Parken im eingeschränkten Halteverbot
Guten Tag,
ich wohne in einer schmalen Straße ohne Gehsteige. Gegenüber der Einfahrt meines Stellplatzes befindet sich ein Kindergarten. Auf dieser Seite ist ein eingeschränktes Halteverbot ohne zusätzliche Pfeile.
Geduldig ertrage ich 2x täglich den Ansturm der Kindergartenmuttis im Halteverbot, denn die Parksituation ist sehr angespannt bzw. gar nicht vorhanden.
Als ich letzte Woche schnell weg musste und eine dieser Mütter (höflich) bat, doch einen Meter vorzufahren, damit ich meinen Parkplatz verlassen konnte, empfahl sie mir schnippisch, doch das Autofahren zu üben, dann würde ich auch herauskommen (rückwärts)
Außerdem würde sie Be- und Entladen und könnte unbegrenzt stehen bleiben.
Ich möchte keine rechtliche Auseinandersetzung, es einfach nur wissen wie es sich verhält, obwohl ja
auch noch eine Beleidigung im Spiel war.
Vielen Dank
Heinz
19 Antworten
Natürlich - vor allem bei schutzbedürftigen Menschen, wie eben (kleinen) Kindern oder auch Personen, die Hilfe bzw. Unterstützung benötigen. Das Problem ist, dass man dann ggf. ein Knöllchen dran hat, weil die 3 Minuten überschritten sind und niemand am Fahrzeug ist - das muss man aber halt im Nachhinein klären.
Mach das aber nicht an den 15 Minuten fest, die sind nicht geregelt oder festgelegt, sondern nur ein Beispiel. Wenn ich z.B. einen betagten Menschen im Schneckentempo in die Artztpraxis bringe und das dauert (auf Grund nicht zu vermeidender Umstände) 20 oder sogar 30 Minuten, dann ist das so.
Wenn ich dort natürlich warten muss, bis der Patient dran ist und behandelt wurde, dann muss ich mir einen richtigen Parkplatz suchen - das wäre von "ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen" nicht erfasst. Wie üblich entscheidet aber der konkrete Einzelfall.
Edit - das hatte ich überlesen: Brötchen holen natürlich nicht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2023 um 07:31:34 Uhr:
Ich darf das Auto verlassen und beispielsweise 15 Minuten das Auto alleine lassen um ... jede andere Tätigkeit tätigen wie zum Beispiel Brötchen holen ?
Sich vom Auto für 15 Minuten zu entfernen, um Brötchen zu holen, ist im eingeschränkten Haltverbot nicht erlaubt. Zwar gibt es für die Ladetätigkeit keine Zeitbegrenzung, aber kleine und leicht tragbare Dinge sind keine Ladung in diesem Sinne. Gefordert werden Ladegüter, deren Größe oder Gewicht es unzumutbar macht, sie über eine längere Wegstrecke per Hand zu tragen.
Unglaublich wie viel Unsinn in diesem Thread verbreitet wird, vor allem von @Amen . @Rockville hat hingegen den Sachverhalt gut dargestellt.
Also: es gibt (OHNE die entsprechenden Schilder!) zahlreiche Regeln zum Halten und Parken, z.B. darf man an gewissen Stellen nicht halten (Bahnübergänge, vor Kurven....) oder nicht parken (auf Schachtdeckeln, vor abgesenkten Bordsteinen usw.). All das kann man nachlesen im § 12 StVO.
Und hierfür gibt es die Definition des Parkens, um beides zu unterscheiden: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt". Wobei hier die Rechtsprechung sagt "Verlassen" ist nicht schon gegeben, wenn man aussteigt, sondern erst wenn man das Auto nicht mehr im Blick hat. Man kann also aussteigen und an einem Kiosk in Sichtweite eine Zeitung holen. Und das ganze darf nicht länger als 3 Minuten dauern.
GANZ UNABHÄNGIG DAVON gibt es das Schild "eingeschränktes Haltverbot" Z286.
Da gilt folgende Regel: man darf zum Ein-und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen beliebig (!) lange stehen, z.B. wenn man einen Umzug macht und ständig Dinge einlädt.
Und man darf (zu JEDEM Zweck) 3 Minuten dort stehen, also auch das Auto verlassen und komplett weggehen. Deshalb hatte Dr. Bouska dieses Schild als Mini-Kurzparkzone beschrieben.
Zitat:
@Comburg schrieb am 14. April 2023 um 19:32:20 Uhr:
Hmmm, wie isses nu?
Kann sie theoretisch stehenbleiben bis der Kindergarten schließt , oder gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Sie darf so lange stehen, wie es für das Einsteigen des Kindes nötig ist. Anschnallen von (evtl. mehreren) Kindern kann ja einige Zeit dauern. Sie darf auch das Kind aus der Gruppe abholen. Sie darf aber nicht 15min. dort stehen, weil sie zu früh ist und sie abwarten muss, bis die Gruppe ihr Abschlusslied gesungen hat und dann noch einen Plausch mit anderen Eltern oder der Kindergärtnerin halten.
Zitat:
@nogel schrieb am 15. April 2023 um 10:08:32 Uhr:
GANZ UNABHÄNGIG DAVON gibt es das Schild "eingeschränktes Haltverbot" Z286.Da gilt folgende Regel: man darf zum Ein-und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen beliebig (!) lange stehen, z.B. wenn man einen Umzug macht und ständig Dinge einlädt.
Genau das hatte ich auch gelernt. Man darf im Prinzip einen ganzen Möbellaster ausladen, solange man keine Pausen dabei macht. Man muss auch die Sachen nicht am Straßenrand stehen lassen, sondern darf sie auch in die Wohnung tragen und dort fix abstellen. Nur wenn man mit dem Einrichten und Auspacken der Kartons anfängt, muss man den Laster wegfahren.
Ähnliche Themen
[Grober Unfug von MOTOR-TALK entfernt.]
„Dieser Beitrag enthält Groben Unfug“