OT: Kommt's nur mir so vor?
Seit dem letzten halben Jahr kommen mir extrem viele Autos innerorts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern entgegen, obwohl weder Nebel, noch sonstwas die Sicht beeinträchtigt...?
Ich hab' in der Fahrschule gelernt, daß beides verboten ist... Wurden dahingehend irgendwelchen Regeln geändert, oder hat das was mit neumodischer Fahrzeugelektronik zu tun (oder mit Fehlverdrahtung im Hirn des Fahrers..? ;o) )
???
Mit fraglichen Grüßen
ton-toni
25 Antworten
@Don.Gonzo
genau so kenne ich das auch, hab für die Nebler auch schon bezahlt hatte diese aber nur an weil ich sie vergessen hatte!
Mit neuer Regelung oder so ist da nichts so weit ich weis.
Grüße
Aber wenn die,die ihre Nebelscheinwerfer dauernd angeschaltet haben,erwachsen werden,werden sie sehen, wie behindert das aussieht.Nicht umsonst ist es verboten damit dauernd zu fahren.
Marc
Zitat:
Original geschrieben von mistermusik1
.....werden sie sehen, wie behindert das aussieht.Nicht umsonst ist es verboten damit dauernd zu fahren.
Marc
Wie jetzt ? Es ist verboten weil es behindert aussieht ?
(-Nein?-)
Wer weiss denn wie die Begründung STVO-mäßig lautet??
Re: Nebel
EIn paar Beiträge vorher 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Don.Gonzo
Standlicht (Begrenzungsleuchten) + Nebelscheinwerfer ist nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Niederschlag oder Nebel erlaubt !
Zitat StVO
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ...Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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Hi zusammen,
unten mal der entsprechende Auszug der StVO, um den Gesetztestext zu haben....
Meine Anmerkung zu (wirklich dichtem) Nebel: Mit Abblendlicht hat man teilweise eine "weiße Mauer" vor sich. Da kann die Kombi Nebellichter und Standlicht (gesetzdeutsch Begrenzungsleuchten) sinnvoll sein. Reicht nicht so weit wie Abblendlicht, aber wenn der Nebel so dicht ist, sieht man eh nicht so weit um schnell zu fahren....
Gruß
Carsten
Hier also der vollständige Text zum Thema Beleuchtung....
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
Tageslicht
Hallo MT-Gemeinde !
Zum Mitglied Wolfgang280,
War am 5.1. nachts um 21.00 Uhr auf der Heimreise vom Skifahren und nahm mit meinem Wohnmobil (über3,5 t) die Strecke- Alte Brennerstraße nach Innsbruck runter , durch die Stadt durch und den Zirlerberg rauf - Richtung Garmisch.
Was ich mit "Walter-Röhl Fahrzeuglenkerverschnitt" oder Christbaumfahrer meinte ,daß 80 % der entgegendkommenden Fahrzeuge mit eingeschalteten Fahr- und Nebelscheinwerfer bei guten (besten) Sichtverhältnissen daher kamen.
Wenn es wohl stimmen mag , dass es in Österreich seit einigen Monaten gesetzlich vorgeschrieben ist, Tagfahrlicht ( alternativ Abblendlicht oder Standlicht+Nebelscheinwerfer) einzuschalten, dann reden wir vom Tag. Und dann lege ich noch großen Wert auf das Wort "... oder...".
Die Aussage von mistermusik1 ist zwar etwas unter der Gürtellinie , aber ich bin mal gespannt was er dann sagt, wenn die Vorschrift der Österreicher über "Tagfahrlicht" eins zu eins auf Deutschland übertragen wird.
Denn das Tagfahrlicht erhöht die Verkehrssicherheit und da sind sich die Experten sicher.
Den Motorradfahrern wurde dies seit Jahrzehnten (mindestens 15 Jahre) vorgeschrieben und rettete wahrscheinlich Hunderten das Leben.
Ich habe die Feststellung des öfteren machen müssen,dass in Deutschland vieles lang "zerredet" oder gleich verschlafen wird , bis was "Positives" gesetzlich umgelegt wird.
Da sind die angrenzenden EU-Länder schneller (neuerstes Beispiel Rauchverbot ......)
Zum MT-Mitglied Heinrichder5te möchte ich sagen:
Danke der Zustimmung im ersten Absatz
Und zu deinen beschriebenen Nebelschlußlichtfahren sei noch erwähnt, ich bin jederzeit zur Stelle um dich soweit anzuschieben, dass dem Vorausfahrenden die Nebelschluß- leuchte als Laterne vor den Augen hängt und voll anblendet.
Denn dies ist in keinem Fall zu rechtfertigen.
MfG
Silberkutsche
Nix füar unguat !!
Unter Tagfahrlicht verstehe ich aber was anderes und nicht zb. mitten in der City Christbaumbeleuchtung und Nebler am Tage und bei Nacht.
Marc
Re: Tageslicht
Zitat:
Original geschrieben von Silberkutsche
Und zu deinen beschriebenen Nebelschlußlichtfahren sei noch erwähnt, ich bin jederzeit zur Stelle um dich soweit anzuschieben, dass dem Vorausfahrenden die Nebelschluß- leuchte als Laterne vor den Augen hängt und voll anblendet.
mmhuuhahahaha....das Angebot nehm ich dankend an!!
(...ich könnte trommeln....) 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von CH_330d
Die meisten haben das Nebellicht an weil es besser aussieht 😉
Für mich aber auch unverständlich... Genau so wie wenn es nur ein wenig Nebel hat und alle ihre Nebellichter hinten auch einschalten. Diese Blenden dann.
Ich hasse das auch,
vllt. als Erklärung:
Da man bei BMW und Konsorten ja die Nebelscheinwerfer (kurz NSW) immer noch zusätzlich ezahlen muss, wollen die Käufer dieser Fahrzeuge wohl zeigen: Hy, schaut her, ich habe mir NSW zusätzlich geleistet 😉
Die Leute mit den NSL (Nebelschlussleuchten) mag ich auch...
die haben ei 150m Sicht shcon die Nebler an,...
und wie schnell fährt man dann?
Wenn man die NSL erst ab unter 50m anmachen darf und max 50 km/h fahren darf !!
Na klar, diese Deppen (sorry) fahren dann auch 150km/h,
ist doch logisch !!
Die Kombi Nebel und Standlicht habe ich mit 18 auch gern gefahren..... Duck und wech
Gruß
Peter
PS: Das ist aber zum Glück schon 20 Jahre her...
Zitat:
Original geschrieben von Unna-a38
Ich glaube wenn du bei erheblicher sichtbehinderung das Ablendlicht ausmahcst und nur mit Standlicht und Nebel fährts bekommst ne einladung zur MPU nach hause.
Mit Sicherheit nicht! 😁
Bei Nebel siehst Du mit der Kombi deutlich mehr, weil wesentlich weniger eigenes Licht (Dich blendend!) reflektiert wird!