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Parkplatzschaden

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 20:52

Hallo zusammen,

 

ich habe leider einen Opel Astra H beim Parkvorgang erwischt. Ich wollte das ganze eventuell privat zahlen sofern es nicht meinen finanziellen Spielraum sprengt. Das Unfallopfer hat das ganze zum Gutachter gebracht. Jetzt warten wir auf das Gutachten und das ganze lässt mir keine Ruhe. Was denkt ihr wird der Gutachter für den Schaden beanstanden (siehe angehängtes Bild)

 

wird wohl auf neue felge, neue stoßstange hinten hinauslaufen ? denkt ihr hier wird auch komplett ein neuer Kotflügel hinten verlangt ?

 

Was denkt ihr wird der Spass kosten ?

Ich fürchte mich dass ganze der Versicherung zu melden da ich aus beruflichen Gründen die angegebenen Kilometer deutlich, erheblich und mehrfach überschritten habe. (60tausend statt der 15tausend KM :( ) dem ganzen Arbeitsstress und mit dem Start der Selbständigkeit hatte ich gar keinen Kopf für die Versicherung. jetzt ist es nun mal passiert.

Kann es sein dass sich die Versicherung weigert den Schaden überhaupt zu tragen ? und trotzdem die Nachzahlungen und die Vertragsstrafe verlangt ?

 

Ich würde mich über ein paar ernste Meinungen sehr freuen. Vlt finde ich so ein wenig Ruhe und zerbrösel mir nicht non stop selber den Kopf und mache mich verrückt.

Beste Antwort im Thema

Zur Schadenhöhe kann ich keine Einschätzung abgeben...

Die Mehrkilometer kosten ein paar Euro für die letzte Hauptfälligkeit

Problem wäre eher, wenn Du für das KFZ vorher private Nutzung angegeben hast und es nun für Deine Selbständigkeit nutzt.

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Zur Schadenhöhe kann ich keine Einschätzung abgeben...

Die Mehrkilometer kosten ein paar Euro für die letzte Hauptfälligkeit

Problem wäre eher, wenn Du für das KFZ vorher private Nutzung angegeben hast und es nun für Deine Selbständigkeit nutzt.

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 21:12

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2019 um 23:06:45 Uhr:

Zur Schadenhöhe kann ich keine Einschätzung abgeben...

Die Mehrkilometer kosten ein paar Euro für die letzte Hauptfälligkeit

Problem wäre eher, wenn Du für das KFZ vorher private Nutzung angegeben hast und es nun für Deine Selbständigkeit nutzt.

Sprich die Versicherung würde den Haftplichtteil auf jeden Fall erfüllen und den Schaden des Unfallopfers übernehmen?

Dann bleibt mir zur Rechnen was günstiger ist, die ganzen Vertragstrafen inklusive Nachzahlungen durch Mehrkilometer. Dann hoffe ich mal dass der Schaden irgendwie unter 3000 Euro bleibt und ich bis Oktober alles aussitzen kann. Dann wechselt das Auto ohnehin den Besitzer und Versicherungsnehmer. Alles dumm gelaufen. man ist eben selbst und ständig am werkeln in alle Richtungen.

Kann mich die Versicherung verklagen, oder direkt rauswerfen.

 

Der Haftpflichtschaden, sprich dei Ansprüche des Geschädigten werden von der HP übernommen. Inwiefern Du in Regress genommen werden kannst, regeln die AKB.

Bei vielen VS werden nur "richtigen" Tarfimerkmale auf die letzte Hauptfälligkeit zurück gerechnet. Vertragsstrafen kommen eher selten vor.

Die VS kann von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und Dir kündigen. Könnte dann bei der Folgeversicherung zu Problemen führen.

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 21:22

es ist nur der zweitwagen. das wäre dann nicht so schlimm. da ich am freitag in den Urlaub fahre wäre es schlimm wenn mich dich Versicherung sofort kündigt.

so und ähnlich steht es in vielen AKB:

Wir können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen. In der Kasko, beim Autoschutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Aus- land-Schadenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung in Textform zulässig.In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach folgenden Ereignissen in Textform zulässig:• Wir haben unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge-lehnt. • Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. • Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden.Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.

Der VN kann gleichermaßen nach dem Schaden direkt kündigen ... ;)

Nun die Differenz zum Jahresbeitrag plus ein Jahresbeitrag als Vertragsstrafe habe ich schon gelesen, könnte Dir blühen. Ist halt eine Obliegenheitsverletzung die Mehrkilometer und die Selbstständigkeit zu verschweigen.

Denke 2-3000€ sind realistisch. Eventuell Felge austauschen + mindestens Achsvermssung. Kotflügel und Stoßstange aufarbeiten und lackieren.

Ist das vorne?

Dann besser Kotflügel tauschen

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 9. Juli 2019 um 09:49:33 Uhr:

 

Ist das vorne?

Dann besser Kotflügel tauschen

Eingangsthread gelesen?

.... wird wohl auf neue felge, neue stoßstange hinten hinauslaufen ....

Dann versteh ich die Frage "wird ein neuer Kotflügel hinten verlangt" nicht.

Wie soll der denn einzeln ausgetauscht werden?

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 9. Juli 2019 um 15:56:12 Uhr:

Dann versteh ich die Frage "wird ein neuer Kotflügel hinten verlangt" nicht.

Wie soll der denn einzeln ausgetauscht werden?

Was gibt's daran nicht zu verstehen?

Der hintere Kotflügel (meistens Seitenwand oder Seitenteil genannt) wird heraus getrennt und ein neues Blech eingeschweißt, ist halt kein Schraubteil.

Bei dem Schadenbild hier wird die Beschädigung mit 'ner Stunde instand gesetzt und gelackt und nicht erneuert!

Richtig, neuer Kotflügel geht also nicht. Nur instandsetzen

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 9. Juli 2019 um 16:15:41 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 9. Juli 2019 um 15:56:12 Uhr:

Dann versteh ich die Frage "wird ein neuer Kotflügel hinten verlangt" nicht.

Wie soll der denn einzeln ausgetauscht werden?

Was gibt's daran nicht zu verstehen?

Der hintere Kotflügel (meistens Seitenwand oder Seitenteil genannt) wird heraus getrennt und ein neues Blech eingeschweißt, ist halt kein Schraubteil.

Bei dem Schadenbild hier wird die Beschädigung mit 'ner Stunde instand gesetzt und gelackt und nicht erneuert!

Ich werfe jetzt einfach mal so in den Raum, dass nach einem Parkplatzrempler kein Gutachter der Versicherung rauskommt und Einsicht auf Tacho des Verursachers verlangt.

Man könnte in diesem Zusammenhang bspw. die Regulierung übernehmen lassen und den Verkauf des Wagens um ein Jahr vorziehen.

Selber zahlen hat zusätzlich den Nachteil, dass der Geschädigte vermutlich auch den Gutachter selbst erstattet haben möchte. Das können gut und gerne einige hundert € zusätzlich werden.

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