 Meine Anschrift haben Sie für diese Maßnahme vom Kraftfahrt -Bundesamt.

So weit So gut

Ich soll für jedes Fenster eine Selbstbeteiligung von 100€ plus Mwst zahlen.

In dem Schreiben weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die zuständige Behörde eine Stilllegungsverfügung in Bezug auf mein Fahrzeug erlassen kann und voraussichtlich auch erlassen wird, wenn ich mein Fahrzeug nicht an der Sicherheitsaktion beteilige und eine der angebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchführen lasse.

Meine Frage ist, hat auch jemand von Euch so ein Schreiben vom Scheibenhersteller bekommen? Und wie seht ihr das mit den 100 €? Für mich wären das mal eben 600€.

Bisher noch nicht, bleib am Ball und berichte weiter.

Einenen Anwalt (Produkthaftung) würde ich auch kontaktieren.

Hallo,

das Thema wird hier schon seit längerem behandelt:

http://www.motor-talk.de/.../...robleme-mit-den-fenstern-t2820379.html

Liebe Grüße

Herbert

am 9. Juni 2013 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Das ist in meiner meinung ERPRESSUNG. = Bezahle fur unseren Schrott oder die legen Dich still.

nö, das wird nen anderen hintergrund haben... :eek:

...noch ist das kein offizieller rückruf vom kba, bei dem der hersteller für alle kosten aufkommen muss! und bevor das kba diese sache "offiziell" (und damit sehr kostenintensiv) macht, versuchen die jetzt einfach das ganze auf "freiwilliger basis" (halteben mit einer selbstbeteiligung) abzuwickeln...

oder anders ausgedrückt: abwarten und tee trinken!

Das wird noch Lustig, $$$$ fur den Hersteller. Warum kann man nur so "geizig" sein. Jeder Hersteller und Unternehmer hat Versicherungen fur diese Probleme.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Das ist in meiner meinung ERPRESSUNG. = Bezahle fur unseren Schrott oder die legen Dich still.

nö, das wird nen anderen hintergrund haben... :eek:

...noch ist das kein offizieller rückruf vom kba, bei dem der hersteller für alle kosten aufkommen muss! und bevor das kba diese sache "offiziell" (und damit sehr kostenintensiv) macht, versuchen die jetzt einfach das ganze auf "freiwilliger basis" (halteben mit einer selbstbeteiligung) abzuwickeln...

oder anders ausgedrückt: abwarten und tee trinken!

am 9. Juni 2013 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Jeder Hersteller und Unternehmer hat Versicherungen fur diese Probleme.

nur weil eine versicherung vorhanden ist, heißt das noch lange nicht, das diese auch zahlt...

...der teufel steckt hier nämlich im kleingedruckten, der definition und letzendlich auch auslegung (seitens der versicherung) des "produktionsfehlers".

Soweit ich weiß bietet Polyplastic eine kostenlose nachträgliche Verschraubung oder halt den Austausch gegen Zuzahlung an.

@ Rudiger:

Was soll der Anwalt? Es geht um Fenster aus 2004 - 2005. Alle Ansprüche wie Gewährleistung haben sich sicher erledigt!

Das nennt sich PRODUCT Haftung. Diese Probleme sind schon etwas langer bekannt.

Es hat nichts mit Garantie zu tun.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Soweit ich weiß bietet Polyplastic eine kostenlose nachträgliche Verschraubung oder halt den Austausch gegen Zuzahlung an.

@ Rudiger:

Was soll der Anwalt? Es geht um Fenster aus 2004 - 2005. Alle Ansprüche wie Gewährleistung haben sich sicher erledigt!

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Das nennt sich PRODUCT Haftung. Diese Probleme sind schon etwas langer bekannt.

Es hat nichts mit Garantie zu tun.

Rudiger

Exakt so ist es. Hier kommt, gerade nach Ablauf der Gewährleistung, ausschliesslich das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) zum tragen.

 

Die Ansprüche des Geschädigten verjähren nach § 12 Abs. 1 ProdHaftG drei Jahre nachdem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen müssen.

 

Mit der gesetzlichen Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit der freiwilligen Garantie) hat das nichts zu tun und wird somit auch durch deren Ablauf in keinster Weise betroffen.

 

Eine Selbstbeteiligung sieht das Produkthaftungsgesetz lt. §11 nach meiner Einschätzung nur für Sachschäden vor. Beispiel: durch ein (serienmäßig) schadhaftes Gerät wird ein Brand ausgelöst. Der Fehler am Gerät selbst muß im Rahmen der Produkthaftung jedoch (ebenfalls nach meiner Einschätzung) kostenfrei behoben werden.

 

Gruß

NoGolf

am 10. Juni 2013 um 17:05

Hallo , habe den gleichn Brief bekommen.

Habe aber in Erwägng gezogen mich mit einem Anwalt zu unterhalten.

Die glaube wirklich , das man noch dankbar sein muss,wenn die das reparieren.

Dabei haben sie so lnge gewartet bis die Garantie weg war.

Habe meinen Tabbeert erts 2005 gekauft, wird mit einer der letzten gewesen sein DAVinci 585.

Und nun das alle Fenster austauschen für eben mal 830€ , für Fehler, die die gemacht haben.

Also für mich ist das auch Erpressung!!!

Zitat:

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Eine Selbstbeteiligung sieht das Produkthaftungsgesetz lt. §11 nach meiner Einschätzung nur für Sachschäden vor. Beispiel: durch ein (serienmäßig) schadhaftes Gerät wird ein Brand ausgelöst. Der Fehler am Gerät selbst muß im Rahmen der Produkthaftung jedoch (ebenfalls nach meiner Einschätzung) kostenfrei behoben werden.

Der erste Teil ist richtig.

Wenn einem das Fenster abfällt und n anderer kriegt das auf die Motorhaube, haftet der Hersteller/Importeur für den Schaden binnen 10 Jahren und du zahlst 500€ SB.

Den Fehler am Teil muss er jedoch im Rahmen der Produkthaftung auch einfach garnicht beheben.

Das ist ein Gewährleistungsfall. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und ist bei 9-10 Jahre alten Fenstern ganz einfach abgelaufen.

Der Hersteller kann auch einfach sagen, die halten noch, dann bleiben die noch 1-2 Jahre drinnen und wenn in der Zeit nix schlimmes passiert (vieleicht ist der ein oder andere Verkehrsunfall auch noch günstiger als die Austauschaktion) ist er auch aus der Produkthaftung raus...

Der Hersteller muss hier im vorliegenden Falle überhaupt nichts mehr austauschen, das ist eine reine goodwill Aktion.

Die Gewährleistung beträgt gesetzlich 2 Jahre, wenn der Hersteller darüber hinaus keine Garantien gegeben hat, dann ist das eben so. Bei nem 10 Jahre alten Auto kammert auch keiner, wenn die Wasserpumpe kaputt geht !

am 11. Juni 2013 um 12:15

Hallo nochmal auch der autoflüsterer,

das Problem liegt in diesem Fall aber daran, dass tabbert uns so lang hat sitzen lassen , im Unwissen das etwaige Mängel auftreten können.

Da ist es natürlich leicht zu sagen , die Gewährleistung und Garantie ist abgelaufen.

Es würden viele WOwa - besitzer garantiert nix davon wissen, wenn es nicht durch irgendeinen dummen Zufall ans Licht gekommen wär.

Und außerdem werden weltweit Autos zurückgerufen wenn irgendwo an irgendeiner Stelle ein Mangel aufgetreten ist.Die müssen bestimmt nichts dafür bezahlen, wenn sie zur Rep. müssen.

Es ist und bleibt eine riesengroße Schweinerei, die wir hier ausbaden müssen und die verdienen ach noch dran, obwohl sie den Mist produziert haben!!!

@Mark-86:

Sorry ... aber leider wohl nicht ganz so einfach ... deutsches Recht. Im Prinzip stimmt Deine Angabe ... aber ...

 

durch das defekte Fenster ... so droht der Hersteller ja anscheinend ... entsteht den Betroffenen aller Voraussicht nach der nicht unerhebliche wirtschaftliche Schaden, dass die Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen vom KBA stillgelegt werden könnten. Ich würde also genau den Fall der Androhung der Stillegung durch das KBA in aller Ruhe abwarten. Denn: exakt diesen Schaden (der Stilllegung) deckt dann das ProdHaftG ab. Und für den muss der Hersteller dann eben doch aufkommen. Wie würde er das wohl machen??? Der Hersteller hat hier ein rechtliches Eigentor geschossen, indem er bereits jetzt mit dem KBA droht.

 

Allerdings würde ich den Hersteller bereits JETZT per Einschreiben auffordern, die Fenster aufgrund der bekannten Herstellungsfehler auszutauschen. Grund: siehe §12 ProdHaftG

 

Gruß

NoGolf

 

 

 

 

Sorry Nogolf!

Der Hersteller bietet Nachbesserung durch Verschrauben kostenlos an. Damit ist er aus der Sache raus. Die Gefahr durch Ablösen wird damit behoben.

Das Angebot des Austausches für 100€ +MwSt ist rein freiwillig und good will!

Nein, ich arbeite nicht bei Polyplastik und meine Fenster sind Seitz 6! ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Polyplastic-Sicherheitsaktion für Knaus-Tabbert Reisemobile und Wohnwagen