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Parken in/vor Kurve so zulässig?

Hallo @all,

ich hätte mal eine Frage zu einer Parksituation in dem Wohngebiet, in dem ich lebe.

Erstmal das Foto:
http://data.motor-talk.de/.../kurve-7667494012948688832.jpg

Es ist ein Berg, wo man hoch und runterfährt. Und an der Seite, wo das Fahrzeug dort steht, hält meist mindestens das eine Fahrzeug, häufiger auch 2-3 hintereinander. Das größte Problem ist die Sichtbehinderung, wenn man herunterkommt. Als hochfahrendes Auto muss man, sofern jemand entgegenkommt, der einen aufgrund der parkenden Fahrzeuge nicht gesehen hat, auf den Bürgersteig ausweichen. Das alles, obwohl hier nur Tempo 30 ist und an der Stelle sowieso jeder nur sehr vorsichtig und langsam fährt.

Die Gesetzgebung bezüglich Parken in/vor Kurven ist teilweise sehr schwammig - verboten ist es ja, wenn dadurch eine Behinderung entsteht. Frage ist nur, ob es in diesem Fall schon als so "schlimm" angesehen würde, um das Parken dort zu untersagen. Da wir ein Wohngebiet sind, stehen sowieso viele Fahrzeuge an der Straße - auf gerader Strecke kein Problem, da man gut sehen und notfalls warten kann, wenn Gegenverkehr kommt. Nur die Kurven sind heikel.

Würde es sich lohnen mal etwas zu sagen oder ist das Parken dort noch so zulässig?

Danke im voraus für Tipps und Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Tjo so ist das oft, wenn Parkraum knapp ist und man keine Lust hat Meilenweit zu laufen. 😁

Falsch formuliert, es müsste heissen "und man zu faul ist Meilenweit zu laufen". Viele Autofahrer scheinen sehr gebrechliche Wesen zu sein die nicht in der Lage sind ihren Hintern 100m aus eigener Kraft zu bewegen.

Ciao!

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Das man warten muss um einem entgegenkommenden Fahrzeug Platz zu machen, sieht die StVO innerhalb geschlossener vor und sehe ich hier nicht als Problem an. Ob man dann über den Bürgersteig ausweicht um nicht warten zu müssen, wurde schon mehrfach diskutiert, ist verboten, aber Praxis. Für mich ist es innen in der Kurve eine Sichtbehinderung, spätestens, wenn 2-3 Fahrzeuge das machen und dann stellt sich die leidliche Frage wer die Sicht behindert (im Zweifel der, der am weitesten in der Kurve steht).

Also
a) nicht auf dem Bürgersteig
b) Richtig herum
c) Am besten aussen oder
d) mal ein wenig mehr laufen, aber
e) auch mal anhalten und ein Stück zurück setzen wenn doch mal Gegenverkehr droht, dürfte auch kein Beinbruch sein.

Nochmal zu dem Bild mit dem Parken auf dem Gehsteig: wenn ich da vorbeikomme, gibts einen Strafzettel, da der Parkende auf dem Gehsteig minimum 70-80 cm Platz freilassen müsste, so dass dann ein Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer noch vorbei kann.

Meinst du wirklich, dass das Auto da nach mehr als 5 Jahren immer noch steht?

Zitat:

@Controller2017 schrieb am 7. Januar 2017 um 09:45:50 Uhr:


Nochmal zu dem Bild mit dem Parken auf dem Gehsteig: wenn ich da vorbeikomme, gibts einen Strafzettel, da der Parkende auf dem Gehsteig minimum 70-80 cm Platz freilassen müsste, so dass dann ein Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer noch vorbei kann.

Der Platz zum Freilassen ist völlig unwichtig. Wenn es nicht ausgeschildert ist, haben Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg verloren. Auch nicht, wenn 8 Meter Platz ist.

Zitat:

@AMenge schrieb am 7. Januar 2017 um 09:52:46 Uhr:


Meinst du wirklich, dass das Auto da nach mehr als 5 Jahren immer noch steht?

Warum nicht? Kann ja ein Anwohner sein, der dort noch immer wohnt. Selbst wenn nicht, das Thema ist doch noch immer aktuell. Wenn ich hier durch unser Wohngebiet gehe, steht gefühlt jedes zweite Auto auf dem Gehweg.

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Zitat:

@AMenge schrieb am 7. Januar 2017 um 09:52:46 Uhr:


Meinst du wirklich, dass das Auto da nach mehr als 5 Jahren immer noch steht?

Wenn sich seither nichts geändert hat, wird auch der Anwohner seine Parkangewohnheiten nicht verändert haben und nach wie vor so parken.

Ich habe mich beim Amt für öffentliche Ordnung auch mehrmals schon über die Parkangewohnheiten eines Gebrauchtwagenhändlers in der direkten Nähe beschwert.
Da werden die Fahrzeuge ähnlich wie auf dem Bild des TE zur Hälfte Straße/Gehweg oder komplett ganz auf dem Gehweg abgestellt, entgegen der Fahrtrichtung und auch in einer langgezogenen und unübersichtlichen Kurve.
Da ich des öfteren den Gehweg wegen der Parkerei dort nicht benutzen kann und ich mich stattdessen auf der Straße an den dort geparkten Autos vorbeikämpfen darf ist das ein Unding.
Für einen einfachen Fußgänger mag das schon recht gefährlich sein, aber für Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen ein Ding der Unmöglichkeit.
Das zuständige Amt hat schon mehrmals das Autohaus verwarnt. Verändert hat sich nichts.

Zitat:

@AMenge schrieb am 7. Januar 2017 um 09:52:46 Uhr:


Meinst du wirklich, dass das Auto da nach mehr als 5 Jahren immer noch steht?

Was ändert das Datum an der grundsätzlichen Fragestellung?

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Januar 2017 um 12:39:04 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 7. Januar 2017 um 09:52:46 Uhr:


Meinst du wirklich, dass das Auto da nach mehr als 5 Jahren immer noch steht?

Was ändert das Datum an der grundsätzlichen Fragestellung?

In dem Thread ist die Frage aber damals mehr als einmal beantwortet worden.
Also warum denn als 5. Post einen über 5 Jahre alten Thread wieder zum Leben erwecken?

Damit wir Trolle ihn füttern dürfen? 😉

Gruß,
der_Nordmann

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