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Nutzungsausfall, Wirtschaftlichen Totalschaden, Kauf nachweisen

Themenstarteram 26. September 2014 um 14:31

Hallo,

nach einem unverschuldeten Motorradunfall wurde ein Wirtschaftlicher Totalschaden am Motorrad festgestellt und von gegnerischer Versicherung anerkannt. Es wird demnächst Wiederbeschaffungswert erstattet.

Nun möchte ich eine Nutzungsausfallentschädigung für Nichtinanspruchnahme des Ersatzfahrzeugs für 14 Tage verlangen.

Ich habe mich entschieden das Motorrad (ist nicht fahrbereit) doch nicht zu verkaufen sondern hauptsächlich von mir und einen kleinen Teil beim Händler reparieren zu lassen.

Die Versicherung möchte aber nur nach einem Nachweis / Kaufvertrag des Wiederbeschaffungsfahrzeugs den Betrag auszahlen. Stimmt das mit dem Nachweis oder es stehen mir die 14 Tage Nutzungsausfallentschädigung generell zu? Das Motorrad wird schließlich repariert.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie sich das verhält, wenn du dir einen Gebrauchttwagen ohne die Versicherung kaufen möchtest?

Meinst du nicht, dass hier mal die Kirche im Dorf gelassen werden sollte?

Schadenersatz ist ja völlig in Ordung. Aber wenn jemand anfängt Erbsen zu zählen, jede Minute "Aufwand" berechnet und jeden Parkschein ersetzt haben möchte, dann hört es irgendwo auf.

Und bitte fang jetzt nicht an zu jammern "ja aber ohne den Schaden hätte ich nie......"

Überdenke noch mal deine Auffassung.

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Hallo zusammen,

die Erbsenzähler sitzen ja wohl eher bei den Versicherern.

Typisches vorgehen:

a) Lobbyarbeit mit dem Ziel Geschädigten so wenig wie möglich zu zahlen

b) Haftungsquote des Geschädigten so hoch wie möglich ansetzen

c) Anspüche bezweifeln bzw. kleinrechnen

d) Ausnutzung des Deutschen Klagesystem, dass die Beweislast regelmäßig zu ungunsten des Geschädigten verschiebt und möglich Beweismittel nicht zu läßt

e) Zurückfordern der geleisteten Zahlung über Höherstufung

Kommentar überflüssig.

Gruß

Helmut

@Dellenzähler:

Ich zähle keine Erbsen. Aber u.a. beidseitig eingedrückte Schweller sind imho keine normalen Gebrauchsspuren mehr.

Aber da Du ja vom Fach bist, gab es da nicht mal eine Regelung, dass besagt, dass vergleichbare Fahrzeuge nur in einem bestimmten Umkreis zur Grundlage zählen dürfen?

Ich zähle sicherlich keine Erbsen, aber wenn man ein Fahrzeug in meinen Augen gering schätzt und ich jetzt noch ewig auf Fahrzeugsuche begeben muss, dann möchte ich zumindest keine weiteren finanziellen Einbußen haben.

Zitat

Aber da Du ja vom Fach bist, gab es da nicht mal eine Regelung, dass besagt, dass vergleichbare Fahrzeuge nur in einem bestimmten Umkreis zur Grundlage zählen dürfen?

Ich zähle sicherlich keine Erbsen, aber wenn man ein Fahrzeug in meinen Augen gering schätzt und ich jetzt noch ewig auf Fahrzeugsuche begeben muss, dann möchte ich zumindest keine weiteren finanziellen Einbußen haben.

So eine "Regel" gibt es nicht und die hat es auch noch nie gegeben.

Das Problem ist hier wohl, dass deine "Schätzung" nicht mit der des Sachverständigen übereinstimmt.

Aber warum klärst du das dann nicht mit diesem?

Wenn du Ihn mit Agrumenten überzeugen kannst wird er

sein Gutachten in Bezug auf den WBW sicher korrigieren.

Natürlich ist der regionale Markt mit zu berücksichtigen, aber wenn es in "deinem Umkreis" keine Autos gibt, sondern nur in einem "weiteren Umkreis" was dann?

Rechtfertigt das dann eine Erhöhung des WBW ?

Ganz sicher nicht.

Wenn ein Auto dann nicht zu bekommen ist, dann hat das sicher andere Gründe. (Sicher nicht der das ein Ford Fiesta zu den Tops am Gebrauchtfahrzeugmarkt zählt)

Für eine fehlerhafte Fahrzeugbeschreibung kannst du keinen verantwortlich machen, dass war und ist immer ein Risiko beim Autokauf.

Im übrigen leben wir nicht mehr in der Zeit der Schreibmaschine und des Telefax. Es ist problemlos möglich sich vor der großen Reise einen Überblick über den Fahrzeugzustand zu verschaffen. Auch auf digitalen Fotos sind eingedrückte Schweller gut zu erkennen. Und wenn mir der Verkäufer komisch vorkommt oder mir keine ehrlichen Anworten gibt, dann fahre ich da einfach nicht hin.

Wiederbeschaffungswerte werden jeden Tag zu tausenden ermittelt. Die Probleme bei der Ersatzbeschaffung, die du hier zu suggerien versucht sind in der Praxis ganz sicher nicht das Thema.

Auch ein Ford Fiesta in einem mit deinem Fahrzeug vergleichbaren (nicht Indentischen) Zustand ist am Markt ganz sicher zu bekommen.

Und das auch zu realistischen Preisen.

Wenn du wirklich ein Auto von "weiter weg" kauft (was tausende Interesenten im übrigen jeden Tag machen)

und du diese Reisekosten nachweisen kannst, wäre es möglich dass du die Kosten für eine Bahnfahrkarte (1X) in der zweiten Klasse von der Versicherung ersetzt bekommst.

Aber wie schon ausgeführt, dass hat rein gar nichts mit dem Wiederbeschaffugnswert zu tun.

Zitat:

Aber warum klärst du das dann nicht mit diesem?

Wenn du Ihn mit Agrumenten überzeugen kannst wird er

sein Gutachten in Bezug auf den WBW sicher korrigieren.

Von mir aus kann ja der WBW so bleiben, jedoch hätte ich dann auch gerne ein vergleichbarer Fahrzeug. Aber wo fängt die Vergleichbarkeit an und wo hört sich auf?

Zitat:

Natürlich ist der regionale Markt mit zu berücksichtigen, aber wenn es in "deinem Umkreis" keine Autos gibt, sondern nur in einem "weiteren Umkreis" was dann?

Genau, was dann? Wenn ich weiter wegfahren muss, um mir ein Fahrzeug anzuschauen bzw. einzukaufen, dann entsteht mir für die Wegstrecke ein Schaden...

Zitat:

Rechtfertigt das dann eine Erhöhung des WBW ?

Eine Erhöhung des WBW will ich nicht, jedoch die Fahrtkosten dahin ersetzt.

Zitat:

Wenn ein Auto dann nicht zu bekommen ist, dann hat das sicher andere Gründe. (Sicher nicht der das ein Ford Fiesta zu den Tops am Gebrauchtfahrzeugmarkt zählt)

In meinem Fall ist es kein Fiesta, aber sagen wir um eine eher außergewöhnliche Karosserie/Motor Kombination (aktuell 151 Fahrzeuge in mobile, ohne andere Merkmale einzugehen).

 

Zitat:

Für eine fehlerhafte Fahrzeugbeschreibung kannst du keinen verantwortlich machen, dass war und ist immer ein Risiko beim Autokauf.

 

Im übrigen leben wir nicht mehr in der Zeit der Schreibmaschine und des Telefax. Es ist problemlos möglich sich vor der großen Reise einen Überblick über den Fahrzeugzustand zu verschaffen. Auch auf digitalen Fotos sind eingedrückte Schweller gut zu erkennen. Und wenn mir der Verkäufer komisch vorkommt oder mir keine ehrlichen Anworten gibt, dann fahre ich da einfach nicht hin.

Genau das ist ja der springende Punkt. Soll ich nun der schuldige sein, wenn der Verkäufer "Gebrauchsspuren" recht großzügig auslegt? In meinem Fall, waren die eingedrückten Schweller auf den Fotos nicht zu erkennen.

Zitat:

Wiederbeschaffungswerte werden jeden Tag zu tausenden ermittelt. Die Probleme bei der Ersatzbeschaffung, die du hier zu suggerien versucht sind in der Praxis ganz sicher nicht das Thema.

Auch ein Ford Fiesta in einem mit deinem Fahrzeug vergleichbaren (nicht Indentischen) Zustand ist am Markt ganz sicher zu bekommen.

Genau darum geht es mir ja, die "Vergleichbarkeit" zu verstehen. Für mich macht es z.B. keinen Unterschied ob das Fahrzeug z.B. 2003 oder 2004 ist, sofern das Model in diesem Zeitraum keiner technischen Überarbeitung zu gute kam.

Zitat:

Wenn du wirklich ein Auto von "weiter weg" kauft (was tausende Interesenten im übrigen jeden Tag machen)

und du diese Reisekosten nachweisen kannst, wäre es möglich dass du die Kosten für eine Bahnfahrkarte (1X) in der zweiten Klasse von der Versicherung ersetzt bekommst.

Darum geht es mir ja gerade...

Ja, dann passt es doch....:D

Wenn du die Reisekosten hast (z.B. Bahnkarte oder Busticket oder auch Tankrechnung vom Freund Kollegen ectr.) reiche die die doch einfach ein, oder meinetwegen auch nach.

Ich gehe mal davon aus, dass dein Schaden noch nicht so lange zurückliegt, dass deine Ansprüche verjährt sind (3 Jahre). :)

Themenstarteram 30. September 2014 um 19:18

Habe ein Brief bekommen:

„Sehr geehrter Herr MisterJS,

den unten genannten Zahlungsbetrag haben wir mit dem heutigem Datum auf das Konto 123456789 überwiesen.

Wiederbeschaffungswert 12345

Abzug Restwert -1234

Zahlungsbetrag 11111

Zur Prüfung des geforderten Nutzungsausfalls bitten wir um Vorlage von Kopien des Kaufvertrages und des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Ersatzfahrzeuges.

Der letzte Satz ist interessant, der Unfall wurde vor 3 Wochen passiert, das Geld ist immer noch nicht da, und ohne Geld lässt sich das neue Fahrzeug nicht kaufen. Also es ist auf jeden Fall eine Bewegungseinschränkung entstanden. Und wieso prüfen? Bin ich in Studium? Schließlich bin ich der Geschädigte.

Und zweitens,

Klamotten sind auch Beschädigt, die weisen starke Abschürfungen bzw. Risse auf. Sind in den Gutachten aufgenommen. Alleine der Helm hat 650 EUR gekostet, gesamt ca. 1500 EUR. Zwar aus 2009, aber wenig getragen und ich könnte die noch weitere 5 Jahre benutzen, aber kein Cent dafür. Man kann schließlich vergleichbare gebrauchte kaufen.

Also, die haben nur für das Motorrad bezahlt, der restliche Schaden hängt an mir, sauerei!!!

Versicherungsgesellschaft Allianz

Zitat:

Original geschrieben von MisterJS

Der letzte Satz ist interessant, der Unfall wurde vor 3 Wochen passiert, das Geld ist immer noch nicht da, und ohne Geld lässt sich das neue Fahrzeug nicht kaufen.

Deinem ersten Posting nach willst du doch gar kein neues Fahrzeug kaufen, sondern das beschädigte Motorrad selbst instand setzen?!

Was denn nun?

 

Zitat:

Original geschrieben von MisterJS

Und wieso prüfen? Bin ich in Studium? Schließlich bin ich der Geschädigte.

......und als solcher darlegungs- und beweispflichtig für den von dir behaupteten Anspruch.

Zitat:

Original geschrieben von MisterJS

Und zweitens,

Klamotten sind auch Beschädigt, die weisen starke Abschürfungen bzw. Risse auf. Sind in den Gutachten aufgenommen. Alleine der Helm hat 650 EUR gekostet, gesamt ca. 1500 EUR. Zwar aus 2009, aber wenig getragen und ich könnte die noch weitere 5 Jahre benutzen, aber kein Cent dafür.

Wenn sämtliche Kleidungsstücke derartig beschädigt wurden, dass diese nicht mehr zu verwenden sind, oder aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden sollen (Helm), dann ist der Zeitwert dieser beschädigten Gegenstände zu ersetzen.

Hast du diesen denn bereits bei der Versicherung gefordert?

Und nach erfolgter Reparatur weist du diese nach (durch Bestätigung des Gutachters oder durch aktuelles Foto) und machst die Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum der Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten geltend.

 

Das Leben kann manchmal ganz einfach sein.

Themenstarteram 30. September 2014 um 21:22

Danke für die Antwort. Wie ich schon gepostet habe, das Motorrad wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Ich habe nicht vor ein anderes zu kaufen. Das motorrad wird von mir und nicht von der fachwerkstatt instandgesetzt, das kann die Versicherung nicht wissen.

Wegen Klamotten habe ich nicht gefordert, waren im Gutachten drin, dachte es geht automatisch.

Danke für den Tipp.

Dann mach das doch jetzt einfach so, wie ich es geschrieben habe.

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