Parken vor abgesenkten Bordstein
Moin Moin,
ich habe hier im Forum schon etliche Themen zum Parken vor Bordsteinabsenkungen gefunden, aber ich fand für mich persönlich noch keine zufriedenstellende Antwort.
Wir besitzen eine Grundstückseinfahrt, wo nur links und rechts der Einfahrt geparkt werden darf. Gegenüber stehen keine Fahrzeuge. Die Straßenbreite beträgt ca. 5 Meter.
Anbei habe ich eine Seite von unserer Einfahrt beigefügt:
Rote Markierung: Bordstein senkt sich
Grüne Markierung: Vollständig gesenkter Bordstein
Blaue Markierung: Bis dort parken teilweise Fahrzeuge
Meine Frage hierzu wäre, bis wo dürfen sich Fahrzeuge generell hinstellen um StVO konform zu stehen?
Denn es heißt, nach und vor einem abgesenkten Bordstein, darf nicht geparkt werden.
- Wo fängt der abgesenkte Bordstein an? Sind die "Absenker" an den Seiten inbegriffen?
- Gilt das Parkverbot ab Reifen oder darf die Karosserie z.B. auch nicht drüber hinweg stehen?
Gruß
Steffen
Beste Antwort im Thema
Mit dem Karosserieabschluß darf bis an die rote Linie geparkt werden.
21 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Februar 2020 um 09:59:33 Uhr:
Bei dem abgesenkten Bordstein vor Deiner Garage oder Grundstückszufahrt handelt es sich ja um die Möglichkeit die Einfahrt mit dem Fahrzeug zu erleichtern. Sprich als Kennzeichnung der Garagen oder Grundstückszufahrt.Nicht aber eine Möglichkeit für Fußgänger. Da gibts andere Wege.
Ich stelle mein Auto auch vor meine eigene Garage und somit vor den abgesenkten Bordstein.
Das parken bei einem abgesenkten Bordstein ist auch für den Eigentümer verboten, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, der sich außerhalb der eigenen Grundstücksfläche befindet. Fußgänger können über den normalen Bordstein laufen. Rollstuhlfahrer können dies nicht.
Im Rahmen des Opportunitätsprinzips kann das Ordnungsamt, auf Straßen in denen für Rollstuhlfahrer andere ausreichende Auf- und Abfahrten vorhanden sind, Großzügigkeit walten lassen. Das macht sie in der Regel auch.
Hallo.
Ich sehe das Zuparken der eigenen Einfahrt am abgesenkten Bordstein sehr kritisch. Lasse ich mir eine Garage / Stellfläche im heimischen Garten genehmigen so erhalte ich zusätzlich einen Parkplatz auf öffentlichen Grundstück?
Ich bin Nutznießer der Situation, als ich meine Garageneinfahrt verbreiterte durfte problemlos der Bordstein auf 2 m Länge abgesenkt werden (dort parkt im Normalfall niemand, zuläßig wäre es. Das Parken geschieht auf der gegenüberliegenden Seite).
Ich gebe zu, dass ich bei Parkplatznöten eine Einfahrt in meinen Garten genehmigen lassen würde ( das geht meist durch da die Gemeinden die Fzg von der Straße haben möchten) um danach weiter genau vor der, für mich reservierten abgesenkten, Einfahrt zu parken. Nei, nei.
Hofeinfahrten sind etwas anderes. Diese sind so gewachsen und können selten manipuliert werden und sind deshalb frei zu halten (ach Gott, hier bin ich auch betroffen)!
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 1. März 2020 um 11:46:15 Uhr:
Hofeinfahrten sind etwas anderes. Diese sind so gewachsen und können selten manipuliert werden und sind deshalb frei zu halten (ach Gott, hier bin ich auch betroffen)!Gruß
Manche Hofeinfahrten sollte man auch aus dem Grund freihalten, weil die als Feuerwehrzufahrt dienen können. Ich sehe es bei Wohnkomplexen immer wieder, dass man sich so in die Einfahrt stellt, dass PKW's noch durch können. Die Leute denken sich, dass die anderen Anwohner problemlos in den Hof können. Aber an einen Feuerwehrwagen, mit der größe eines LKW, denken die nicht.
Zitat:
@MvM schrieb am 29. Februar 2020 um 10:17:39 Uhr:
Das parken bei einem abgesenkten Bordstein ist auch für den Eigentümer verboten, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, der sich außerhalb der eigenen Grundstücksfläche befindet. Fußgänger können über den normalen Bordstein laufen. Rollstuhlfahrer können dies nicht.
Im Rahmen des Opportunitätsprinzips kann das Ordnungsamt, auf Straßen in denen für Rollstuhlfahrer andere ausreichende Auf- und Abfahrten vorhanden sind, Großzügigkeit walten lassen. Das macht sie in der Regel auch.
Meine Erfahrungen mit Fußgängern haben in der Regel folgende Erkenntnis geschaffen.
Die meisten der Fußgänger, insbesondere auch gebrechliche Fußgänger, halten es von vorne herein nicht für notwendig geeignete Stellen zum wechseln der Fahrbahnseite oder des Gehweges zu benutzen.
Da wird überall auf die Straße gerannt.
Der Grünstreifen, der zwischen Gehweg und Fahrbahn liegt wird überquert, obwohl es 10 Meter weiter eine Möglichkeit gibt die Straße zu überqueren.
Abgesenkte Bordsteine werden mit der Gehhilfe nicht benutzt und der Zebrastreifen oder die Fußgängerampel ist so oder so nur zur Zierde da.
Bei mir ist es so, daß es nur auf einer Seite der Straße einen Gehweg gibt. von daher sehe Ich es auch nicht für begründet, warum hier die abgesenkten Bordsteine für Fußgänger freigehalten werden.
Seit der neue Nachbar vor etwas über einem halben Jahr eingezogen ist, stellt der seinen Lieferwagen immer in der Kurve auf dem Gehweg ab.
Ich pers. finde das wesentlich schlimmer, wie wenn Ich vor meiner Garage am abgesenkten Bordstein parke.
Denn der Lieferwagen steht so, daß ein Fußgänger mit Kinderwagen nicht mehr vorbeikommt.
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. März 2020 um 12:54:57 Uhr:
Meine Erfahrungen mit Fußgängern haben in der Regel folgende Erkenntnis geschaffen.
Die meisten der Fußgänger, insbesondere auch gebrechliche Fußgänger, halten es von vorne herein nicht für notwendig geeignete Stellen zum wechseln der Fahrbahnseite oder des Gehweges zu benutzen.
Deine persönlichen Erfahrungen interessiert aber leider niemand. 😉
Die Reglung gilt nun mal Bundesweit auf allen Straßen, und nicht nur in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen.
Zitat:
@MvM schrieb am 1. März 2020 um 13:09:11 Uhr:
Deine persönlichen Erfahrungen interessiert aber leider niemand. 😉Die Reglung gilt nun mal Bundesweit auf allen Straßen, und nicht nur in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen.
Ich weiß, daß das nicht von Interesse ist.
Es ist halt eben so, daß sich viele Fußgänger einen Teufel drum scheren wo Sie über die Straße gehen, bzw. wo die Straßenseite gewechselt wird.
Da wird komischerweiße immer weggeschaut, wenn die betagte Oma mit der Gehhilfe es nicht für notwendig hält an geeigneter Stelle die Straße zu überqueren.
Bei mir wird immer genau hingeschaut, wo Ich mein Fahrzeug abstelle.
Auch die Omas ändern das Parken in der eigenen Einfahrt nicht. Das Parken in Einfahrten ist eigentlich immer für jeden, streng genommen, nicht erlaubt. Die Politesse weiß in der Regel auch nicht was für ein Fahrzeug da steht, sie macht beim Knöllchen verteilen keine Halterabfrage.
In der Praxis wird das Parken in privaten Wohn-Grundstücks-Einfahrten kaum geahndet, wenn keiner sich beschwert.