Parkrempler - Sachverständigen holen?

Hi,

ich bin Opfer eines Parkremplers geworden. War zum glück gerade am aussteigen als es passiert ist und somit vor Ort.

Jetzt hab ich eine Frage / ein Problem

Die Frau ist mir hinten rechts in die Stoßstange gefahren.
Also an der Felge mit der Stoßstange angesetzt, die Stoßstange etwas eingedrückt und dann mit ein paar Kratzern dran vorbei.

Wie es nunmal so ist, bleibt das Opfer immer auf der Rennerei sitzen.

Jetzt hab ich aber das Problem, dass ich nicht weiß ob ich einen Sachverständigen hinzuziehen soll oder nicht.

Laut gesetz ist ein Schaden unter 750€ ja eine "Bagatelle".
Also wird unter 750€ der Gutachter von der Gegnerversicherung nicht bezahlt.

Was macht nun mehr sinn:
Werkstatt Kostenvoranschlag OHNE Sachverständigen erstellen lassen und dann der Gegnerversicherung melden ODER Sachverständigen der Gegnerversicherung kommen lassen (der ist für mich gratis in jedem fall)

Beste Antwort im Thema

"Einen Anwalt brauchst du erst, wenn sich eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung nicht mehr vermeiden lässt."

Echt guter Tipp an jemanden, der offenkundig keine Ahnung hat. Ob der Anwalt dann die im Vorfeld begangenen Fehler des Geschädigten ausbügeln kann, steht auf einem anderen Blatt.

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@Wimbowambo
Ja kam mir auch komisch vor. Aussage war halt am Telefon als ich fragte was ne neue Stoßstange kosten würde

@rrwraith
Bist du dir da sicher? werd vielleicht doch mal die Erstberatung vom ADAC nutzen.

@Frank128
Da muss ich mal in der Werkstatt / beim Gutachter fragen ob das möglich ist.

@Dellenzaehler
Danke! Sind im Anhang. Kann man aber teilweise echt schlecht erkennen

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Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 26. Juli 2016 um 08:46:07 Uhr:


@rrwraith
Bist du dir da sicher?

100%ig!

Es stimmt, dass das immer im Einzelfall zu prüfen ist.

Nach Bagatellschaden sieht mir das nicht mehr aus (also im Hinblick auf die Reparaturkosten). Allein schon die Felge lackmäßig zu bearbeiten, ist recht viel Zeitaufwand mit den ganzen Ecken und Kanten.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 25. Juli 2016 um 17:48:35 Uhr:

Hallo,
zuerst etwas Grundsätzliches: Eine Bagatellschadengrenze gibt es nicht!
Der BGH hat dies mehrfach festgestellt. Die ominösen 750,- € resultieren aus dem BGH-Urteil VI ZR 365/03 v.30.11.2004, in dem aber nur festgestellt wurde, dass ein Schaden von 715,81 € kein Bagatellschaden sei. Der Volksmund machte daraus die ominösen 750,- €.
Tatsächlich liegt ein Bagatellschaden nur dann vor, wenn der Geschädigte als Laie zweifelsfrei feststellen kann, dass es sich um einen solchen handelt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn es sich lediglich um geringfügige Kratzer handelt und verdeckte Schäden sicher auszuschließen sind.
Nun zu Deinem Fall.
Du solltest unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen mit der Feststellung der Schadenhöhe beauftragen. Ich persönlich würde nicht der Werkstatt die Auswahl überlassen, diese arbeiten oft mit Gutachtern von großen Organisationen, wie z. B. Dekra, zusammen. Und die Dekra ist versicherungsabhängig.
Genau so wichtig ist die Beauftragung eines guten Fachanwalts von Beginn an.
Nur so ist gewährleistet, dass Du mit geringstem eigenen Zeitaufwand und Ärger eine möglichst zeitnahe und vollständige Schadensersatzleistung erhältst.
Und natürlich wichtig für Dich: Die Kosten Für SV und RA gehören zum Schaden und müssen vom Schädiger ersetzt werden!

sehr gut, trefflich und fachlich einwandfrei formuliert. Vielen Dank

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Hier ist ein Gutachten zu empfehlen. Ich würde aber, wie Frank das schon geschrieben hat, ein Kurzgutachten
erstellen

"Ja kam mir auch komisch vor. Aussage war halt am Telefon als ich fragte was ne neue Stoßstange kosten würde."

Meine Holde hat mit ihrem Golf VII auch Feindkontakt und der hintere Stoßfänger (vom Auto) muss erneuert werden. Da hat mir die Werkstatt auf die Frage, was der kostet, auch nur den nackten Materialpreis genannt. Aus- und Einbau sowie Lackieren geht extra. Und Lackieren ist teuer, besonders, wenn man nicht zu einer Lackiererei fährt, sondern zum Markenbetrieb, der nicht selbst lackiert.
Ich hab's früher mal so gemacht, dass ich den hinteren Stoßfänger bei VW neu bestellt habe, den dann zur Lackiererei gebracht und danach zum Montieren zu VW. War deutlich preiswerter und meine Holde musste nur einen halben Tag auf ihren Bora verzichten, statt sonst zwei Tage.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Juli 2016 um 18:41:56 Uhr:


Hier ist ein Gutachten zu empfehlen. Ich würde aber, wie Frank das schon geschrieben hat, ein Kurzgutachten
erstellen

oder vielleicht erstmal am Objekt schauen, was wirklich beschädigt ist, dann mit der Kalkulation der Reparaturkosten anfangen und danach entscheiden, was für den Fall angemessen ist? 😉

Das kann eine Lackinstandsetzung für wenige hundert Euro werden, oder halt ein Austausch der Verkleidung und ggf. gar dahinter liegender Teile für einen vierstelligen Betrag (und dabei ist die Felge noch nichtmals berücksichtigt).

(nicht, dass der reale Gutachter nach Betrachtung des realen Schadens sagt "da machen wir ein richtiges Gutachten" und der TE sagt "nein nein, nur ein Kurzgutachten, das haben die mir im Internet so gesagt!"😉

"oder vielleicht erstmal am Objekt schauen, was wirklich beschädigt ist, dann mit der Kalkulation der Reparaturkosten anfangen und danach entscheiden, was für den Fall angemessen ist? 😉"

Em klingt sehr nach Gutachten oder? 😁

Und welcher Laie , wenn er nicht zufällig im Kfz-Bereich tätig wäre , könnte einem Gutachter in der Beurteilung eines Schadens reell das Wasser reichen?

@Dellenzaehler ist ja Gutachter.

Mir ging es nur um die pauschale Ferndiagnose "Kurzgutachten", der ich so nicht folgen mag.

Das kann sich am reellen Objekt (und vor allem nach erfolgter Kalkulation) ja noch anders darstellen.

Das dürfte der potentielle Gutachter aber von sich aus schon einschätzen können ob es mit einem Kurzgutachten getan is....

Also ich hab gestern einen kommen lassen.

Er meinte:
Felge lackieren, Spur vermessen, Stoßstange lackieren und vielleicht, wenn nicht reparabel(delle) ersetzen.

Kostet laut Aussage mehr als 1000€.
Dazu kommt ja noch der Wertverlust

Bin mal gespannt

Sorry für Doppelpost, aber zur Vollständigkeit

Gutachter sagt ca 1700€ + Wertminderung. Also hat sich der Gutachter tatsächlich gelohnt!

Also mal was neues:

Nach langem hin und her mit der Gegner versicherung (Unfallgegner meinte plötzlich ich wäre auch gefahren und wollte teilschuld erzwingen) hat die gegner Versicherung mir recht gegeben und bezahlt 100%.

Ist es denn dann noch praxis, dass der Unfallgegner versucht seine Ansprüche bei meiner VS geltend zu machen?
Ich meine, ich hab doch schon recht bekommen, wozu dann nochmal? Wirre Welt.

Du hast nicht Recht bekommen, sondern Geld. Ein Gericht mag die Schuldfrage anders beurteilen. Dein Gegner kann also noch Ansprüche geltend machen.

...deren Abwehr oder Erfüllung Aufgabe der Pkw-Haftpflichtversicherung ist. Sehr häufig ist es zwar nicht. Aber es kann schon so kommen wie von PeterBH skizziert. In der Regel sollte der Drops nun allerdings gelutscht sein.

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