Parkverbotsschild anbringen ohne Vermieter zu fragen

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

Und zwar gehts um folgendes. Mein Vermieter und ich wohnen im selben Haus🙄

Ich habe einen Stellplatz und seitlich eine kleine Garage. Jetzt besteht das Problem das der Besuch meines Vermieters (75), der eine kleine Möbelrestaurationwerkstatt im Haus hat, sich zwar hinter das Auto meines Vermieters stellt, aber dadurch meine Garage "blockiert".

Habe Ihn schon des öfteren darauf hingewiesen, und die Personen die dort parken auch (sind immer die selben und nur zum Bier saufen da), dass meine Einfahrt frei bleiben soll - es funktioniert aber nicht.

Jetzt meine Frage, darf ich so ein Schild an meiner Garage anbringen ohne Zustimmung des Vermieters. Ich bezahl ja schliesslich Miete dafür und kann erwarten, dass meine Aus - und Einfahrt frei ist/bleibt.
http://www.wolkdirekt.com/.../...sschilder-fuer-ein-und-ausfahrten.jpg

Hab hier mal ne kleine Skizze vom Hof zur besseren Vorstellung.

Beste Antwort im Thema

Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.

Offensichtlich sind die Vermieter ein deutlich älteres Kaliber und haben eine etwas andere Vorstellung davon, zu welchen Tageszeiten eine Garage frei zu halten ist. Warum nun gleich mit der Gesetzeskeule auf seine Nachbarn (bzw. dessen Kunden) einschlagen? Man möchte doch auch nicht, dass der Vermieter bei jeder Kleinigkeit gleich zum Gesetzbuch greift.

Man kann selbst zu konkreten Maßnahmen greifen, die den eigenen Anspruch auf den Freiraum vor der Garage deutlich machen:

- Das eigene Auto halb aus der Garage herausgucken lassen
- Das Auto der Frau auf den Platz stellen, an dem die Kunden parken, und Wagen des Vermieters bewusst zuparken. Wenn er sich beschwert, dann sagt man: "Ich dachte, der Platz wäre grundsätzlich für jeden frei. Ihre Kunden parken da ja auch immer."
- Mit dem eigenen Wagen an den betreffenden Tagen nicht in die Garage fahren, sondern davor parken. Währenddessen sinnlose Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen (Kettensäge etc.) in der Garage durchführen.
- Ein Fahrrad auf diesen Platz stellen und abschließen. Alternativ geht auch eine Schubkarre. Oder eine kleine Fahne auf einer alten Felge. Irgend etwas, das optisch stört. Auf jeden Fall wird dort niemand mehr parken.

Ansonsten wird kein Weg daran vorbei führen, dieses Thema in direktem Kontakt mit den Vermietern zu klären und zu lösen. Kein Gericht dieser Welt wird die unterschiedlichen Auffassungen von der Garagenvermietung zum Einklang bringen.

Wer von uns will in einem Mietverhältnis leben, an dem jede Kleinigkeit gleich vor den Kadi gezerrt wird? Das wäre mir als Vermieter und Mieter gleichermaßen nicht recht.

Uli

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Zitat:

Original geschrieben von gt spezial


Das mit der Polizei anrufen, das die so reeiiin zufällig ne Kontrolle machen, hatte ich schon so oft im Kopf, aber nie gemacht.🙄

Wir hatten immer gehofft, dass es eines Tages mal funktioniert.

Wie soll das funktionieren, wenn die Polizei nie davon erfährt? 😰

Zitat:

Original geschrieben von gt spezial


Und hier parken die Arschlöcher immer

Wenn dein "Ansprechen" der Leute ein ähnliches Niveau hatte, wundert mich garnichts.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


@TE
Du willst also immer gerade wenn dort jemand steht aus der Garage fahren?
Jedenfalls sind da Streitigkeiten mit dem Vermieter vorprogrammiert.
Eine Möglichkeit der Mietminderung sehe ich da in keinster Weise.
Der Schuß kann eher nach hinten los gehen.
Möglicherweise flattert dir dann demnächst die Kündigung ins Haus.

Kann man so sagen. Manchmal sind die auch so dreist und parken auf dem Parkplatz meiner Frau und die kann dann mit Kids und Einkaufstaschen wo anders parken oder muss aussteigen und die Leute auffordern ihr Auto wegzufahren.

Mit dem Vermieter rede ich über dieses Thema schon garnicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von gt spezial


Also im Mietvertrag steht jetzt nichts.

Was soll denn im Mietvertrag stehen? Ich denke, dass Deine Garage durch Deinen Vermieter nicht zugeparkt werden darf, muss nicht extra erwähnt werden, dass sollte der gesunde Menschenverstand alleine regeln. Steht denn im Mietvertrag, welcher Anteil der Miete auf die Garage entfällt? Das wäre dann nämlich genau der Betrag, um den ich (nach schriftlicher Ankündigung) die Miete kürzen würde.

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von gt spezial


Und hier parken die Arschlöcher immer
Wenn dein "Ansprechen" der Leute ein ähnliches Niveau hatte, wundert mich garnichts.

Mfg Zille

Ich weis schon wie man Leute vernünftig anspricht, keine Sorge🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von gt spezial


Also im Mietvertrag steht jetzt nichts.
Was soll denn im Mietvertrag stehen? Ich denke, dass Deine Garage durch Deinen Vermieter nicht zugeparkt werden darf, muss nicht extra erwähnt werden, dass sollte der gesunde Menschenverstand alleine regeln. Steht denn im Mietvertrag, welcher Anteil der Miete auf die Garage entfällt? Das wäre dann nämlich genau der Betrag, um den ich (nach schriftlicher Ankündigung) die Miete kürzen würde.

Weiter oben hat jemand den Mietvertrag erwähnt, keine Ahnung.

Die Miete der Garage ist in der Miete der Wohnng mit drin. Keine Ahnung wie die berechnet wird.

Ein Schild wird sehr warscheinlich auch nichts bringen. 
Sieht man ja oft genug im Straßenverkehr.

Eine 100%tige Mitminderung ist sowieso quatsch.
Damit schießt du dir ins eigene Bein.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Kein Unsinn, sondern Erfahrugswerte ! Wenn die Garage nicht zugänglich ist, dann kann die auch nicht bestimmungsgamäß genutzt werden.
Bestimmungsgemäß bedeutet hier mit einem mehrspurigem Kraftfahrzeug in die Garage zu kommen und wieder raus.

75% bis 100% der Miete darfst du kürzen, wenn im Winter die komplette Heizungsanlage längere Zeit ausfällt. Für ne nicht nutzbare Garage kannst du 5% ansetzen (10% wenn du nen Autofreak als Richter findest).

Abgesehen davon scheint die Garage nicht im Mietvertrag aufzutauchen und somit Good-will des Vermieters zu sein.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Abgesehen davon scheint die Garage nicht im Mietvertrag aufzutauchen und somit Good-will des Vermieters zu sein.

Mfg Zille

Die Garage ist im Mietvertrag mit angegeben, aber kein Mietbetrag. Wie schon gesagt ist die in der Miete der Wohnung schon mit eingerechnet. Bei uns hier zahlt man im Schnitt so 30-35€ im Monat für ne Garage.

Zitat:

Original geschrieben von gt spezial


Die Miete der Garage ist in der Miete der Wohnng mit drin. Keine Ahnung wie die berechnet wird.

Ist die Garage im Mietvertrag erwähnt? Z.B. "Zu der Wohnung gehört Garage Nr 1" oder so ähnlich? Wenn ja, würde ich die ortsüblichen Mieten für Garagen in Erfahrung bringen und die Miete um diesen Betrag kürzen. Wenn nein, kann der Vermieter bestreiten, dass die Garage jemals Bestandteil der Wohnung war und Dir die Benutzung verbieten...

Edit:
Da hast Du die Fragen ja schon beantwortet, bevor ich sie gestellt habe...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Ist die Garage im Mietvertrag erwähnt? Z.B. "Zu der Wohnung gehört Garage Nr 1" oder so ähnlich?

Ja.

Ich werde jetzt folgendes tun.

-Schriftlich etwas aufsetzen
-wenn es weiterhin nicht fruchtet - kommt das Schild ran.
-wenn dumme Sprüche darauf kommen sollten, werd ich mir das mit der Polizei anrufen nochmal gaaanz genau überlegen.😉

Die Polizei kommt auf Privatgrund aber nicht.

Achso, wegen der Alkfahrt, klar geht in Ordnung 😁 Du kannst die Punkte so ruhig durchziehen.

Du brauchst auch keine Rücksicht auf das Nachbarschaftverhältnis legen, denn wer ewig Garagen zuparken läßt, dem liegt auch nichts daran.

Irgendwie soll auch immer nur der Benachteiligte Rücksicht nehmen-.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Du brauchst auch keine Rücksicht auf das Nachbarschaftverhältnis legen, denn wer ewig Garagen zuparken läßt, dem liegt auch nichts daran.

Blöd nur, wenn der Nachbar der Vermieter ist und der (je nach Wohnungssituation) am längeren Hebel sitzt...

Na und, soll man deswegen immer Rücksicht nehmen und nachgeben? Auch Vermieter sind an Regeln gebunden.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Die Polizei kommt auf Privatgrund aber nicht.

Braucht sie auch nicht.

Der Zugriff erfolgt, sobald die Besucher alkoholisiert vom Parkplatz auf die Straße fahren.

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