Ortschaft Geschwindigkeit
Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?
Danke für Eure Anworten
Beste Antwort im Thema
ja, menschenverstand 😉
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nicht direkt, aber indirekt.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.
zb. §7 Absatz 4
Hallo,
§7 Absatz 4 ist das Reißverschlussverfahren, wenn bei mehreren Fahrspuren für eine Richtung eine Fahrspur endet.
Mehrere Fahrspuren pro Richtung hat der TE aber nie erwähnt. Wenn es mehrere Fahrspuren gäbe, dann würde ich die Ortsdurchfahrt nicht mehr als "eng" bezeichnen.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Wie lange hast du denn den FS??
Siehe unten!
Zitat:
Original geschrieben von newben
Hallo an alle, Danke für Eure Antworten. Ich weiß, dass die Frage "etwas komisch" war. Ich bin aber erst seit 1,5 Jahren in Deutschland und mache gerade den Führerschein.
Fein; so...alles geregelt....und bitte schließen! 😉
Ich habe mal ein paar unqualifizierte Beiträge entfernt. Es ist in meinen Augen unfair, erst bestimmte User, die sich löblich zurückhielten, zu provozieren, damit man dann später darüber jammern kann.
Die "Sünder" werden wissen, dass sie gemeint sind😉
twindance
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Zitat:
Original geschrieben von newben
Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt.
es kann auch sein, das innerhalb geschlossener ortschaften
mehrals 50kmh zulässig sind!
z.b. in industriegebieten ist desöfteren 70kmh ausgeschildert - diese geschwindigkeit darf dann auch von schweren lkw's gefahren werden, die außerorts lediglich 60kmh fahren dürften...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
diese geschwindigkeit darf dann auch von schweren lkw's gefahren werden, die außerorts lediglich 60kmh fahren dürften...
Wenn Du dir da mal ganz sicher bist....
Nach meinem begrenztem Wissen dürfen schwere LKW nur auf der BAB
schneller als 60Km/H fahren. 😕
Zitat:
Original geschrieben von H.KNEBEL
Nach meinem begrenztem Wissen dürfen schwere LKW nur auf der BAB
schneller als 60Km/H fahren. 😕
Das ist falsch.Die
zulässsige Höchstgeschwindigkeitvon LKw beträgt generell 80 km/h. Stehen da 70 Schilder darf der auch 70 fahren.Anders herum dürfen sie natürlich nur 50 wenn 50 angesagt sind.Das hat mit AB nichts zu tun.