OT: Förster/Jäger !

also...hätt mal ne ganz generelle frage....ohne hintergedanken 😁 😁

son naherholungsgebiet mit wanderwegen und nem geilen sandweg für pferde. da rennen doxh sicher auch förster bzw jäger rum und normal abends und morgens wenn keiner im wald is oder sind die abends nur inner dämmerung da und nich mehr wenns dunkel is.

44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tschugga


ich geh vor die tür und kann mich entscheiden ob kiesgrube, berg, tal, wiese, gehölz geile kurvenstraßen!!

mit deiner NSR durch ne kiesgrube un so??

na klar mit der nsr! 🙂
nee natürlich mit der enduro!

Also ein Foto wo das Nummernschild zu erkennen ist reicht noch nciht mal wenn man der Polizei dann einfach sagt das man nicht gefahren ist das das motorrad weg war. Aber ohne Nummernschild können die dir schon mla gar ncihts

Wenn du aber richtig scheiße gebaut hast und dann einfach sagst, dass du nicht gefahren bist, dann kannst du auch nen Fahrtenbuch aufgedrückt bekommen.😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Santino


Wenn du aber richtig scheiße gebaut hast und dann einfach sagst, dass du nicht gefahren bist, dann kannst du auch nen Fahrtenbuch aufgedrückt bekommen.

Ja, spätestens beim 3. Mal ist das sicher.

Habe hier schon oft gelesen, dass wenn man vor Bullen abhaut einen erstmal nichts passieren kann, weil sie beweisen müssen, dass du gefahren bist. (oder täusche ich mich da?). Ich glaube (ich bin mir ziemlich sicher), so ist das überhaupt nicht. Wenn die Bullen dein Nummernschild haben, musst DU eher beweisen, dass du NICHT gefahren bist. Wenn du sagst, jemand anders ist gefahren, sie dich fragen wer es ist, du es aber nicht sagen willst, bist du dran, ganz einfach. So und nicht anders isses!!

Amaleks Meinung bin ich eigentlich auch, aber ich hab es auch schon anders rum gehört, nicht nur aus diesem Forum, sondern auch von vielen Bekannten. Vielleicht kann hier mal irgendjemand Larheit in die Sache schaffen?! Würde mich nämlich auch mal interessieren.

MfG

ja du musst beweisen dass ein anderer gefahren ist und der andere muss sagen dass er es war. dann passt alles

ok jungs und mädels jez isses passiert:

war heut wieder da. schön dunkel aber auffem feldweg seh ich vor mir auf einmal ne taschenlampe leuchten. ich natürlich nich lang überlegt obob bulle oder pilzsammler. die kehrtwende auf dem feldweg war mal der hammer 😁 glaub so schön krieg ich die nie wieder hin. dann volle pulle raus aussem wald und nach hause.

denk mal da wird nix nachkommen der kann gar nix gesehn haben

aber ich werd mich da mal ne zeitlang nich mehr blicken lassen

noch ne frage hinterher: wenn se meinetwegen von meinem kennzeichen nur die ersten 2 buchstaben haben aber sie ham rausgefunden das es in dem landkreis nur eine rot/schwarze kmx gibt is das dann schon beweis ??

und wenn einer behauptet das ich in dem wald war und der hat mein nummernschild kann ichs doch einfach leugnen und dann wars das

Ja leugnen kannste das, weil dann steht Aussage gegen Aussage. Zumm anderem: Weiß nicht wie sie rauskriegen wollen, dass es nur eine rot-schwarze KMX gibt. Es können ja viel unangemeldete in der Garage stehen.

@ Amalek

Du musst aber vor Gericht nicht deine Familienangehörigen verraten, deswegen bist du doch dann nich dran, oder?

Naja, wenn es dein Fahrzeug war, das unterwegs war, gehen die davon aus, dass du auch gefahren bist. Wenn du es leugnest muss du sagen können wer. Wenn du es nicht beweisen kannst, können sie dich warscheinlich verknacken. Außerdem kannst du gezwungen werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Wie das jetzt bei Famielienangehörigen ist, kann ich leider nicht sagen... Wenn dich jemand gesehen hat und er hat dein Nummernschild kommt das mit immer drauf an mit Aussage gegen Aussage. Es kommt drauf an, wer dich gesehen hat. Wenn es nen Bulle war hast du glaube ich, schon so gut wie verloren.

Bei einem Polizist gilt das glaube ich noch als Aussage gegen Aussage, erst ab zwei Polizisten gilt das als Beweis.

Zitat:

Original geschrieben von Santino


Bei einem Polizist gilt das glaube ich noch als Aussage gegen Aussage, erst ab zwei Polizisten gilt das als Beweis.

100%ig weis ich es net, aber nen Polizisten glauben die, bin ich mir ziemlich sicher mehr als unsereins. Einer reicht völlig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen