Nutzungsausfall
Hallo an alle,
ich habe eine frage bzgl "nutzungsausfall"
ich hatte am 28.10.08 einen unfall an dem ich nicht schuld bin,
jedoch ist das auto wirts. totalschaden und der gutachter( meinerseits beauftragt)
war auch schon da,
das auto werde ich nicht mehr instandsetzen aber es ist noch angemeldet,
ich ziehe in betracht ca in einer woche einen neuen gebrauchten zu kaufen.
Nun zu der eigentlichen frage/n
zahlt die versicherung mir den nutzungsausfall auch noch nach den 14 tagen inkl. neuanmeldung und abmeldung meines totalschaden fahrzeugs da ich es nicht schaffe in der zeit alles gemanaget bekomme mit kauf eines gebrauchten und und und, oder zahlt sie nicht wenn man es in der zeit nicht schafft?
ich danke im vorraus für eure zeit und bemühungen
mfg masp1405
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RA_Schneider
Ich sehe die Sache ein bischen anders. Beim wirtschaftlichen Totalschaden kann man in bestimmten Fällen, Stichwort 130 % Grenze, auch dann reparieren, wenn der Wiederbeschaffungswert unter den Reparaturkosten liegen. In einem solchen Fall kann man - wegen der längeren Überlegungszeit - schon über die zwei Wochen raus gehen.
Ja und??
Was hat das jetzt mit der Frage des TE zu tun?
Zumindest ich lese dort nämlich:
Zitat:
Original geschrieben von masp1405
das auto werde ich nicht mehr instandsetzen
Folglich: Thema mit der Antwort verfehlt!
Zitat:
Original geschrieben von RA_Schneider
Erfahrungsgemäß werden die Versicherer versuchen, den Schadensersatzanspruch zu drücken.
Wie immer halt.......leier.....leier.......leier....Hauptsache mal wieder die üblichen Phrasen und Sprüche hier abgelassen🙄
Zitat:
Original geschrieben von RA_Schneider
Man sollte dann versuchen, die Zeit und Kosten für die Suche nach einem vergleichbaren Pkw geltend zu machen. Wenn man hartnäckig genug ist, kann man in vielen Fällen noch was rausholen.
Es geht hier nicht um das "Rausholen", sondern um berechtigte Ansprüche - jemand der sich hier als "RA" betitelt, sollte den Unterschied eigentlich kennen 🙄
Davon abgesehen ist der Zeitaufwand für die Wiederbeschaffung NIEMALS erstattungspflichtig -auch das sollte ein (selbsternannter) "RA" eigentlich wissen.
Hat man ein "Exotenfahrzeug", welches nicht an jeder Ecke zu finden ist und muss man ggf. zur Besichtigung oder Abholung weitere Wege zurücklegen, so kann im begründeten Einzelfall ein Anspruch auf entsprechende Kostenerstattung bestehen.
Zitat:
Original geschrieben von RA_Schneider
Ich hatte mal einen Fall, da musste die Versicherung über zwei Monate Mietwagenkosten tragen .
Ist ja echt toll für dich!
Mal davon abgesehen, dass es hier gar nicht um Mietwagenkosten geht, sondern um Nutzungsausfallentschädigung (Thema also schon wieder verfehlt):
Ohne zu wissen, um was es hier für ein Fahrzeug geht, kann man sowieso schonmal gar nichts weiteres sagen.
Handelt es sich z.B. um einen Golf IV mit mittlerer Ausstattung, so dürfte ein vergleichbares Fahrzeug problemlos innerhalb der vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungsfrist zu beschaffen sein.
Wenn es irgendein Exot sein sollte, wird der Gutachter von vornherein eine längere Wiederbeschaffungsdauer festlegen und kann dies dann auch begründen.
Und wenn sich ein derartiger Exot nun nicht innerhalb der Frist beschaffen lässt, so dürfte es bei entsprechendem Nachweis auch keine Probleme geben, einen längeren Zeitraum Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten.
Die Frage des TE wurde von HCING umfassend und korrekt beantwortet!
Ähnliche Themen
15 Antworten
Ist doch egal, wie alt der Thread ist, er stellt ja eine ergänzende Frage.
Also, grundsätzlich hat nur der Halter selbst Ansprüche aus dem Verkehrsunfall.
Wenn er das Fahrzeug nicht nutzen kann oder will, gibt es auch keinen Nutzungsausfall.
Wenn ein angehöriger sich darauf beruft, dass bereits vor dem Unfall vereinbart war, dass er/sie das Fahrzeug in der Zeit nutzen sollte und dies aufgrund des Unfalls nicht konnte, kann dies zu einem Anspruch auf Nutzungsausfall führen.
Aber Vorsicht. Da das natürlich dazu einlädt, dass jeder eine solche Vereinbarung getroffen hat, sind die Beweisanforderungen hoch.
Und als Angehöriger würde ich wegen der paar Euro jedenfalls nicht riskieren, im Prozess eine Falschaussage zu machen.
Das wird teurer...