Parken vor eigener Garage führt zu Bußgeld
Hallo,
ich habe eine Doppelgarage hinter dem Haus und stelle hier ab und zu mein Auto vor die Garage.
Die hälfte der Fläche ist mein Eigentum jedoch öffentlich zugänglich.
Ich parke das Auto so das es auf meiner Hälfte steht.
Trotzdem bekomme ich ein Bußgeld.
Ich störe niemanden.
Kann ich mich dagegen wehren.
Gruß Stefan
25 Antworten
Hi Stefan,
ist irgendwie erkennbar, dass die eine Hälfte der Fläche vor deiner Doppelgarage dein Eigentum ist? Hat sie eine andere Pflasterung / Asphaltierung oder Farbmarkierung? Falls es kein Unterscheidungsmerkmal gibt, lässt sich als Aussenstehender keine andere Behandlung als ein Gehweg davon ableiten.
Hast du Bilder von der Situation?
Wenn’s ein Genauigkeitsfanatiker (der eventuell noch mit dem falschen Fuß aufgestanden ist 🙄) vom Ordnungsamt war,der hebt einen Zollstock (o.Ä.) an die Stoßstange und „peilt“ nach unten.Wenn man dann auch nur 1cm zu weit auf dem Gehweg steht gibt´s ein Knöllchen.
Und das schlimmste dabei ist : Du kannst nichts dagegen tun…😉
Aber ein Photo (oder eine Skizze) bei solchen Anfragen wäre wirklich nicht verkehrt…🙄
Alles andere ist Abteilung Glaskugel…
Zitat:
@Astradruide schrieb am 5. November 2023 um 20:38:43 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 5. November 2023 um 19:53:57 Uhr:
Der TE schreibt, dass die Hälfte der Fläche ihm gehört und er dort sein Auto abgestellt hat. Hört sich für mich nach einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes an, der sein Soll noch nicht erfüllt hat.Des TEs Auto hat zu 100& Länge/Breite auf seinem (oder Nachbars) Grundstück zu stehen ... und nicht noch zu 10% auf öffentlichem Grund wie Geweg oder Straße. Nebenbei hat der TE sich auch nicht zur Parkbeschilderung in der Straße ausgelassen.
Er schreibt doch, dass das Auto auf seiner Häfte steht.
Schön dass er sich nicht meldet. So können wir prima spekulieren.
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Zitat:
@Handschweiß schrieb am 6. November 2023 um 07:56:30 Uhr:
Schön dass er sich nicht meldet. So können wir prima spekulieren.
--
Jetzt gib ihm doch erst mal eine Chance - immerhin ist der Thread gerade mal 15 Stunden jung...😛
Vielleicht muss der arme Mann ja auch arbeiten zwischendurch...😁
Zitat:
@Beethoven schrieb am 6. November 2023 um 07:08:04 Uhr:
Er schreibt doch, dass das Auto auf seiner Häfte steht.
nicht aber das es vollständig darauf steht!
Gelegentlich sieht man ja schonmal herausragende Fronten oder Hecks ... oder Reifenprofil steht auf Grundstückseinfassung und seitliche Silhouette & Spiegel dann im öffentlichen Raum. ... so was schaffen sogar stellvertretende Amtsleiter einer verantwortlichen Behörde die für "erhöhtes Kontrollaufkommen" sorgten ... bei einer großangelegten Ortsbegehung platzte dann bei uns die Bombe als ein Haushaltsmitglied genau in dem Moment ankam und (wieder) genauso parkte ... "Bitte einmal alle umdrehen und schauen wie das Auto von Herrn XYZ mal wieder abgestellt wurde" ... es gab noch eine paar "nette" Kommentare der Nachbarschaft .... und anschl. deutlich weniger Kontrollbesuch und eine deutlich weniger restriktive Auslegung der Ordnungskräfte ob der angespannten Parkplatzsituation.
Dennoch zeigten sich mitarbeiter des OA teils selbst so schmerzfrei das sie für ihre Visite ihr eigenes Fahrzeug hirnlos "irgendwo hinstellen" ... Da kann ich dann einen gewissen Unmut nachvollziehen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 5. November 2023 um 19:53:57 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 5. November 2023 um 18:48:34 Uhr:
Das hört sich nicht nach Privatgrund an.Der TE schreibt, dass die Hälfte der Fläche ihm gehört und er dort sein Auto abgestellt hat. Hört sich für mich nach einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes an, der sein Soll noch nicht erfüllt hat.
Jo, und die andere Hälfte demjenigen dem die andere Garage gehört.
Nach Meinung des OA stand er aber weder dort noch auf seinem Grund und Boden.
Zitat:
@ktown schrieb am 6. November 2023 um 11:08:22 Uhr:
Nach Meinung des OA stand er aber weder dort noch auf seinem Grund und Boden.
OK. Ich vergaß, dass Mitarbeiter des OA grundsätzlich unfehlbar sind. Mein Fehler.
Hab ich behauptet, dass der Mitarbeiter recht hat?
Aber dein Hinweis auf die hälftige Fläche läuft fehl.
Hallo Themenstarter,
Wo bleibt Deine Antwort, stimmt das, dass Du
zum Teil auf öffentlichem Grund gestanden hast ?
Gruss
summercap
Den TE scheint sein Thema ja nicht zu interessieren, daher closed.