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Pflichten eines Autohauses?

Themenstarteram 15. Juli 2019 um 11:37

Hallo,

kurze Frage, ist eine z.b. Opelhändler, wenn er einen schaden an einem Fahrzeug repariert, auch verpflichtet diesen in das Checkheft ein zu tragen?

VG & Danke

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20 Antworten
Themenstarteram 15. Juli 2019 um 18:48

Ich mag das Auto sehr, mir würde ein gesenkter Verkaufspreis genügen, so 2000€ vielleicht

am 16. Juli 2019 um 5:32

Na ja, 2000 Euro ist schon ganz nett - müsste man aber mal ins Verhältnis zum Kaufpreis sehen. Eventuell kann man sich ja auch auf 5 kostenlose Inspektionen oder so einigen. Das ist den Händlern oft lieber, da das für die günstiger ist - und du sparst den gleichen Betrag. Damit haben dann alle was davon und ggf. findet man da ja nach ein paar Jahren wieder ein gutes Fahrzeug. Aber an sich ist das schon sehr mau, dass von den Unfällen nix im Kaufvertrag steht.

Themenstarteram 16. Juli 2019 um 6:38

Der Wagen, ein Open INsignia Country Tourer BJ 2015, mit 95t Km hat 12.500Euro gekostet.

Hier mal das was alles Augetauscht wurde:

https://documentcloud.adobe.com/.../track?...

Ein bekannter meinte, da es ein Unfallfahrzeug ist, häte er max. 9500 - 10.000 kosten sollen.

Zitat:

@Fr3d83 schrieb am 16. Juli 2019 um 08:38:27 Uhr:

Der Wagen, ein Open INsignia Country Tourer BJ 2015, mit 95t Km hat 12.500Euro gekostet.

Hier mal das was alles Augetauscht wurde:

https://documentcloud.adobe.com/.../track?...

Ein bekannter meinte, da es ein Unfallfahrzeug ist, häte er max. 9500 - 10.000 kosten sollen.

Dann frag doch mal weiter herum. Vielleicht findest du ja jemanden der dir sagt, der Wagen hätte nur 7.000 € kosten dürfen. Mit diesem "Gutachten" klagst du dann 5.500 € vom Verkäufer ein.

Nee, mal im Ernst: ;)

Die Versicherungen und Händler die ich kenne, rechnen als merkantile Wertminderung nach Unfallschäden als Richtwert mit ca. 10% der Reparaturkosten. Das ist die Größenordnung auf die sich der Verkäufer vielleicht einlässt.

Aber wenn dir das nicht ausreicht, kannst du natürlich vom Kauf zurück treten.

Zitat:

@Fr3d83 schrieb am 15. Juli 2019 um 19:40:21 Uhr:

...

Ich frage nur, weil ich ein Auto gekauft habe, jetzt hat sich herausgestellt, dass das Auto zwei erhebliche ca. 5000€ Schaden, Unfälle hatte, steht in der Opel Datenbank, nur es steht nix im Serviceheft.

Mal eine etwas ketzerische Frage

Bedeutet der Eintrag in der Datenbank auch, dass das Auto auch beide Male bei Opel sach- und fachgerecht, z.B. nach Gutachten, repariert wurde?

Oder hat Opel z.B. nur KVA erstellt und die Schäden wurden in irgendeinem Hinterhof zurechgedengelt?

Moin,

Das Autohaus muss das tun, wozu es vertraglich und rechtlich verpflichtet ist. Die vertraglichen Aspekte sind zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Autohaus und Beauftragenden geregelt. Ggf. Gibt es noch Empfehlungen und vertragliche Regelungen zwischen Händler und Hersteller. Das hat Auswirkungen auf z.B. das was im Scheckheft wirklich gepflegt wird (ganz gleich ob analog oder digital). Das ist für dich aber zweitrangig - denn wenn das Autohaus weiß, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, dann ist es aufgrund gesetzlicher Pflichten zur Mitteilung verpflichtet. Ganz egal ob es im Scheckheft vermerkt ist oder eben nicht. Eine gesetzliche Pflicht das Scheckheft dafür zu benutzen gibt es nicht (wäre vielleicht ganz schön, aber naja).

LG Kester

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