Partner/Vertragswerkstatt vom Unfallverursacher
Hallo liebe Community,
unzwar geht es um ein Unfall der letzte Woche passiert ist.
Wir haben uns gegenseitig darauf geeinigt, es über die Versicherung zu lösen.
Heute wollte ich bei Audi ein Kostenvoranschlag machen, mir wurde dann dort gesagt, das es 120euro kosten würde und es eventuell nicht bei der Versicherung anerkannt wird.
Das hat mich etwas durcheinander gebracht und ich habe dann bei der Versicherung angerufen um ein Termin bei deren Patnerwerkstatt zu vereinbaren.
Ich wollte mir den Betrag für den Schaden auszahlen lassen,
glaube aber das dieser massiv gedrückt wird bei der Werkstatt.
Kann ich jetzt noch den Termin absagen ?
18 Antworten
Entschuldige, erst jetzt sehe ich die ungleichheit der beiden Account-Namen.
Wenn die 100%ige Schuld beim Gegner liegt, dann ab zum Anwalt und dann zum Gutachter. Und zwar Gutachter der eigenen Wahl und das gilt auch für die Werkstatt.
Selber würde ich rein gar nix regeln.
Zitat:
@Anexity schrieb am 1. Februar 2022 um 20:19:58 Uhr:
Ich habe mich falsch ausgedrückt, Audi wollte nur für den kostenanschlag selber von mir direkt 120 Euro haben.
Richtig so. Du willst doch nach dem KVA abrechnen. Und nix "bei Audi" reparieren lassen.
Geiz ist geil, und alles soll umsonst sein?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist für den Geschädigten in den allerwenigsten Fällen ein KVA geeignet um den tatsächlich entstandenen Schaden korrekt zu ermitteln, und das dann auch ohne irgendwelche Streichungen durch die Versicherung durchzusetzen.
Und bei einer durch die gegn. Versicherung vermittelten Partnerwerkstatt wahrscheinlich noch viel weniger.
Oftmals kann nur ein Gutachten alle entstandenen Schadenspositionen berücksichtigen.
edit
...und lass dir nicht von irgendwelchen Unwissenden ein schlechtes Gewissen einreden, wenn du fiktiv abrechnen willst.
Das ist zum einen eine absolut legitime Abrechnungsvariante, und zum anderen ist gelinde gesagt unmöglich bei fiktiver Abrechnung irgendeinen "Gewinn" zu erzielen (korrekte Schadensermittlung vorausgesetzt).