Oldtimerverkauf - ein Justizskandal?!

Hallo liebe Leser,
mir ist aufgrund eines Autoverkaufs im Jahre 1998 ein finanzieller Schaden von derzeit rund 100.000 € (bei einem Verkaufswert des Fahrzeugs von damals 65.000 DM), aufgrund zweifelhafter Entscheidungen der zuständigen Rechtsstände (Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft), entstanden.
Nach einigen Recherchen bin ich leider kein Einzelfall solcher Entscheidungen. Wie weitreichend diese sein können, möchte ich gerne an meinem konkreten Fall darstellen. Ich bin mittlerweile 70 Jahre alt und habe in meinem Leben schon viele scheinbar unwirkliche Dinge erleben dürfen. Dieser Fall ist jedoch das Kurioseste, was mir bisher wiederfahren ist.
Ich möchte so viele Menschen wie möglich auf meinen Fall aufmerksam machen und sie sensibilisieren. Denn ein Autoverkauf ist in unserer Gesellschaft nichts Außergewöhnliches und wirkt so banal. Die Folgen können jedoch auch viele Jahre nach dem Verkaufsabschluss immens sein, wie ich selbst erleben durfte. Zudem möchte ich auf scheinbar überlastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft aufmerksam machen. Denn durch diese Überlastung werden vermeintlich leichtfertig Urteile gefällt, die Existenzen bedrohen oder gar zerstören können.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Zeit und Lust finden, meinen Fall detailliert nachzulesen. Die Details finden Sie unter:

https://www.dropbox.com/.../...f%20mit%20unvorhersehbaren%20Folgen.pdf

Zudem wird eine Darstellung auf n-tv am 03. Dezember um 18.25h ausgestrahlt. Gerne können Sie mich kontaktieren. Ich freue mich auf einen regen Austausch und hoffe, Andere vor solchen Kuriositäten bewahren zu können.

Beste Antwort im Thema

Justizskandal? Wer ein Auto mit einem Wert von 70.000 DM Ohne Kaufvertrag verkauft war wohl obernaiv und oberdumm, ich brauche die PDF Datei garnicht weiterlesen.....

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Für den Kaufvertrag braucht es keine Übergabe.
Uff...also wenn wir schon aufdröseln, dann doch richtig. Beim KV unterscheidet man Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Bei ersterem gehört auch die Übergabe schon dazu...aber das sind Feinheiten der Juristerei, für Laien nur bedingt nachvollziehbar oder gar relevant.

Ich glaube dir ist da ein Fehler unterlaufen. Zu ersterem, dem Verpflichtungsgeschäft, gehört meines Wissens nach keine Übergabe dazu. In diesem Verpflichten sich beide Parteien nur auf die im §433 BGB aufgeführten Pflichten.

Einigung 929 und Übergabe 854 sind dann das Verfügungsgeschäfts.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Und, was gibt es inzwischen sachdienliches? 😎😉

Du glaubst allen Ernstes, der schaut hier nochmal rein?

http://www.motor-talk.de/.../UserDetails.html?userId=4200793

Wirklich seeeeeeeeeeeehr optimistisch!

🙂

Da warten sicher einige auf eine Aufloesung

https://www.google.de/search?...

😎

Wer so auf dicke Hose macht, sollte auch die Eier haben zu Ende zu berichten!"

Herr G.H.  .....🙄

Ein zukünftiges "Schweigen" sagt mir alles, auch ohne Buchstaben! 😎

P.S. lief die Geschichte überhaupt auf N-TV...glaube wohl nicht!

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