PKW Anhänger selber bauen ?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo , ich möchte mir meinen zukünftigen Anhänger selber zusammenbauen. Also mit Achse und Deichsel und alles für die
Beleuchtung , ungebremst 750 kg.
Welcher Anhängerbauer gibt mir nützliche Tipps ? Welche bürokratischen Hürden muss ich in Berlin überwinden ?
Für den AUFBAU brauche ich weniger Tipps. Also welche Wege
in welcher Reihenfolge , was kommt an Zulassungsgebühr hinzu ?
Vielen Dank für Tipps. Gruß bonni25

Beste Antwort im Thema

Ob diese Definition nach ziemlich exakt 10 Jahren noch für irgendwen von Interesse ist???

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Zitat:

@Nordjoe schrieb am 4. März 2007 um 14:09:32 Uhr:


Hallo bonni
denke mal Du machst einen Gedankenfehler:
ungebremst 750kg ????????????????
mit welchem Zugfahrzeug willst den denn ziehen?
Wenn Du einen Geländewagen hast, dürftest es ziehen, aber dann wirst lieber einen ziehen, der auch mal eine Tonne Gewicht zuladen darf, also wirst den überladen, normale PKW dürfen keine 750kg ungebremst ziehen, also kommst in Gesetzeskonflikt wenn mal den belädst.
Dein Anhänger wird dann sicherlich 200kg leer wiegen, ungebremst darf so ein PKW ca 500kg ziehen, also bist mit 300kg, also 6 Zentner, bereits vom Gewicht her voll.
Solltest den für Holz haben wollen, darfst mal grad einen halben Meter Birke aufladen und bist schon überladen.
Kurze Rede klarerer Sinn:
Schau nach, was sinnvoll ist, ungebremste sind zwar einfacher zu bauen, aber legal selten sinnvoll, werden fast immer überladen.
Nordjoe

Ich halte meinen Mercedes W211 für einen normalen PKW. Ungebremst darf ich 750 kg ziehen. Das war beim 124er und 123er übrigens genauso. Ich bitte um Deine Definition vom "normalen PKW".

Ob diese Definition nach ziemlich exakt 10 Jahren noch für irgendwen von Interesse ist???

Zitat:

@Nordjoe schrieb am 4. März 2007 um 18:17:52 Uhr:


Hallo Leute

ich hab ja geschrieben: Gedankenfehler!!

schaut mal in Eure Papiere, wieviel Euer Auto ungebremst ziehen darf, dann werdet Ihr alle sehen, das die Anhängerhersteller Euch seit langem etwas vorgaukeln, sowie Euch permanent in die Punktefalle treiben.
Sorry, aber ich habe es selber erlebt, durfte 480kg ungebremst ziehen und hatte mehr wie 30% dieses überschritten, das gab 3 Punkte und 159 Euro Geld, nur aus diesem Grunde hatte ich das geschrieben.
In den Papieren stehen derzeit bis zu 4 Gewichtsangaben für einen Anhängerbetrieb:
die geringste Angabe ist für ungebremste Anhänger, d.h. Anhänger ohne Auflaufbremse oder Druckluftbremse
die nächste Angabe ist für gebremste Anhänger auf Strecken bis 8% Steigung
dann kommt die für über 8% Steigung
Neuerdings steht bei diversen Modellen noch ausserdem das Gesamtzuggewicht, was in der Summe fast immer geringer ist, wie das zul Gesamtgewicht des Auto und der erlaubten maximalen Anhängelast.
Nochmal: Es ist eine Warnung und zugleich der Hinweis nicht den fehler zu machen, den bereits tausende machen, da Anhängerhersteller Euch blenden.

Nordjoe

Sorry, aber Dein Beitrag ist völliger BULLSHIT!
Der Hersteller eines Anhängers ist nicht dafür verantwortlich, wenn Du Deinen Anhänger überlädst. Ebensowenig ist der Hersteller eines Anhängers dafür verantwortlich, wenn Du die zulässige Anhängelast überschreitest.

Fakt ist: auch wenn Dein Zugfahrzeug ungebremst nur 500 kg ziehen darf, darfst Du durchaus einen ungebremsten 750 kg Anhänger ziehen. Vorausgesetzt natürlich, das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers beträgt nicht mehr als 500 kg und die Stützlast wird nicht überschritten!

Zitat:

@Guido_K schrieb am 8. Mai 2017 um 20:44:37 Uhr:


Ob diese Definition nach ziemlich exakt 10 Jahren noch für irgendwen von Interesse ist???

Ich sollte auf das Datum achten und nicht darauf vertrauen, das Fett gedruckte Artikel neu sind. :-(

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Ist auch ein bisschen mein Fehler. Ich habe hier vorhin Werbung entfernt und so ist dieser Uraltthread wieder hochgerutscht. Das hätte ich besser lösen können, das muss ich zugeben.

mfg

Unglücklicherweise gibt es schlimmeres auf der Welt, als in einem Forum einen Uraltthread aus der Versenkung zu holen! 😁 😁 😁

Und jetzt ist hier zu!

mfg

***closed***

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