Parken in einem "EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOT"

Hallo Leute.
Mir ist folgendes vorgekommen.
Ich war beim Arzt und habe dort geparkt mit Parkscheibe versteht sich.
Auf einmal bekomme ich nen Strafzettel auf grund eines eingeschränkten Halteverbotes.
Jetzt kommt meine Frage.
Dort war keine Kennzeichnung die mir das EINDRÜCKLICH verbietet und man hat sonst nie ein Knöllchen an dieser Stelle bekommen. Was soll ich jetzt machen kann ich das rechtlich angehen? VorwurfsNr.141118.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Lieber TE, wenn du vernünftige Antworten möchtest, solltest du auch einen vernünftigen Beitrag mit vernünftigen Informationen liefern. Mit den vorliegenden Informationen kann man höchstens wild spekulieren

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@TE auf welche Uhrzeit hast du deine Parkscheibe gestellt? Etwa z.B. 12:15?

Gibt es denn ein Foto vom Stellplatz?

und auch vom Schild!-
Entweder ist es ein Halteverbot oder gibt es noch ein Zusatzschild....?
Ist das eine "Zone"....
Oder oder.....

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