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nutzungsausfallgeld

Themenstarteram 10. Juli 2007 um 12:56

hi hab mal eine frage

vor ca. 2 monaten ist mir einer ins auto gefahren habe aber erst jetzt ein neues auto angemeldet der alte wagen war ein golf 2 also würde ich ja 27€ nutzungsausfallgeld pro tag bekommen... wieviele tage bekomme ich das nutzungsausfallgeld bezahlt? bekomm ich überhaupt noch etwas weil der unfall ja schon 2 monate her ist? wie gesagt habe jetzt erst einen neuen wagen gefunden.. lg feuerzahn

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mardok

 

Nun stehe ich da mit der Kohle und suche ein neues Auto...DAMIT SIND DOCH AUCH KOSTEN VERBUNDEN!!!!

 

im Gutachten steht: "WIEDERBESCHAFFUNGSDAUER 14 TAGE"

 

Wer bezahlt mir die gurkerei um ein vergleichbares Fahrzeug zu suchen??

 

Ich will nach dem Unfall NICHT BESSER gestellt sein, aber auch nicht SCHLECHTER!!!!

 

Also nehmen wir an ich finde innerhalb von Zehn Tagen ein Fahrzeug, Kaufe dieses, dann sollte ich doch für die dauer der suche(max 14Tage) Geld bekommen oder nicht!!!! (bemerke Totaschaden und PKW verkauft!).

Was machst du armer Tropf eigentlich, wenn es dir plötzlich den Kopf kommt mal ein neues Auto anzuschaffen, so ganz Spontan !

 

Oder du hast dein Auto selber gegen die Wand gesetzt ?

 

Erzählst du dann auch jedem von deinen überobligatorischen Anstrengungen und der sagenhaften Gurkerei auf der Suche nach einem neunen fahrbaren Untersatz ?

 

Ich sage dir was du machen würdest.

 

kein Wort würdest du darüber verlieren.

 

Aber hier ist ja einer bei dem man etwas abgreifen kann...... :mad:

 

Ist schon klar, klappern gehört zum Handwerk. Aber nicht alle Fallen auf das klappern rein

22 weitere Antworten
22 Antworten
Themenstarteram 10. Juli 2007 um 13:04

dazu noch der golf hatte einen totalschaden...

am 10. Juli 2007 um 14:22

Moin,

die Zeit für die Dir ein Ersatzfahrzeug, respektive Nutzungsausfallentschädigung zusteht steht im Gutachten anhand dessen der Totalschaden festgestellt wurde...

 

Gruss

Marcus

am 10. Juli 2007 um 17:43

Nutzungswille und -möglichkeit sind dem eintrittspflichtigen Versicherer nachzuweisen. Sollte das Fahrzeug trotz eines (wirtschaftlichen) Totalschadens fahrbereit und verkehrssicher gewesen sein, besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall, auch wenn im Gutachten eine Wiederbeschaffungsdauer von 10-14 Tagen vom Sachverständigen notiert wurde.

Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahbereit gewesen sein, besteht natürlich Anspruch auf Nutzungsausfall für die vom Sachverständigen angenommene Wiederbeschaffungsdauer. Dieser Anspruch verjährt frühestens nach 3 Jahren. Also noch ausreichend Zeit, auch diese Forderung beim Versicherer anzumelden.

Zur Beschleunigung der Abwicklung gleich eine Fotokopie vom Fahrzeugschein des "neuen" Fahrzeuges beifügen, damit der Versicherer erkennen kann, dass das Ersatzfahrzeug nicht bereits innerhalb der vorgegebenen Wiederbeschaffungsdauer erworben und zugelassen wurde.

am 11. Juli 2007 um 5:27

wie driver 2211 schon gesagt hat, findest Du die Dauer des Nutzungsausfalles im Gutachten. Ich würde aber noch ein paar Tage dazuaddieren, denn bis das Gutachten erstellt ist, konntest DU dich ja auch nicht nach einem neuen Fahrzeug umschauen. Wenn man diese "Zeitschiene" gegenüber der Versicherung gut begründet und darstellt, bestehen gute Chancen, dass die Versicherung ein paar Tage mehr zahlt.

Im Übrigen bitte auch die Unkostenpauschale für An-und Abmeldung noch in Rechnung stellen. Die Versicherer zahlen hier zwischen 60 und 75 EUR.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Nutzungswille und -möglichkeit sind dem eintrittspflichtigen Versicherer nachzuweisen. Sollte das Fahrzeug trotz eines (wirtschaftlichen) Totalschadens fahrbereit und verkehrssicher gewesen sein, besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall, auch wenn im Gutachten eine Wiederbeschaffungsdauer von 10-14 Tagen vom Sachverständigen notiert wurde.

Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahbereit gewesen sein, besteht natürlich Anspruch auf Nutzungsausfall für die vom Sachverständigen angenommene Wiederbeschaffungsdauer. Dieser Anspruch verjährt frühestens nach 3 Jahren. Also noch ausreichend Zeit, auch diese Forderung beim Versicherer anzumelden.

Zur Beschleunigung der Abwicklung gleich eine Fotokopie vom Fahrzeugschein des "neuen" Fahrzeuges beifügen, damit der Versicherer erkennen kann, dass das Ersatzfahrzeug nicht bereits innerhalb der vorgegebenen Wiederbeschaffungsdauer erworben und zugelassen wurde.

Hallöchen,

Frage: wer stellt fest wann ein Fahrzeug " verkehrssicher ist"?. steht NICHTS im Gutachten!!

Konkret:

Mir ist ein Hänger(beladen mit Pflastersteinen) in das Seitenteil hi.re.(Beifahrerseite) reingeknallt.

Beschädigung: Seitenteil, Felge, Reifen, Tür und Türleiste.

Laut Gutachten steht unter Ersatzteile: Felge, Reifen und als "Arbeiten" u.a. Fahrzeug vermessen, usw.

NUN: Fahrzeug nach Totalschaden abgerechnet(alles soweit ok), Fahrzeug zum Restwert verkauft.

Aber die Aussgae der Versicherung zur Erstattung der Wiederbeschaffungsdauer(14x79,-EUR):

 

"Zahlen wir nicht da das Fahrzeug noch Fahrbereit und Verkehrssicher war."

Das Fahtzeug gehört meiner Mutter und sie ist aufgrund der Beschädigung der Felge und des Reifens nicht mehr gefahren!

 

Wat nu?

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von mardok

 

Frage: wer stellt fest wann ein Fahrzeug " verkehrssicher ist"?.

Der von dir beauftragte Gutachter in seinem Gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von mardok

 

steht NICHTS im Gutachten!!

Dann nimm Rücksprache mit dem Gutachter und lasse das Gutachten ggf. insoweit ergänzen.

Zitat:

Original geschrieben von mardok

 

Aber die Aussgae der Versicherung zur Erstattung der Wiederbeschaffungsdauer(14x79,-EUR):

 

"Zahlen wir nicht da das Fahrzeug noch Fahrbereit und Verkehrssicher war."

Das Fahtzeug gehört meiner Mutter und sie ist aufgrund der Beschädigung der Felge und des Reifens nicht mehr gefahren!

Entweder das Fahrzeug war noch fahrbereit und verkehrssicher, dann ist es das Problem deiner Mutter, wenn sie nicht mehr damit fährt, dies aber noch möglich gewesen wäre - oder aber das Fahrzeug war nicht mehr verkehrssicher bzw. fahrbereit.

In diesem Falle besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung (ab Kenntnis des Totalschadens für längstens die Dauer, welche im Gutachten als Wiederbeschaffungszeitraum angegeben ist).

 

Zitat:

Original geschrieben von mardok

Wat nu?

Steht oben beschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von mardok

 

"Zahlen wir nicht da das Fahrzeug noch Fahrbereit und Verkehrssicher war."

 

Das Fahtzeug gehört meiner Mutter und sie ist aufgrund der Beschädigung der Felge und des Reifens nicht mehr gefahren!

Und wenn Du auf der Autobahn eine Reifenpanne hast, wartest Du auch vierzehn Tage? Oder machst Du vielleicht doch innerhalb von 10 Minuten den Ersatzreifen drauf und stellst auf wundersame Weise wieder Fahrbereitschaft her?

 

Manchmal muss man sich schon wundern, was so mancher alles bezahlt haben will, weil es jemand anders zahlt...

 

Und gleichzeitig häufen sich in jedem November die "ich-will-die-Versicherung-wechseln-denn-die-die-ist-so-teuer"-Threads bei MT.

 

Wir können alle versuchen, vor der Preissteigerung wegzurennen. Aber sie wird vermutlich schneller sein...

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von mardok

 

"Zahlen wir nicht da das Fahrzeug noch Fahrbereit und Verkehrssicher war."

Das Fahtzeug gehört meiner Mutter und sie ist aufgrund der Beschädigung der Felge und des Reifens nicht mehr gefahren!

Und wenn Du auf der Autobahn eine Reifenpanne hast, wartest Du auch vierzehn Tage? Oder machst Du vielleicht doch innerhalb von 10 Minuten den Ersatzreifen drauf und stellst auf wundersame Weise wieder Fahrbereitschaft her?

Manchmal muss man sich schon wundern, was so mancher alles bezahlt haben will, weil es jemand anders zahlt...

Und gleichzeitig häufen sich in jedem November die "ich-will-die-Versicherung-wechseln-denn-die-die-ist-so-teuer"-Threads bei MT.

Wir können alle versuchen, vor der Preissteigerung wegzurennen. Aber sie wird vermutlich schneller sein...

Hafi

Nun ist ja Gut! "notdürftig" reparieren (Rad wechsel) und weiter fahrem = kein Nutzungsausfall = keine Kohle!

Nun hat die Versicherung nach Totalschaden abgerechnet, mir nen Restwertkäufer genannt. Ich das Fahrzeug verkauft, differenz zum Restwert von VR kassiert, somit ALLES in BUTTER!! Bin gleichgestellt (Wertmässig) wie vor dem Unfall, ist ja ein BEREICHERUNGSVERBOT ;) Richtig!?!

Nun stehe ich da mit der Kohle und suche ein neues Auto...DAMIT SIND DOCH AUCH KOSTEN VERBUNDEN!!!!

im Gutachten steht: "WIEDERBESCHAFFUNGSDAUER 14 TAGE"

Wer bezahlt mir die gurkerei um ein vergleichbares Fahrzeug zu suchen??

Ich will nach dem Unfall NICHT BESSER gestellt sein, aber auch nicht SCHLECHTER!!!!

Also nehmen wir an ich finde innerhalb von Zehn Tagen ein Fahrzeug, Kaufe dieses, dann sollte ich doch für die dauer der suche(max 14Tage) Geld bekommen oder nicht!!!! (bemerke Totaschaden und PKW verkauft!).

Also langsam kann ich hier auch nur noch mit dem Kopf schütteln.

 

Nochmal zum Verständnis:

-Ein Fahrzeug, welches durch einen einfachen Radwechsel wieder hätte fahrbereit gemacht werden können wird 14 Tage stehen gelassen.

-Dann wird das Fahrzeug verkauft.

-Und jetzt begibt man sich so langsam mal auf die Suche nach einem anderen Fahrzeug und meint, dass man da ja 14 Tage brauchen kann, in dieser Zeit muss dann jemand anderes wohl Nutzungsausfallentschädigung zahlen.

-Dass man vorher ein im Prinzip fahrbereites Fahrzeug hat 14 Tage stehen lassen ist ja mal egal - auf die Idee, dass man dieses Fahrzeug nutzt, um ein Ersatzfahrzeug zu suchen, ist man natürlich nicht gekommen - wie auch!?

 

Um es klar zu sagen: Du bekommst hier gar nichts mehr - und das ist auch richtig so!

Wer eine derartige Verhaltensweise an den Tag legt, der ....................................ach ich lasse das jetzt.

Kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Sooooooo....... nun habe ich Heute auf dem Konto meinen Nutzungsausfall i.h.v. 1106,-Euro bekommen.(14 Tage x 79,-EUR)

Obwohl im Gutachten stand "FAHRBEREIT" !!!!!

Rücksprache mit der Schadenregulierungsstelle gehalten, erklärt dass im Gutachten nur "Fahrbereit" steht aber der Begriff "Verkehrssicher" nicht auftaucht.

Kurz darauf....reguliert! Und hat nix mit Kulanz zu tun!!

DANKE...hätte ich auf euch gehört...hätte ich NIX!!!!

UND NOCHMAL!! Wenn im Gutachten steht "Fahrbereit und Verkehrssicher" = KEINE KOHLE

STEHT NUR "FAHRBEREIT" = KOHLE!!!!!!!

natürlich müssen die anderen Voraussetzungen erfüllt werden, Verkauf des beschädigten PKW und nachweis über den Kauf und Zulassung des "neuen" .

 

Gruß

Mardok

 

 

Wer hier eine Frage stellt, bekommt eine korrekte Antwort: worauf besteht gesichert ein Anspruch? Was gibt´s je nach Einzelfall? Was gibt´s nicht?

 

Dass Du etwas bekommen hast, was Dir nicht zusteht, freut Dich, ist dem Forum aber latte.

Oder willst Du dem nächsten User die Differenz zahlen, wennn der Versicherer an einer korrekten Abrechnung festhält und sich nicht beqautschen lässt???

 

Also freu Dich über unser aller Kohle und behalt´s für Dich.

 

 

 

Dann hat die Versicherung halt auf "blauen Dunst" hin gezahlt ohne sich auf die Fakten zu versteifen. Jeder Sachbearbeiter hat gewissen Handlungsspielraum und dieser hat halt den Nutzungsausfall auf Grund deiner mündlichen Aussage der fehlenden Verkehrssicherheit gezahlt. Wenn die Schadenakte in die Qualitätssicherung der Gesellschaft käme würde er mit Sicherheit eine Rüge oder einen Schulterklopfer bekommen. Entweder "abseits der Rechtslage" reguliert oder "weitsichtig ausserhalb der Rechtslage", Ansichtssache... Tja, so ist das manchmal. Bezahlen müssen das eh' alle Versicherungsnehmer zusammen.

@mardok

 

Frage: wer stellt fest wann ein Fahrzeug " verkehrssicher ist"?. steht NICHTS im Gutachten!!

 

 

Der Sachverständige, der das Fahrzeug besichtigt hat.

 

Wenn dieser das versäumt hat, ist sein Gutachten unvollständig.

 

Angaben ob und inwieweit eine Notreparatur zum erlangen der Verkehrssicherheit sinnvoll und realistisch ist, sind Bestandteil eines qualifizierten KH- Schadengutachten.

 

 

Kurz darauf....reguliert! Und hat nix mit Kulanz zu tun!!

 

 

Richtig, dass Prognoserisiko geht nicht zu Lasten des Geschädigten und deswegen hast du Glück, dass hier bezahlt wurde. Also hör auf hier zu trommeln und vor allen Dingen schreibe hier keinen Bullschit.

 

Ein Grund zum Angeben oder die Profis, die hier die Sachlage richtig beschrieben haben als "Dämels" hinzustellen ist das hier nun Wahrhaft nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mardok

 

Nun stehe ich da mit der Kohle und suche ein neues Auto...DAMIT SIND DOCH AUCH KOSTEN VERBUNDEN!!!!

 

im Gutachten steht: "WIEDERBESCHAFFUNGSDAUER 14 TAGE"

 

Wer bezahlt mir die gurkerei um ein vergleichbares Fahrzeug zu suchen??

 

Ich will nach dem Unfall NICHT BESSER gestellt sein, aber auch nicht SCHLECHTER!!!!

 

Also nehmen wir an ich finde innerhalb von Zehn Tagen ein Fahrzeug, Kaufe dieses, dann sollte ich doch für die dauer der suche(max 14Tage) Geld bekommen oder nicht!!!! (bemerke Totaschaden und PKW verkauft!).

Was machst du armer Tropf eigentlich, wenn es dir plötzlich den Kopf kommt mal ein neues Auto anzuschaffen, so ganz Spontan !

 

Oder du hast dein Auto selber gegen die Wand gesetzt ?

 

Erzählst du dann auch jedem von deinen überobligatorischen Anstrengungen und der sagenhaften Gurkerei auf der Suche nach einem neunen fahrbaren Untersatz ?

 

Ich sage dir was du machen würdest.

 

kein Wort würdest du darüber verlieren.

 

Aber hier ist ja einer bei dem man etwas abgreifen kann...... :mad:

 

Ist schon klar, klappern gehört zum Handwerk. Aber nicht alle Fallen auf das klappern rein

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