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Nutzungsausfall, Wertminderung
Hallo, meine Freundin hatte mit meinem Pkw einen Unfall, ihr ist jemand hinten drauf gefahren. Das Auto wurde in einer Fachwerkstatt repariert, die Rechnung wurde bezahlt.
Für die 5 Tage die das Auto in der Werkstatt war haben wir keinen Leihwagen in Anspruch genommen.
Nutzungsausfall haben wir bei der VHV beantragt und nach langem hinterher telefonieren auch endlich bekommen( Schaden war im November, Scheck kam heute)
5 Tage a 43 Euro haben wir als Nutzungsausfall bekommen. Von Wertminderung steht da nix. Laut Gutachten haben wir eine Wertminderung von 150 Euro. Muss die Vhv diese nicht auch erstatten? Wir haben ja jetzt schließlich einen Unfallwagen?!
Ist 43 Euro Nutzungsausfall am Tag normal oder kann ich da noch was raus holen?
Wir fahren einen Golf 6 1,6 tdi bmt
Vielen Dank
Andreas
Beste Antwort im Thema
Nicht zu betrügen, auf deine Kosten sparen.
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16 Antworten
Hast du denn eine entsprechende Forderung hinsichtlich Wertminderung und anderer Pauschalen gestellt?
Die Nutzungsausfallentschädigung hängt u. a. auch vom Alter des Autos ab (eben statt 50 EUR ab Alter > 5 Jahre nur 43 EUR).
Üblicherweise steht im Gutachten die Höhe des Nutzungsausfalles, wobei das Fahrzeugalter bereits berücksichtigt wird. Älter als 5 Jahre = eine Stufe, Älter als 10 Jahre = zwei Stufen unter dem normalen Satz für das Fahrzeug.
Wertminderung steht ja auch im Gutachten, also geltend machen.
Dazu gibt's noch eine "allgemeine Kostenpauschale" von rund 25,- €. Auch nur, wenn die geltend gemacht wird.
Kenne übrigens keine Versicherung, die Schadenspositionen von selbst erstattet, wenn diese nicht geltend gemacht wurden.
Im Gutachten steht nutzungsausfall gruppe F.
Mietwagen Kosten Gruppe 6
Da muss ich dann ja unbedingt hinterher, der Wagen ist von ez 7.2012, der Schaden war 2016, also 4 Jahre 3 Monate altes Auto, demnach müssten das ja mehr als 43 Euro sein
Versucht die VHV mich zu betrügen?
Nicht zu betrügen, auf deine Kosten sparen.
Also muss ich die nochmal ansprechen wegen der "allgemeinen kostenpauschale" die du angesprochen hast, die Wertminderung und das der nutzungsausfall zu niedrig ist?
Was bedeuten denn die Gruppen im Gutachten
Zitat:
Kenne übrigens keine Versicherung, die Schadenspositionen von selbst erstattet, wenn diese nicht geltend gemacht wurden.
Ich schon. Die HUK hat mir die Kostenpauschale erstattet, ohne dass ich sie geltend gemacht hätte.
Alle Fahrzeuge sind in Gruppen von A bis ?? eingestuft. Dazu gibt es dann die entsprechenden Nutzungsausfalltabellen. Da schaust du nur noch bei der Gruppe "F" nach und siehst sofort den Tagessatz. Die Tabellen werden in Fachzeitschriften (DAR, NJW) auszugsweise veröffentlicht. Im Normalfall schreibt der Gutachter nicht nur die Gruppe, sondern auch den Betrag rein. Wenn du bis Montag noch nichts genaues weißt, kann ich gerne nachsehen. Schick mir dann bitte eine PN.
Schreib dann die Versicherung noch mal an und bitte um Überweisung der Kostenpauschale von 25,- € sowie der Wertminderung von 150,- € sowie der Differenz zum Nutzungsausfall. Dies möchten sie bitte bis zum (2 Wochen, aber das genaue Datum angeben) erledigen.
Ergänzung: Die Tabelle enthält in 11 Gruppen (A bis L) 38.000 Fahrzeugmodelle. Je nach Modell und Alter ergeben sich Tagessätze zwischen 23 € in Gruppe A und 175 € in Gruppe L. Die Urheber (Dannen, Sander usw.) der Tabelle empfehlen, Autos, die älter als 5 Jahre sind, um eine Gruppe und Autos, die 10 Jahre und älter sind, um zwei Gruppen zurückzustufen.
@Alien2012: Da scheint die HUK doch nicht so schlecht zu sein, wie sie hier ständig dargestellt wird. Kommt aber wie überall sehr auf den Sachbearbeiter an.
Ich habe gesehen, Gruppe F 50 euro, Gruppe E 43 Euro am Tag. Ich werde mich bei denen nochmal melden, das ist ja ein gehöriger Unterschied!
Nicht melden, nicht fragen!
Einfach die Forderung aufgrund der bekannten Daten geltend machen. Und da bereits eine Regulierung erfolgt ist, diese beanstanden und gleich eine Frist zur Erledigung setzen.
Es gibt Rechtsanwälte (vorzugsweise mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht) deren Kosten die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen hat, bei Teilschuld natürlich nur anteilig.
Gegenstandswert unter 50 € - da schlagen sich die Anwälte um den Auftrag.
Mitglied in einen Automobilclub? Einige bieten eine kostenlose Erstberatung.