Parkrempler - Kostenvoranschlag, Was ist zu tun?
Hallo,
leider ist mir vor ein paar Tagen gegen meinen Seat Ibiza gefahren. Lackschaden und leicht eingedellt. Da ich den Schaden erst nach ein paar Tagen bemerkte, weil das Auto zuvor auf dem Parkplatz stand, war ich froh, einen Zettel von einem Zeugen am Scheibenwischer vorzufinden.
Dieser hatte glücklicherweise auch ein Foto vom flüchtenden Auto gemacht. Den Fall habe ich noch am selben Tag der Polizei mit Zeugenadresse und dem Foto der Polizei gemeldet, welche seit dem wegen Unfallflucht ermittelt hat.
Heute war ich bei der Polizei und habe mich nach dem Stand erkundigt. Der Verursacher ist durch das Bild ausfindig gemacht, geständig und hat den Schaden zu bezahlen (Unfall mit seinem Auto ist nachgewiesen). Die Unfallflucht wird hingegen nicht weiter verfolgt, da die Möglichkeit besteht, dass der Schaden nicht bemerkt wurde.
Nun verlangt die Polizei von mir einen Kostenvoranschlag, wozu ich ein paar Fragen habe:
1. Ist es ratsam dies in einer Vertragswerkstatt machen zu lassen (Seat Bayram in Darmstadt)?
2. Muss ich das Auto nach dem Kostenvoranschlag dort hinbringen?
3. Wann ist ein Reperaturtermin zu vereinbaren? Kann ich das bereits machen, oder muss der Kostenvoranschlag von der Versicherung erst noch genehmigt werden?
Weitere Tips, die ich beherzigen sollte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich würde gern bis Dienstag warten, da dann mein Versicherungsmakler wieder da ist, der mich da gut berät, was alle sin den Bericht rein darf und was draußen bleiben muss.
Sei doch einfach ehrlich, wie wär`s damit?
Du sollst Dir da nichts aus den Fingern saugen, sondern einfach nur das sagen, was Dir bekannt ist. Dazu die Adresse des Zeugen und wenn Du hast, die Bilder welcher der Zeuge gemacht hat. Wenn Du ein Aktenzeichen der Polizei hast, auch dieses.
19 Antworten
Okay, habe mich mal ein wenig eingelesen.
Mir entsteht doch eigentlich keine Schaden, nach der Meldung bei der Versicherung einen Kostenvoranschlag einzuholen und falls die Versicherung diesen nicht akzeptiert einen von mir bestimmten Gutachter zu beauftragen oder?
Dann brauch ich mir jetzt um den Gutachter erstmal keine Sorgen zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Warum die Polizei ein KVA haben möchte ist mir jetzt etwas unklar. Normalerweise haben die nichts damit zu tun, außer das die auch in ihren Berichten mal eine geschätzte Schadenhöhe eintragen. Dort liegen die Polizisten aber gerne mal Meilenweit daneben 😁Grüße
Steini
Die Polizei ist bemüht eine genaue Schadenshöhe in den Akten stehen zu haben.
Gibt afur einen einfachen Grund: wenn der Fremdschadens (hier des TE) über einer bestimmten Summe liegt kann die Staatsanwaltschaft den Führerschein des Unfallflüchtigen einziehen und ein Fahrverbot / Fahrerlaubsentzug durchsetzen. Dafür wird jedoch eine gerichtsfeste Schadenshöhe benötigt.
Zum Thema Schätzung von Unfallschaden gibt es zwei Möglichkeiten:
Zu niedrig (in der Empfindung des Beteiligten bzw. dann tatsächlich höheres Gutachten) weil nur der reine Materialschaden ohne Lohn geschätzt wird (z.B. hier in Thüringen so gewünscht).
Zu Hoch, weil der Polizist einfach nur seine Lebenserfahrung (hatte ich auch schon mal) einbringt und sich dabei vertut (sein Auto ein neueres Auto x, unfallgeschädigt ein älteres Auto y. Oder einfach nur vertan, oder oder oder...
Mal eine andere Frage:
Bis wann muss ich die Schadensmeldung angegeben haben? Ich habe den Schaden am Sonntag den 1.9. festgestellt und direkt der Polizei gemeldet. Von dieser habe ich heute die Besätigung bekommen, dass der Täter anhand des Fotos ermittelt werden konnte.
Das Foto wurde am 26.08. aufgenommen.
Ich würde gern bis Dienstag warten, da dann mein Versicherungsmakler wieder da ist, der mich da gut berät, was alle sin den Bericht rein darf und was draußen bleiben muss.
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Zitat:
Ich würde gern bis Dienstag warten, da dann mein Versicherungsmakler wieder da ist, der mich da gut berät, was alle sin den Bericht rein darf und was draußen bleiben muss.
Sei doch einfach ehrlich, wie wär`s damit?
Du sollst Dir da nichts aus den Fingern saugen, sondern einfach nur das sagen, was Dir bekannt ist. Dazu die Adresse des Zeugen und wenn Du hast, die Bilder welcher der Zeuge gemacht hat. Wenn Du ein Aktenzeichen der Polizei hast, auch dieses.