Ohne Führerschein
hallo,
ich habe folgendes problem!
auto gekauft und kein führerschein?
kann ich das trotzdem auf mich versichern?
Beste Antwort im Thema
Klar, du kannst ein Fahrzeug
-kaufen
-zulassen
-versichern
ohne selbst einen Führerschein zu besitzen.
Nur eben nicht damit selbst im öffentlichen Strassenverkehr fahren.
18 Antworten
Zitat:
Es sind nun mal Schaden-freie-Jahre und die erreicht man auch wenn man selber nicht Fahren kann.
Falsch.
Zitat:
hat den irgendjemand einen Nachweis, dass man keine Höhere SF als Jahre Führerscheinbesitz haben kann?
Das geht nur über eine Sondereinstufung. Wenn du den Vorstand von Versicherung XY kennst und der dir organisiert das du trotz 0 Jahren Führerscheinbesitz bei deren Versicherung in SF25 eingestuft wirst dann ist das als Sondereinstufung möglich - aber wird von den anderen Versicherungen nicht anerkannt.
Man kann auch wenn man "Prozente übernimmt" von Familienmitgliedern nur soviel übernehmen, wie man selbst erfahren haben könnte. Also bei 6 Jahren Führerscheinbesitz maximal SF6.
Zitat:
Ich hab nämlich 2 Verträge mit SF25 und habe erst 6 Jahre den Schein.
Dann sind es Sondereinstufungen, oder Vertrag von Mami und du bist nur als Mitfahrer eingerichtet.
Zitat:
Und wo steht das?
Das steht auf den Seiten der Versicherungen, wird dir jeder Makler auch so bestätigen und sonst natürlich bei google...
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20071031085909AA8rv5A
da hab ich immer noch kein Gesetzestext gesehen. Nur weil das alle so machen ist das noch lange nicht Pflicht.
Ich bin damals neu eingestiegen bei der Versicherung und hab angefragt wie viel sie übernehmen und sie sagten immer den vollen Rabatt.
Muss doch irgendwo geregelt sein. Im "Versicherungsgesetz" oder so...
Zitat:
Original geschrieben von 3L-Flowerpower
da hab ich immer noch kein Gesetzestext gesehen. Nur weil das alle so machen ist das noch lange nicht Pflicht.
Da wirst du auch keinen Gesetzestext zu sehen bekommen.
Das regelt sich nämlich aus den Tarifbestimmungen der Versicherer.
Massgebend ist nicht eine SFR-Prozentzahl, sondern das Rabattgrundjahr.
Dieses Rabattgrundjahr errechnet sich aus der Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre.
Bereits hieraus ergibt sich ganz logisch, dass man, wenn man den Führerschein nur 6 Jahre hat, auch nicht länger als maximal 6 Jahre schadenfrei gefahren sein kann.
Sodann erfolgt nach dem Rabattgrundjahr die Einstufung bei der jeweiligen Versicherung.
Wenn deine jetzige Versicherung mit dem Rabattgrundjahr analog SF 6 eine Sondereinstufung gewährt ist das ja schön für dich.
Es ist aber eben eine Sondereinstufung.
Bei einem Wechsel der Versicherung wird auch nicht der eingestufte SFR-Satz der neuen Versicherung mitgeteilt, sondern ebenfalls nur das bereits erwähnte Rabattgrundjahr.
Die neue Versicherung errechnet hieraus die Einstufung analog deren Bestimmungen.
Deshalb sind sog. Rabattretter auch gefährlich.
Man bleibt zwar bei einem Schaden bei der eigenen Versicherung in der gleichen SFR-Klasse eingestuft- aber nur bei dieser Versicherung.
Bei einem evtl. Wechsel zu einer anderen Versicherung wird das Rabattgrundjahr mitgeteilt (wo natürlich der eingetretene Schaden seine Berücksichtigung findet) und dann erfolgt ggf. eine andere Einstufung bei der neuen Versicherung.
Besser kann ich das jetzt auch nicht erklären.
okay dann nehme ich das mal so hin. Im allgemeinen sind meine Bedingungen und Preise auch sehr gut, sodass ich gar nicht wechseln will.