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Parkrempler - Sachverständigen holen?

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 10:39

Hi,

ich bin Opfer eines Parkremplers geworden. War zum glück gerade am aussteigen als es passiert ist und somit vor Ort.

Jetzt hab ich eine Frage / ein Problem

Die Frau ist mir hinten rechts in die Stoßstange gefahren.

Also an der Felge mit der Stoßstange angesetzt, die Stoßstange etwas eingedrückt und dann mit ein paar Kratzern dran vorbei.

Wie es nunmal so ist, bleibt das Opfer immer auf der Rennerei sitzen.

Jetzt hab ich aber das Problem, dass ich nicht weiß ob ich einen Sachverständigen hinzuziehen soll oder nicht.

Laut gesetz ist ein Schaden unter 750€ ja eine "Bagatelle".

Also wird unter 750€ der Gutachter von der Gegnerversicherung nicht bezahlt.

Was macht nun mehr sinn:

Werkstatt Kostenvoranschlag OHNE Sachverständigen erstellen lassen und dann der Gegnerversicherung melden ODER Sachverständigen der Gegnerversicherung kommen lassen (der ist für mich gratis in jedem fall)

Beste Antwort im Thema

"Einen Anwalt brauchst du erst, wenn sich eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung nicht mehr vermeiden lässt."

Echt guter Tipp an jemanden, der offenkundig keine Ahnung hat. Ob der Anwalt dann die im Vorfeld begangenen Fehler des Geschädigten ausbügeln kann, steht auf einem anderen Blatt.

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"Einen Anwalt brauchst du erst, wenn sich eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung nicht mehr vermeiden lässt."

Echt guter Tipp an jemanden, der offenkundig keine Ahnung hat. Ob der Anwalt dann die im Vorfeld begangenen Fehler des Geschädigten ausbügeln kann, steht auf einem anderen Blatt.

Die Tätigkeiten des Gutachters und des Anwalts müssen sich schon auf das Erforderliche beschränken. Das ist dann auch erstattungsfähig. Was konkret notwendig ist, hängt ja vom Einzelfall ab. Was nicht notwendig ist, wird nicht erstattet, kann aber auch von Dir nicht verlangt werden. Die Fachleute wissen das und halten sich auch daran.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Juli 2016 um 14:54:04 Uhr:

Echt guter Tipp an jemanden, der offenkundig keine Ahnung hat. Ob der Anwalt dann die im Vorfeld begangenen Fehler des Geschädigten ausbügeln kann, steht auf einem anderen Blatt.

Daher verstehe ich auch nicht, warum der TE den mehrfach geäußerten Ratschlag nach dem einfachsten Weg, nämlich der Gang in die Fachwerkstatt und denen alles weitere zu überlassen, ignoriert. Die veranlassen alles Notwendige, das machen die jeden Tag mehrfach... Vermutlich kommt da auch der Gutachter mehrmals die Woche vorbei.

Ich würde aber auch stark vermuten, dass bei einem Bagatellschaden < 750 € auch der Wertverlust vernachlässigbar bzw. nicht vorhanden ist. Sobald auch nur 1 Teil ausgetauscht und/oder lackiert werden muss, hat man diese Summe überschritten.

Wegen eines Parkremplers von vorneherein einen Anwalt einschalten, weil es evtl. Ärger geben könnte, halte ich für überzogen. Da tut es zunächst auch die Rechtsauskunft des ADAC, oder (siehe oben) die Erfahrung der Markenwerkstatt.

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 13:03

Das heißt also wenn die Werkstatt einen Gutachter bestellt, der dann kommt und sieht, dass es sich wirklich um ne bagatelle handelt, dann kostet der mich nichts weil er kein Gutachten anfertigen muss?

Ich bin drauf und dran mir einfach den Gutachter der gegner versicherung schicken zu lassen :/

Sucht sich das Schwein auch den Metzger aus? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 25. Juli 2016 um 13:07

Geh doch einfach in die Werkstatt und lasse einen Kostenvoranschlag machen.

Wenn es nicht so wild ist, dann kommt gar kein Gutachter, denn der kostet die gegnerische Versicherung auch noch mal ein paar hundert Euro. Das lohnt für diese in der Regel nicht.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 25. Juli 2016 um 15:03:44 Uhr:

Das heißt also wenn die Werkstatt einen Gutachter bestellt, der dann kommt und sieht, dass es sich wirklich um ne bagatelle handelt, dann kostet der mich nichts weil er kein Gutachten anfertigen muss?

Nein. Aber die Werkstatt kann Dir vermutlich sofort sagen, ob der Schaden ober- oder unterhalb der Bagatellgrenze liegt. Das sollte für den Fachmann doch recht eindeutig zu erkennen sein, es wäre schon ein komischer Zufall wenn die Werkstatt vorher nicht genau sagen kann, ob sich die Reparatursumme nun auf 740 € oder auf 760 € beläuft. Wenn die Summe oberhalb ist, kann die Werkstatt den Gutachter kommen lassen um die Wertminderung zu bestimmen (und nur dafür brauchst Du ihn in diesem Fall).

Zitat:

Ich bin drauf und dran mir einfach den Gutachter der gegner versicherung schicken zu lassen :/

Das wäre allerdings das letzte, was ich tun würde. Wess´ Brot ich ess, dess' Lied ich sing...

Er sprach auch vom Minderwert. Ich sag dann mal tschüß.

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 13:17

Ja dann werd ich das mal so machen dass ich in der Werkstatt gehe, den Meister das mal prüfen lasse und dann eventuell ein Gutachten erstellen lasse.

Vielleicht geht's auch mit diesem Kurzgutachten. Muss ich dann mal nachfragen.

Vielen Dank für die hilfreichen Infos hier! Hat mir gut geholfen.

(Ich denke ich werde vielleicht doch vom Allianz gutachter abstand nehmen ;) )

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 13:21

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 25. Juli 2016 um 15:02:18 Uhr:

 

Daher verstehe ich auch nicht, warum der TE den mehrfach geäußerten Ratschlag nach dem einfachsten Weg, nämlich der Gang in die Fachwerkstatt und denen alles weitere zu überlassen, ignoriert. Die veranlassen alles Notwendige, das machen die jeden Tag mehrfach... Vermutlich kommt da auch der Gutachter mehrmals die Woche vorbei.

Ich würde aber auch stark vermuten, dass bei einem Bagatellschaden < 750 € auch der Wertverlust vernachlässigbar bzw. nicht vorhanden ist. Sobald auch nur 1 Teil ausgetauscht und/oder lackiert werden muss, hat man diese Summe überschritten.

Die werkstatt sagte mir der Gutachter kommt auf Zuruf.

Sprich wenn die den kommen lassen, will der ja bezahlt werden. Was in dem Fall, dass die Stoßstange nichts großes hat, bestimmt unter Bagatellschaden läuft.

In diesem Fall habe ich das Geld einfach nicht mal eben 400 - 500 euro an den Gutachter für nichts abzudrücken.

Der Werkstattmeister meinte dass ein Austausch der Stoßstange definitiv unter 700€ sein wird.

3/4 Jahr alter Leon mit Einparkhilfe hinten.

Naja mal sehen was der Meister sagt. Je nachdem lass ich einen kommen oder nicht.

Aber prinzipiell hast du recht!

Unter 700€ für ne neue Stoßstange inclusive Lackieren? Glaub ich nicht.

Hab hier ben Kostenvoranschlag liegen da jmd beim Ausparken die hintere Tür unseres 212 verbeult hat. Wirklich nur die Tür, kein Seitenteil oder Schweller. Incl Steuer sind es 3200€.

Stoßstange vorne beim Golf waren auch über 1200€ ohne Steuern, auch nur ne Kleinigkeit.

Hab es beide mal übern Anwalt laufen lassen, ist der Chef meiner Frau und wenn sie sich von der Arbeit aus drum kümmern darf ist es nur fair ihm gegenüber.

Ein neuer Stoßfänger inkl. neuer Halterungen, Lackierung und Arbeitszeit kostet immer um die 1000 Euro.

Keine Ahnung, was der Meister da berechnet hat :confused:

Hallo,

zuerst etwas Grundsätzliches: Eine Bagatellschadengrenze gibt es nicht!

Der BGH hat dies mehrfach festgestellt. Die ominösen 750,- € resultieren aus dem BGH-Urteil VI ZR 365/03 v.30.11.2004, in dem aber nur festgestellt wurde, dass ein Schaden von 715,81 € kein Bagatellschaden sei. Der Volksmund machte daraus die ominösen 750,- €.

Tatsächlich liegt ein Bagatellschaden nur dann vor, wenn der Geschädigte als Laie zweifelsfrei feststellen kann, dass es sich um einen solchen handelt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn es sich lediglich um geringfügige Kratzer handelt und verdeckte Schäden sicher auszuschließen sind.

Nun zu Deinem Fall.

Du solltest unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen mit der Feststellung der Schadenhöhe beauftragen. Ich persönlich würde nicht der Werkstatt die Auswahl überlassen, diese arbeiten oft mit Gutachtern von großen Organisationen, wie z. B. Dekra, zusammen. Und die Dekra ist versicherungsabhängig.

Genau so wichtig ist die Beauftragung eines guten Fachanwalts von Beginn an.

Nur so ist gewährleistet, dass Du mit geringstem eigenen Zeitaufwand und Ärger eine möglichst zeitnahe und vollständige Schadensersatzleistung erhältst.

Und natürlich wichtig für Dich: Die Kosten Für SV und RA gehören zum Schaden und müssen vom Schädiger ersetzt werden!

am 25. Juli 2016 um 16:07

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 25. Juli 2016 um 14:48:40 Uhr:

 

Das stimmt so nicht - Das ist mir leider letzte woche selbst erst klar geworden!

Bis 750€ zahlst du selbst den Sachverständigen.

Alles was vom Schaden drüber ist, das zahlt die gegnerische Versicherung

Das stimmt so auch nicht. Stichwort Kurzgutachten.

Gruß Frank,

wie soll ich wissen wie hoch der Schaden ist wenn ich nicht vom Fach bin? ;)

Vorschlag zur Güte:

stell hier mal ein paar vernünftige Fotos ein.

Dan sag ich dir etwas dazu

OK?

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