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Parkrempler mit Fahrerflucht - Gutachten im Ermittlungsverfahren

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 13:28

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Vor ca. 1 1/2 Monaten ist mir auf dem Firmenparkplatz jemand mit einem Firmenwagen beim Ausparken gegen mein Privat PKW gestoßen und Kratzer an der Stoßstange verursacht. Daraufhin ist der Verursacher ausgestiegen hat sich das Auto angeschaut und ist weggefahren. Glücklicherweise war beim Unfall ein Bauarbeiter auf dem Parkdeck und hat den Vorfall beobachtet, sich das Kennzeichen aufgeschrieben und auch eine entsprechende Aussage telefonisch ggü. der Polizei abgegeben.

Vor ca. 2 Wochen habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen mit der Bitte um Mitteilung der genauen Schadenshöhe im Ermittlungsverfahren gegen (Unfallverursacher) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Leider konnte ich niemanden aus der entsprechenden Abteilung bei der Staatsanwaltschaft erreichen von daher meine Frage.

Wenn ich jetzt ein Gutachten durchführen lasse zur Schadenermittlung, bleibe ich dann am Ende auf den Kosten des Gutachtens + dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher den Unfall abstreitet und keine Verurteilung erfolgen kann?

Ist es normal, dass die Staatsanwaltschaft nach der Schadenshöhe fragt, bevor die Schuld Frage geklärt ist oder kann ich davon ausgehen, dass diese schon geklärt ist und die Staatsanwalt die Schadenshöhe benötigt um ein entsprechendes Urteil verfassen zu können?

Werde versuchen jemanden bei der Staatsanwaltschaft zu erreichen - vielleicht kann mir hier ja trotzdem jemand helfen.

Vielen Dank im Voraus.

 

Beste Antwort im Thema

Nach meinem bescheidenen Wissen ist die Schadeneshöhe ausschlaggebend für den weiteren Verlauf. "Klein-Delikte" können über Strafbefehle behandelt werden, größere werden vor Gericht verhandelt. In meinem Fall hatte ich den Schaden in einer Fachwerkstatt mündlich schätzen lassen, was der Staatsanwaltschaft völlig genügte.

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Zitat:

@bommel-73 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:19:16 Uhr:

Wenn du keinen Zeugen hast und der Beschuldigte die Aussage verweigert musst du klagen denn vor Gericht muss dieser dann unter Eid aussagen. P.s Bin momentan in selbiger Situation! Farbe passt und Höhe des Unfallfahrzeuges laut Polizei aber da Aussage verweigert nix Kohle von der Versicherung.

Der mutmassl. Verursacher verweigert die Aussage und die Versicherung zahlt deshalb nicht?

Wir reden hier nicht von einer anderen Darstellung des Hergangs?

Das wundert mich doch etwas. Hab hier schon öfters gelesen, dass Versicherungen in solchen Fällen (sofern die Indizien pro Geschädigter sprechen) trotzdem regulieren.

Evtl. wartet die Versicherung auch noch irgendeinen interne Frist ab.

Wenn es dumm läuft, wird das so passieren. Mir ist mal jemand vor zwei Zeugen ins Auto gefahren und geflüchtet.

Der Fahrer wurde ermittelt, bestritt aber, Verursacher zu sein, obwohl er durch die Zeugen erkannt wurde. Seine Versicherung hat daraufhin die Regulierung verweigert. Erst nach seinem Geständnis bei der Gerichtsverhandlung und Erlangung der Rechtskraft des Urteils wurde gezahlt. Dauer insgesamt: etwas über ein Jahr.

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