Piaggio APE TM Kauf (vor 2 Wochen) ohne Kaufvertrag von Privat Sachmängelhaftung ?
Hallo,
ich habe mir vor ca. 2 Wochen eine Piaggio Ape gekauft - Ohne Kaufvertrag von Privat
Ein Diesel mit 422ccm-Motor.
Da Sie optisch ein wenig trüb aussah habe ich Sie erst einmal in Schuss gebracht.
Zum Kauf selbst kann ich sagen, dass wir hin gekommen sind und uns die Ape angeschaut hatten.
Der Verkäufer meinte sie ist technisch in gutem Zustand.
Sie sprang direkt an (Motor war lauwarm...) Es fehlte etwas Öl (Bei einem Diesel nicht ungewöhnlich) und schwitzte ein wenig Öl -Dachte ich ! Für einen Diesel der 20 Jahre alt ist im Rahmen.
Dazu unten mehr.
Jetzt war ich also fertig Sie sah wieder einigermaßen aus. Ich bin ganz ehrlich - Ich hab Sie in den zwei Wochen sehr wenig bewegt. Der Motor lief einmal kurz zum rangieren.
Motoröl hatte ich nur aufgefüllt. Dann kam das Dilemma.
Der Anlasser machte erst zicken er klackte nur und es dauerte (immer noch) ca. 10 Minuten mit fummeln er sich endlich drehte und sie anging.
Als Sie an war traute ich meinen Augen kaum - Ölausfluss wie an einem Wasserhahn. Jetzt weiß ich auch warum weniger Öl drin war.
Die Diesel - bzw Kraftstoffpumpe hat ein Loch - Also ein wirkliches Loch sie ist nicht undicht. Darin läuft irgendwie Motoröl ? Keine Ahnung wie das funktioniert.
Es sieht aus als hätte eine Maus rein gebissen ca. 0,5cm im Durchmesser. Dummerweise habe ich das beim kauf nicht gesehen.
Dann sagte mir der Verkäufer das der Rückwärtsgang nicht geht weil ein Zahnrad defekt wäre.
Ist aber nicht so, da fehlt komplett der Hebel mit Zug für den Rückwärtsgang.
Ach ich könnt kotzen. Kann ich ihn dafür verantwortlich machen ?
Ich möchte Sie nicht wirklich zurück geben, da ich jetzt schon Geld versenkt habe. Er sollte sich zumindest beteiligen an den Kosten oder ???
Beste Antwort im Thema
Moin,
Wusste der Verkäufer vielleicht nicht? Hat das Gerät vielleicht unter ähnlichen Bedingungen gekauft und gedacht - geil Schnäppchen, mach ich billig fertig und dann gemerkt - puh, doch nicht so simpel wie ich dachte.
Grundsätzliches - einen Kaufvertrag habt ihr geschlossen und zwar einen mündlichen. Spannend ist nur - kannst du diesen auch NACHWEISEN. Sagt der Verkäufer, er kennt dich gar nicht - wird es Tricky. Dann wurde die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen - das ist erstmal gut. Das Problem ist - der Verkäufer ist mutmaßlich privat - d.h. du musst nachweisen, der Mangel war bei Übergabe da - der Verkäufer sagt, ne war Dicht, der hat da rumgebastelt, deshalb ist sie jetzt undicht - dann wird es unschön. Dein Problem ist also nicht, dass du die Gewährleistung prinzipiell hast - dein Problem dürfte sein - mach den Verkäufer dafür sicher verantwortlich. Das Problem Recht haben und Recht bekommen. Muss man ganz hart sagen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirfst du da dem Geld nur weiteres hinterher, wenn der VK genau weiß was er da getan hat und dem Geld nebenher noch Nerven.
Mehr als ein wirklich höfliches Gespräch würde ich in den Fall nicht investieren, besteht ja die Möglichkeit, dass der VK ein netter Kerl ist - ich würde damit einsteigen, dass der Zug fehlt, ob er den vielleicht noch irgendwo rumliegen hat. Dann merkt man sicherlich wie kooperativ der Mensch ist. Wäre aber realistisch alles was man machen kann ohne sich selbst massiv zu ärgern oder Geld möglicherweise in einem Rechtsstreit zu versenken.
Und nächstes mal - ordentlichen KV mit ordentlicher Beschreibung des Kaufobjekts machen. Wenn da schriftlich steht - Fahrzeug ist komplett mit diesem und jenem Mangel - dann kann man den VK das Komplett um die Ohren hauen, wenn etwas wesentliches fehlt. 😉
LG Kester
19 Antworten
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:48:42 Uhr:
Wenn du die Kosten für die Instandsetzung der verschwiegenen Mängel beziffern kannst, mache den Verkäufer auf die nicht ausgeschlossene Sachmängelhaftung aufmerksam und schicke ihm eine schriftliche Haftbarhaltung.
dann wird der Verkäufer sagen:
bring mir das Teil vorbei - werde mich an einer Nachbesserung versuchen
(schrauben kann ich selber, Werkstätten verursachen nur unnötige Kosten)
und:
ups ... da hat ja schon wer rumgepfuscht ...
nein, Deine Verbasteleien NACH dem Kauf sind nicht mein Problem
du hast Hier offenbar ein großes Dilemma an dem Du nicht ganz unschuldig bist.
Du hast einen Kaufvertrag! Nur eben keinen schriftlichen. da ist das Problem der beweisbarkeit der Ausagen.
Dein Vorteil: er hat die gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen 8liegt ja nix schriftlich darüber vor).
Problem: wie oben geschrieben, er wird sich die Ape zur Brust nehmen, bischen herumdängeln und sie dir als repariert zurück geben. davon hast Du auch nix.
Tipp: Seh es als Lehrgeld und bastel sie Dir wieder zurecht und erfreu dich daran, solange sie läuft. Und das gerade die Ape nicht für Zuverlässigkeit oder lange Lebensdauer taugt ist kein Geheimniss. Ein Nutzfahrzeug, aus Italien noch dazu mit Kultfaktor! da ist das-über-den-Tisch-ziehen quasi vorprogrammiert.
Die APE Diesel hat keinen separaten Hebel für den Rückwärtsgang. Das haben nur die Benziner. Sicherlich ist am Armaturenbrett die entsprechende Vorrichtung für diesen Hebel, aber der Rückwärtsgang wird über den Schalthebel gesetzt. Das kleine Ritzel für die Drehzahlumkehr im Getriebe ist defekt.
Bist aber spät dran. Mal auf das Datum des Threads geschaut?😉
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Ich mach mal dicht, bevor das hier wieder zur "Spielwiese" wird. 😉
Gruß Olli
MT-Moderation