Nutzungsausfall, wenn Versicherung Wiederbeschaffungswert erst sehr spät zahlt

Ich hab ziemlich viel gegoogelt, aber ich erhalte nur Ergebnisse in Bezug auf Nutzungsausfall ohne Bezug zu meiner Frage:

Wir hatten einen unverschuldeten Unfall, das Gutachten wurde zeitnah (drei Tage nach dem Unfall erstellt, am fünten Tag ging es ein, am sechsten Tag lag es der Versicherung vor).

Seit dem sind nun weitere 29 Tage vergangen. Wir sind in diesem Fall nicht in der Lage in Vorkasse zu treten (beide in Umschulung mit Kindern).

Die reine Wiederbeschaffungsdauer beträgt 12-14 Tage. Meine Frage ist aber nun, wenn die Versicherung solange Zeit lässt, besteht da nicht der Anspruch auf mehr Nutzungsausfall?

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Ja. Es besteht auch Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten. Also lass Dich anwaltlich vertreten.

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Das hängt von Inhalt der vorgerichtlichen Korrespondenz ab. Allerdings wäre es sinnig gewesen, den NA dann auch im anhängigen Klageverfahren mit zu behandeln.

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