Ölwechsel - Abzocke - Garantiefalle - oder was?
Was kann man von dieser Aussage halten? https://www.youtube.com/watch?v=3G1nmhSZvN0
Habe nach 12 Jahren Besitz eines Billigwagens und völlig problemlosen 300'000 km, mich nun entschlossen mir einen neuen B-200 von MB zu kaufen. Was mich unerwartet völlig überrascht und mir auch sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass in allen Unterlagen und Aussagen von MB für jede noch so kleine Abweichung oder Nutzung eines nicht genehmigten Teiles, immer mit Garantieverlust gedroht wird.
Ganz besonders seltsam finde ich, dass (wie im Forum aufgezeigt) MB auch dann mit Garantieverlust droht/sich vorbehält, wenn der Ölwechsel auch bei quasi Stillstand des Fahrzeugs nicht jährlich durchgeführt werde.
Für mich "noch" ungewohnt und seltsam anmutend ist die überraschend hohe Gehorsamkeitsdisziplin im Lager der sog. Papamobil-Fahrer, die mehrheitlich anscheinend jede Abzockstrategie seitens MB unterstützen.
Da ich noch nicht im Sklavenalter bin, frage ich mich ob ich nicht auch Lifetime-Öl einfüllen sollte und MB mich mal kann!! Denn in der kurzen Garantiezeit ist sowieso nicht mit einer Reparatur zu rechnen und wenn MB eine defekte Lichtmaschine wegen fehlendem Ölwechsel nicht ersetzen würde, müsste man wohl diese Firma per Gericht an ihre Pflichten erinnern - aber ich denke, das wird nicht nötig sein, oder?
Beste Antwort im Thema
Diese Diskussion habe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge verfogt.
Die TE Katja hat ja nun plausibel erklärt, worin der Unterschied "Gewährleistung" zu "Garantie" besteht.
Der user Lancia Fahrer scheint hier aber auf der Leitung zu stehen, denn er hat nichts verstanden.
MB zu drohen ist mehr als naiv. Und den erstklassigen Anwälten von MB mit der ADAC-Rechtsschutzversicherung begegnen zu wollen, ist schlichtweg Dummheit.
Ich möchte so einen Quatsch nicht weiter verfolgen.
21 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Warum wird eine defekte Lichtmaschine wegen fehlenden Ölwechsel nicht ersetzt, sollte Garantie noch bestehen?
Dieser Satz ist ein Widerspruch in sich ! Wenn der Ölwechsel fehlt ,ist die Garantie erloschen !Das steht so in den Garantiebedingungen !
Nochmals : Garantie ist eine
freiwilligeLeistung des Herstellers oder Verkäufers und nicht gesetzlich geregelt. Und wenn der Hersteller in den Garantiebedingungen reinschreibt ,dass die Garantie maximal x Monate und max. y km gilt ,
vorausgesetzt , es werden alle Inspektionen eingehalten, dann ist das eben so.
MfG Volker
Ok Herr Volker. Wenn das so steht, dann sollte sich MB nicht beschweren, wenn in den Produktionswerken, wieder die Kurzarbeit anfängt!
Nö, das ist völlig normale Praxis bei allen Autoherstellern!
Was Du meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung und da sieht es dann schon etwas anders aus!
Meine liebe Herren,
Gewährleistung (§ 438 BGB 24 Monate) = Zusage, dass Sache frei von Mängel ist (Hersteller)
Garantie = Zusage das zugesicherte Funktion während angegebener Zeit auch macht was sie soll.
Bei Störungen ist immer der Verkäufer zuerst in der Pflicht, d.h. der Hersteller muss sich mit dem Verkäufer einigen, da dieser ja evtl. Änderungen an der verkauften Sache vorgenommen hatte oder die Sache nicht richtig behandelte oder was immer wieder vorkommt, dem Käufer einfach falsche Versprechungen machte etc. etc. etc.
Also immer den Verkäufer zuerst in die Pflicht nehmen bei Garantie wie auch Gewährleistung. Daraus folgt dass in der Praxis beide Arten beim Händler einzuklagen sind, ok?
Allerdings kann eine vertraglich zugesagte Garantie oder eine Gewährleistung nicht wieder über unsinnige Bedingungen durch die Hintertüre ausgeschlossen werden, d.h. die Ablehnung einer Zusicherung muss auch logisch begründbar sein und es muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Dabei gelten normale Nutzungs- und Handlungsmodalitäten an der Sache nicht als Ausschlusskriterium.
Beispiel: Einen Wagen normal waschen und reinigen können nicht als Ablehnungsbegründung bei einer Durchrostung dienen. Auch kann bei einem nicht oder gering genutzten Wagen und noch offenem Ölwechsel aus Zeitgründen die Gewährleistung und Garantie einer defekte Lichtmaschine nicht abgelehnt werden.
Alles klar? Wenn eine Firma dies jedoch so in den Verträgen gestalten sollte, würde sie damit zeigen, dass sie ihre Kunden wirklich für äusserst saudumm und unreif in geschäftlichen Fragen einstuft - oder schlicht eine unseriöse Abzockstrategie fährt... oder nicht?
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Liebe Themenstarterin,
Sie haben Recht! Meine Frage ist, werden Sie sich das Gefallen lassen, nur dass das Management von MB weiterhin dafür belohnt wird, aus allen Ecken, Gewinne einzubringen, so dass die Aktionäre Ihre Dividenden bekommen und die Managers den wohlgesehnten Bonus ?
Hallo Leute,
Gewährleistung hin oder her. Die Leistung wenn diese noch besteht trägt immer der Verkäufer ob MB oder ein anderer. Wenn Kaufvertrag besteht Kleingedrucktes lesen. Wenn Garantie diese schriftlich anzeigen und Frist bestellen, dann auf Reaktion warten. Alles andere ist Schmarrn. Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Behandlung, so blödsinnig das ist.
MB ist nicht großzügig in Garantie, streiten gerne.
Gruß
15255
Diese Diskussion habe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge verfogt.
Die TE Katja hat ja nun plausibel erklärt, worin der Unterschied "Gewährleistung" zu "Garantie" besteht.
Der user Lancia Fahrer scheint hier aber auf der Leitung zu stehen, denn er hat nichts verstanden.
MB zu drohen ist mehr als naiv. Und den erstklassigen Anwälten von MB mit der ADAC-Rechtsschutzversicherung begegnen zu wollen, ist schlichtweg Dummheit.
Ich möchte so einen Quatsch nicht weiter verfolgen.