Nutzungsausfall: Bitte um Prognose bei Haftpflichtschaden

Hallo Foristen, Spezialisten und Fahrer!

Ich hatte einen unverschuldeten HP-Schaden. Schadentag war der 02.06.23. Ich bin an am 07.06. langsam und vorsichtig auf eigener Achse zur Reparaturwerkstatt gefahren und habe den Wagen dem Gutachter des TÜV / der Werkstatt übergeben. Der Gutachter hat im Gutachten vermerkt, dass der Wagen nicht mehr verkehrssicher ist.

Das Datum des Gutachtens ist der 22.06.23... dann folgte das übliche Prozedere von ControlExpert und div. Schreibereien der Versicherung und meines Anwaltes und irgendwann wurde dann auch mal mit der Reparatur begonnen. Übergabe des reparierten Fahrzeuges an mich war der 14.07.23. (Hurra!)

Mit wie vielen Tagen Nutzungsausfall kann ich rechnen? Fahrzeugklasse und Tagessatz ist geklärt. Ich nehme aber doch mal an, dass ich nicht die kompletten 42 Tage anerkannt bekomme, oder? Welche Erfahrungen habt ihr diesbezgl. schon gemacht, und welche Argumente hattet ihr, damit möglichst viele Tage anerkannt wurden? Im Gutachten steht eine angesetzte Rep.-Dauer von 5 Tagen, aber ich nehme mal an, dass das nicht allein für die Nutzungsausfalldauer relevant ist, sondern auch noch andere Faktoren mit einbezogen werden.

Vielen Dank für einen regen Austausch.

PS: die anstehende Diskussion soll die anwaltliche Beratung weder ersetzen, noch erweitern. Es geht mir nur um die Grundlagen und Erfahrungen anderer Geschädigter. Es besteht schon ein Unterschied zwischen:
5 x 59,- oder eben
42 xx 59,-

18 Antworten

Der Gesamtzeitraum ist ersartfähig wenn man es korrekt abwickelt. Das kann durchaus auch mehr als eein Jahr werden, je nach Sachlage und Unvernunft der gegnerischen NP. Wer die Gutachtenzeit verbockt hat ist egal, solange es nicht am Geschädigten selbst lag.

Entschuldigt bitte die bislang noch nicht erfolgte Abschlussmeldung.

Man hat mir trotz erfasster 5 Tage Reparaturdauer lt Schadensgutachten letztlich 23 Tage erstattet. Auf den Klageweg habe ich dann nach Rücksprache mit meinem Anwalt verzichtet, weil sich das a) ewig hingezogen hätte und ich b) durch den vorhandenen Zweitwagen (seiner Einschätzung nach) nicht mehr bekommen hätte.

Allerdings sollte man als HP-Geschädigter aufpassen, was die Werke so alles in den (sehr wichtigen) Reparaturablaufplan schreibt. Den Werkstätten scheint nicht bewusst zu sein, dass das für den Geschädigten ein immens wichtiges Dokument ist.

Die Kirsche auf der Sahne wäre wohl die schriftliche Bestätigung des damaligen Gutachters das der Schaden komplett nach Vorgabe des Gutachten repariert wurde. Und das Ganze dann noch seinen Weg in die HIS Datenbank findet damit der Schaden auch dort „abgehakt“ ist.

Hier gibts aber Leute die diesen Ablauf besser kennen.

Der Eintrag in der HIS-Datenbank wurde gelöscht. Das wurde bestätigt.

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