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Pickups als LKW zugelassen

Themenstarteram 12. August 2009 um 16:23

Hab vor einiger Zeit mal gehört das bei uns ein Pickup mit LKW Zulassung rumwummert (das wohl lauteste Auto das ich bis jetzt gehört hab)

Und heute hab ich bei eBay einen GMC Pickup gesehen der auch als LKW zugelassen ist.

Was muss denn gegeben sein, dass man die Wagen als LKW Zulassen kann (was wohl um einiges günstiger kommt)?

Und wie sieht es mit den Führerschein aus? Gilt das dann als Kleintransporter bis 3.5Tonnen oder braucht man da wirklich den LKW Lappen?

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16 Antworten

zum Führerschein bis 3,5 to reicht Klasse B

damit das Finanzamt die LKw Zulassung als "anderes Fahrzeug" nach Nutzlast besteuert muss die Ladefläche länger als der Fahrgastraum(Messung mit duchgedrücktem Gaspedal bis Zur Kabinenrückwand), Erfahrungsgemäss reicht das bei Doppelkabinern nicht.

Besteuerung liegt je nach Nutzlast so um 180-200 €, dafür schlägt die Versicherung zu, bis 1to Nutzlast laufen die mit Sprinter und Co in einer Versicherungsklasse wurden in den letzten Jahren richtig teuer.

Themenstarteram 12. August 2009 um 17:22

Sprich man kommt mit den Autos auch nicht billiger wie mit ner schweren Limo etc ;/

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

zum Führerschein bis 3,5 to reicht Klasse B

damit das Finanzamt die LKw Zulassung als "anderes Fahrzeug" nach Nutzlast besteuert muss die Ladefläche länger als der Fahrgastraum(Messung mit duchgedrücktem Gaspedal bis Zur Kabinenrückwand), Erfahrungsgemäss reicht das bei Doppelkabinern nicht.

Besteuerung liegt je nach Nutzlast so um 180-200 €, dafür schlägt die Versicherung zu, bis 1to Nutzlast laufen die mit Sprinter und Co in einer Versicherungsklasse wurden in den letzten Jahren richtig teuer.

Soweit richtig, ich zahle jedoch "nur" 114€ 1/4jährlich bei 50% für Haftpflicht.

Steuern sind 112€ im Jahr für 0,5t Nutzlast.

Ist erheblich günstiger als als PKW.

Ich habe allerdings vor kurzem unliebsame Post des Finanzamtes bekommen. Da war die LKW Zulassung im Schein nicht mehr wichtig, bedeutend ist die "überwiegende Nutzung" bzw. die Nützungsmöglichkeit.

Daraufhin musste ich die hinteren (Klapp-)Sitze ausbauen und als 2Sitzer eintragen. Obwohl der Innenraum kleiner als die Ladefläche...

Ist also nicht entscheidend, was im Schein steht, es entscheidet allein das FA....

Bei dem Bescheid als PKW hätte ich etwa 1250€ Steuern zu zahlen gehabt...

am 12. August 2009 um 18:15

Versicherungstechnisch gibt`s die Regelung bis 1 to. Nutzlast nicht mehr, alles geht jetzt beim LKW(Lieferwagen) bis 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht (oder Masse). Klasse B (bzw. den alten 3er) reicht.

Um was für ein Baujahr geht es denn bei Deinem Pick-up?

Gruß Stephan

Themenstarteram 12. August 2009 um 18:23

um diesen hier

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

wollte den natürlich nicht kaufen, aber allg wenn es so ein "gerät" werden soll

Zitat:

Soweit richtig, ich zahle jedoch "nur" 114€ 1/4jährlich bei 50% für Haftpflicht.

Steuern sind 112€ im Jahr für 0,5t Nutzlast.

Ist erheblich günstiger als als PKW.

Ich habe allerdings vor kurzem unliebsame Post des Finanzamtes bekommen. Da war die LKW Zulassung im Schein nicht mehr wichtig, bedeutend ist die "überwiegende Nutzung" bzw. die Nützungsmöglichkeit.

Daraufhin musste ich die hinteren (Klapp-)Sitze ausbauen und als 2Sitzer eintragen. Obwohl der Innenraum kleiner als die Ladefläche...

Ist also nicht entscheidend, was im Schein steht, es entscheidet allein das FA....

vor ein Paar Jahren hättest Du nicht mal die in DM bezahlt, es hat die letzten Jahre dramatisch angezigen. mein 88`Blazer kostet mich mit SF1/2 also 140% im Quartal 148,-- € bei 50% dann nur noch 53,--€,

einen Vorteil gibt es wohl noch die SF-Staffel bei Lkw ist wesentlich kürzer, man kommt mit den Prozenten schneller runter, und man kann ja seine SF-Klasse mitnehmen.

Weiss einer, wie das jetzt aktuell mit dem Import eines Pickups aussieht? Gilt da beim Zoll auch dieses Verhältnis Ladeflächenlänge zu Kabinenlänge oder ist für den Zoll ein Pickup immer ein LKW, so daß immer der hohe Zollsatz von 22% verlangt wird?

Wäre ja echt ein Unding: Der Zoll macht einen LKW draus damit er mehr abkassieren kann und das Finanzamt macht danach einen PKW draus um mehr abzukassieren. Kann da jemand was zu sagen ?

Zitat:

Original geschrieben von Denali

Weiss einer, wie das jetzt aktuell mit dem Import eines Pickups aussieht? Gilt da beim Zoll auch dieses Verhältnis Ladeflächenlänge zu Kabinenlänge oder ist für den Zoll ein Pickup immer ein LKW, so daß immer der hohe Zollsatz von 22% verlangt wird?

Wäre ja echt ein Unding: Der Zoll macht einen LKW draus damit er mehr abkassieren kann und das Finanzamt macht danach einen PKW draus um mehr abzukassieren. Kann da jemand was zu sagen ?

hi

da hast du recht,ob man da gegen klagen kann weiss ich nicht,hat schon mal jemand?,aber in unserem Raum Köln ist es auch so,Pickups mit mehr als 2 sitzen werden angeschrieben vom FA.ist mir auch so ergangen,haben sich den Elcamaino angeschaut und es bleibt beim LKW,Glück gehabt,andere wurden als PKW eingestuft,oder haben die möglichkeit die sitze austragen zu lassen(ausbau,gurte raus,löscher zuschweissen)

gruß Klaus

am 13. August 2009 um 13:08

Das mit der LKW-Besteuerung liegt absolut im Ermessens-Spielraum der Finanzämter.

Ich wurde vor kurzem auch als PKW eingestuft "2-sitzige Limousine mit extrem langem Kofferraum" (O-Ton)...

was soll ich sagen... mir san in Bayern! Genau, da ticken die Ührchen in den Amtsstuben ein wenig anders.

Der gleiche Truck (so steht's sogar im US-Title!) wird z.B. in NRW ohne Probleme als LKW von den FA's anerkannt.

Ich musste meinen bei FA vorführen, da wurde dann dilletantisch rumgemessen und fotografiert, und es hiess "für mich ist und bleibt das ein LKW, aber ich kann das nicht entscheiden. Das macht dann ein Kollege... ".

Allerdings empfand der Kollege, der später den Bescheid aufsetzte, das ganz und gar nicht "LKW-like" und machte prompt einen PKW draus.

Ich habe Einspruch erhoben mit 3 Seiten Text, Referenzfahrzeugen, technische Daten, Aufbau usw.... An der Antwort erkannte man schnell, daß der Einspruch gar nicht richtig gelesen wurde, da nur wirres Zeug und Beispiele irgendwelcher Gerichtsurteile, wo Leute aus einem Post-PKW ein LKW machen wollten, als Reaktion darauf zurückkamen... ach ja, und ein Tonneau-Cover wird ja schnell zum Kofferraumdeckel, wenn die Lifter es nur 60 cm hoch lassen... Ich sag's Euch... OHNE WORTE!

Der Einspruch liegt übrigens noch bei irgend einem dort im Papierhaufen "Ablage" seit über 2 Monaten.... mal schauen, was daraus wird.

Deshalb, falls jemand einen Truck anschaffen möchte, klar, nur 2 Sitze, am besten noch ein Long Bed... und vielleicht mal vorher beim zuständigen FA horchen, was die so für Gedankengänge haben.

Und wer in Bayern wohnt.... beten!

;-)

Das ist echt Behördenwillkür....

Man glaubt es gar nicht, aber bei mir kamen beim Termin am FA zwei dieser Beamten mit Zollstock und Fotoapparat raus, und haben dann "entschieden" das die hinteren Sitze raus müssen....

Ich hätt kotzen können.....

Zumindest brauchte ich beim TÜV die Löcher nicht zuzuschweissen, einbauten die den Wiedereinbau verhindern reichten.

Was mich allerdings wundert:

Ich habe vor kurzem den Abgasschlüssel auf Euro 1 umschreiben lassen zwecks Umweltplakette.

Daraufhin bekam ich tatsächlich einen neuen Steuerbescheid, obwohl sich ja nix ändert, da LKW.

Ich hatte nen Riesenbammel, dass nun wieder das selbe Theater losgeht....

 

am 13. August 2009 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut

...Was mich allerdings wundert:

Ich habe vor kurzem den Abgasschlüssel auf Euro 1 umschreiben lassen zwecks Umweltplakette.

Daraufhin bekam ich tatsächlich einen neuen Steuerbescheid, obwohl sich ja nix ändert, da LKW...

Hihi, war doch klar, daß da ein neuer Bescheid ins Haus flattert... ob's Sinn macht oder nicht! Aber da hätte ja vorher jemand sein Hirn einschalten müssen, um festzustellen daß alles beim Alten beibt... eben weil LKW!

Nö, man macht es lieber so wie immer, schön Dienst nach Vorschrift. Das eine Blatt mehr oder weniger in deutschen Autofahrer-Briefkästen...

Würde in so mancher Amtsstube der ein oder anderen Gehirnzelle das abverlangt, wofür die Evolution sie ursprünglich vorgesehen hatte, dann hätten wir nicht ständig solche sinnlosen Nervereien an der Backe!

;-)

Zumal in dem Bescheid die Steuer zum Zeitpunkt der Abgasschlüsseländerung abgerechnet wurde.

Dass heisst, ich hatte, da die Steuer noch nicht fällig war, ein Guthaben, das mit dem Steuersatz von 112€ für ein Jahr verrechnet wurde.

Die Steuer ist nun halt immer im Juli statt im September fällig....

Ohne Worte.....

Hallo MunichSSR,

wie ist eigentlich bei der Einfuhr Dein Fahrzeug besteuert worden, als PKW oder Pickup ?

Ich halte dies für einen guten Anhaltspunkt für die spätere Besteuerung, müßte man natürlich schriftlich haben.

Gruß Helmut

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