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Parklicht?

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 19:03

Die einzige Möglichkeit, beim Swift Sport ein Parklicht zu bekommen, ist es, den Scheinwerferhebel auf Stellung 1 zu drehen.

Doch dann leuchten vorne beide Parkleuchten, hinten die Rückleuchten, die Kennzeichenleuchten und die Innenarmaturen.

Was soll das für einen Sinn haben, wenn ich einfach nur Parklicht bräuchte? Wozu sind die Kennzeichen und die Innenarmaturen beleuchtet? Noch dazu kann man sich bei den Parkleuchten nicht auf rechts oder links beschränken.

Ist das vielleicht in Japan so üblich und man spart es sich, auf deutsche Begebenheiten umzurüsten?

Ist diese Festtagsbeleuchtung batterierelevant?

10 Antworten
Themenstarteram 11. Mai 2008 um 20:14

mittlerweile habe ich in der StVO nachgelesen:

"Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."

Das heißt ich bin tatsächlich in manchen Situationen gezwungen, dieses dubiose Standlicht einzuschalten und evtl. zu riskieren, dass die Batterie geleert wird. Oder aber man kann halt mit einem Suzuki nicht überall parken ...

Nunja... genau genommen gab es das Parklicht mit nur einer beleuchteten Seite noch nie bei Suzuki. Bei anderen Japanern habe ich es auch noch nicht gefunden, das ist wohl 'ne deutsche Eigenheit... ;)

Wegen der Batterie würde ich da aber noch keine Bedenken haben. Die vorderen Positionsleuchten ziehen ebenso wie die Rückleuchten knappe 420 mA pro Stück (12V, 5W), dazu nochmal zwei Leuchtmittel des gleichen Typs für die Nummernschildbeleuchtung und großzügige 10W für de Armaturenbrettbeleuchtung, macht eine Gesamtstromaufnahme von 6 x 420 mA + 833 mA ? 3,4 A.

Suzukis kleinste Batterie vorausgesetzt (36 Ah - wieviel hat der Swift mittlerweile drin?) könnte das Standlicht also gute 10 Stunden betrieben werden. Ist natürlich noch zu hoch gegriffen, es muss ja noch genug Restkapazität zum Starten des Motors vorhanden sein, gehen wie also pessimistisch mal von der Hälfte aus - 5 Stunden. das klingt natürlich für eine Nacht schon mal recht knapp, ist aber auch eine Worst-Case-Rechnung - in der Praxis habe ich nach 10 Jahren Suzuki noch nie die Batterie über das Standlicht leergezogen. Eher schon über die komplette Beleuchtung, die sich ebenfalls ohne Anwesenheit des Zündschlüssel einschalten lässt (inklusive Fernlicht, wenn's sein muss), oder die Heckscheibenheizung (beim SJ mit Hardtop ohne Kontrollleuchte) ;).

Gruß,

Derk

am 12. Mai 2008 um 20:02

Von wegen 36 Ah-Batterie und Worst-Case. In meinen Ignis X-45 4x4 Bj.2005 mit Klima und Sitzheizung ist serienmäßig eine 34Ah-Batterie verbaut und die war nach versehentlichen 8 Stunden Standlicht bei 24 Grad Außentemperatur restlos leergelutscht. Mach bloß keine Experimente mit irgendwelchen Milchmädchenrechnungen.

34 Ah, 8 Stunden Betrieb... In welchem Punkt genau widerspricht das denn meiner Milchmädchenrechnung...? ;)

am 13. Mai 2008 um 6:30

...öh, stümmt :D

Themenstarteram 13. Mai 2008 um 12:48

also habe ich bei manchen parksituationen die wahl zwischen zwei risiken:

1. leerer batterie

2. unfall, und versicherung zahlt nicht, da kein standlicht an gem. StVO

am 13. Mai 2008 um 20:08

...stümmt auch :D

Zitat:

Original geschrieben von madeckel

also habe ich bei manchen parksituationen die wahl zwischen zwei risiken:

1. leerer batterie

2. unfall, und versicherung zahlt nicht, da kein standlicht an gem. StVO

Musst halt woanders parken, da, wo Du keine zusätzliche Beleuchtung brauchst.... ;)

Zitat:

Original geschrieben von andreasb

Zitat:

Original geschrieben von madeckel

also habe ich bei manchen parksituationen die wahl zwischen zwei risiken:

1. leerer batterie

2. unfall, und versicherung zahlt nicht, da kein standlicht an gem. StVO

Musst halt woanders parken, da, wo Du keine zusätzliche Beleuchtung brauchst.... ;)

Kenne keine Versicherung, die aufgrund eines evtl. fehlenden Standlichtes Dir komplett die Leistung versagt, weil Dir einer reingerauscht ist ohne acht zu geben was da stehet...

Außer natürlich Du parkst die liegengebliebene Kiste auf der Landstraße so behämmert und ungesichert, aber davon gehen wir ja nicht aus, gell ?

Alles eine recht theoretische Frage, oder wie oft seht Ihr unterwegs parkende Autos mit Stand-/Parklicht ? Und wieviele wurden davon Anschlag eines Wahnsinnigen.

Ach ja - Batterie - wohl wahr, dass nach einigen Stunden Ende ist, aber wir reden hier von Parklicht und nicht Nachtdauerbeleuchtung. Dann stimme ich Andreas zu, woanderst parken :)

Themenstarteram 14. Mai 2008 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von tha´rock

Zitat:

Original geschrieben von andreasb

 

Musst halt woanders parken, da, wo Du keine zusätzliche Beleuchtung brauchst.... ;)

Kenne keine Versicherung, die aufgrund eines evtl. fehlenden Standlichtes Dir komplett die Leistung versagt, weil Dir einer reingerauscht ist ohne acht zu geben was da stehet...

Außer natürlich Du parkst die liegengebliebene Kiste auf der Landstraße so behämmert und ungesichert, aber davon gehen wir ja nicht aus, gell ?

Alles eine recht theoretische Frage, oder wie oft seht Ihr unterwegs parkende Autos mit Stand-/Parklicht ? Und wieviele wurden davon Anschlag eines Wahnsinnigen.

Ach ja - Batterie - wohl wahr, dass nach einigen Stunden Ende ist, aber wir reden hier von Parklicht und nicht Nachtdauerbeleuchtung. Dann stimme ich Andreas zu, woanderst parken :)

ach, du mußt wohl schon bei mehreren versicherungen gearbeitet haben, so wie du redest.

bitte richtig lesen: es geht nicht um ein fehlendes parklicht sondern um ein nicht eingeschaltetes.

es ist ganz klar: wenn man sein auto stvo-widrig parkt und es ergibt sich daraus ein unfall, dann gibt es mit sicherheit probleme mit der versicherung, und zwar mit der des gegners, weil du mindestens eine teilschuld bekommst. sogar mit der eigenen kasko kann es probleme geben, wenn sie nicht auf den einwand der groben fahrlässigkeit verzichtet.

theoretisch? entweder du mußt immer um 10 uhr zuhause sein *g* oder hälst dich auch sonst nicht an die stvo und riskierst gern viel.

dass man mal auf einer feier ist, zuviel trinkt und dort übernachten muß, kommt bei anderen wohl schon mal vor. naturgemäß ist das keine einmannfeier, also sind die parkplätze begrenzt, man parkt auf der straße, und in meiner umgebung kenne ich einige orte, wo in wohngebieten nachts irgendwann die laternen ausgehen.

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