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Nutzungsaufallentschädigung ohne Neuanschaffung

Hallo liebe Leute,
ich habe in den Beiträgen und FAQ leider keine Antwort auf mein spezielles Problem gefunden. Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Im Dezember 2012 wurde mein parkendes Auto (12 Jahre) von einem anderen Auto geschrottet.
Gutachten:
Wiederbeschaffungswert: 2100,-
Restwert: 300,-
Schaden: ca. 4500,-
Die Versicherung hat 1800,- zzgl. Aufwandspauschale gezahlt, die Werkstatt jemanden für 300,- gefunden.
Soweit ist alles in Ordnung.
Für den Nutzungsausfall finde ich keine Lösung für meine Situation. Die Wiederbeschaffungszeit wurde im Gutachten mit 14 Tagen angegeben. Jetzt habe ich aber bis heute noch kein neues Auto gefunden, was zum einen an meiner fehlenden Entschlussfreudigkeit liegt. Zum anderen fahre ich in dieser Zeit einen 24 Jahre alten Golf II einer Bekannten, die sich finanziell kein Auto mehr leisten kann, aber ihr geliebtes Auto nicht auch noch verlieren möchte. Daher habe ich für Sie die Haftpflicht und die Steuer bezahlt. So komme ich wenigstens zur Arbeit und zurück und sie braucht das Auto nicht abmelden (hat sie vorher schon mal für 11 Monate gemacht, was dem Auto nicht gut bekommen ist), bis sie wieder auf beiden Beinen steht.
Für mich ergibt sich nun das Problem des Nutzungsausfalls.
Fakt ist, dass ich ein Auto benötige.
Statt eines Mietwagens habe ich eine kostengünstigere Lösung gefunden, mit der ich auch noch jemanden helfen kann. Ich zahle aber ja für jeden Tag der Nutzung.
Es gibt Gerichtsurteile, dass eine Neuanschaffung zwingend notwendig ist.
Es gibt aber auch (neuere) Gerichtsurteile, dass keine Neuanschaffung notwendig ist.
Also für mich nichts verlässliches.
Hier kommen ja einige Personen aus der Praxis. Wie beurteilt ihr diesen Fall?
1. Kann ich die Zeit noch etwas ausreizen? Ich würde mir gerne (m)einen neuen Wagen zulegen (ist für mich auch nicht das Tollste, mit dem Fahrzeug zu fahren), dann hat meine Bekannte aber wieder das finanzielle Problem des Autos. Ein Bekannter erzählte mir von 6 Monaten, die man Zeit hat für die Neuanschaffung. Die verschiedenen Urteile verwirren mich aber.
2. Habe ich durch die Nutzung des fremden Autos vielleicht sogar schon den Anspruch dem Grunde nach verloren, so dass ich mir über den Rest gar keine Gedanken mehr machen brauche?
Für jeden Tip wäre ich dankbar.
Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Die Wiederbeschaffungszeit wurde im Gutachten mit 14 Tagen angegeben. Jetzt habe ich aber bis heute noch kein neues Auto gefunden, was zum einen an meiner fehlenden Entschlussfreudigkeit liegt.

Da ist es natürlich vollkommen naheliegend und auch verständlich, wenn man für die eigene "fehlende Entschlussfreudigkeit" andere Leute bzw. deren Versicherung zur Kasse bitten will.

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Zum anderen fahre ich in dieser Zeit einen 24 Jahre alten Golf II einer Bekannten, die sich finanziell kein Auto mehr leisten kann, aber ihr geliebtes Auto nicht auch noch verlieren möchte. Daher habe ich für Sie die Haftpflicht und die Steuer bezahlt.

Das ist eine sehr edle, noble und uneigennützige Einstellung, welche man gar nicht genug loben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Für mich ergibt sich nun das Problem des Nutzungsausfalls.
Fakt ist, dass ich ein Auto benötige.

Ja und.....du hast doch damit ein Fahrzeug zur Verfügung.....oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Statt eines Mietwagens habe ich eine kostengünstigere Lösung gefunden, mit der ich auch noch jemanden helfen kann.

Erneut ziehe ich meinen Hut vor so viel Uneigennutz und Selbstlosigkeit!

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Ich zahle aber ja für jeden Tag der Nutzung.

Du wirst es fast nicht glauben, aber auch ich zahle jeden einzelnen Tag für die Nutzung meines PKW (Steuer, Versicherung, Reifen, Verschleissteile, Wartung, Reparaturen, Wertverlust und und und....)

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


1. Kann ich die Zeit noch etwas ausreizen?

Aber natürlich doch - lasse dir ruhig noch etwas Zeit. Gut Ding will ja bekanntlich Weile haben und man sollte sowíeso nichts überstürzen beim Kauf eines Fahrzeuges - erst recht nicht dann, wenn man unter dieser "fehlenden Entschlussfreudigkeit" leidet.

Aber..... du wirst nicht im Ernst erwarten, dass du irgendeinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hast oder?

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack



2. Habe ich durch die Nutzung des fremden Autos vielleicht sogar schon den Anspruch dem Grunde nach verloren, so dass ich mir über den Rest gar keine Gedanken mehr machen brauche?

Was ist denn eigentlich "Nutzungsausfallentschädigung" bzw. was war der Sinn und Zweck für diese Anspruchsgrundlage?
Ganz sicher nicht ein kleines Zubrot für Leute, die unter "fehlender Entschlussfreudigkeit" leiden und sich einfach nicht für ein anderes Fahrzeug unter den ca. 2 Millionen angebotenen Gebrauchtfahrzeugen entscheiden können.
Grund ist vielmehr, dass ein Geschädigter einen Vermögensschaden erleidet, durch den Ausfall seines Fahrzeugs, weil ihm die durch finanzielle Aufwendungen erkaufte Gebrauchsmöglichkeit während dieses Zeitraums nicht zur Verfügung steht.
Daher billigt die Rechtsprechung einem Geschädigten für diese Vermögenseinbuße einen finanziellen Ausgleich in Form des Nutzungsausfalls zu.
Vorliegend ist aber gar kein Ausfall einer Gebrauchsmöglichkeit entstanden.
Ehrenhaft wurde die wirtschaftliche Halterschaft des Fahrzeuges der finanziell schwer angeschlagenen Bekannten übernommen und somit wäre je nach Zeitraum bis zur Übernahme dieser wirtschaftlichen Haltereigenschaft, maximal jedoch bis zu der im Gutachten festgelegten Widerbeschaffungsdauer eines gleichwertigen Fahrzeuges, eine Nutzungsausfallentschädigung vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu bezahlen.
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Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Die Wiederbeschaffungszeit wurde im Gutachten mit 14 Tagen angegeben. Jetzt habe ich aber bis heute noch kein neues Auto gefunden, was zum einen an meiner fehlenden Entschlussfreudigkeit liegt.

Da ist es natürlich vollkommen naheliegend und auch verständlich, wenn man für die eigene "fehlende Entschlussfreudigkeit" andere Leute bzw. deren Versicherung zur Kasse bitten will.

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Zum anderen fahre ich in dieser Zeit einen 24 Jahre alten Golf II einer Bekannten, die sich finanziell kein Auto mehr leisten kann, aber ihr geliebtes Auto nicht auch noch verlieren möchte. Daher habe ich für Sie die Haftpflicht und die Steuer bezahlt.

Das ist eine sehr edle, noble und uneigennützige Einstellung, welche man gar nicht genug loben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Für mich ergibt sich nun das Problem des Nutzungsausfalls.
Fakt ist, dass ich ein Auto benötige.

Ja und.....du hast doch damit ein Fahrzeug zur Verfügung.....oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Statt eines Mietwagens habe ich eine kostengünstigere Lösung gefunden, mit der ich auch noch jemanden helfen kann.

Erneut ziehe ich meinen Hut vor so viel Uneigennutz und Selbstlosigkeit!

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


Ich zahle aber ja für jeden Tag der Nutzung.

Du wirst es fast nicht glauben, aber auch ich zahle jeden einzelnen Tag für die Nutzung meines PKW (Steuer, Versicherung, Reifen, Verschleissteile, Wartung, Reparaturen, Wertverlust und und und....)

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


1. Kann ich die Zeit noch etwas ausreizen?

Aber natürlich doch - lasse dir ruhig noch etwas Zeit. Gut Ding will ja bekanntlich Weile haben und man sollte sowíeso nichts überstürzen beim Kauf eines Fahrzeuges - erst recht nicht dann, wenn man unter dieser "fehlenden Entschlussfreudigkeit" leidet.

Aber..... du wirst nicht im Ernst erwarten, dass du irgendeinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hast oder?

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack



2. Habe ich durch die Nutzung des fremden Autos vielleicht sogar schon den Anspruch dem Grunde nach verloren, so dass ich mir über den Rest gar keine Gedanken mehr machen brauche?

Was ist denn eigentlich "Nutzungsausfallentschädigung" bzw. was war der Sinn und Zweck für diese Anspruchsgrundlage?
Ganz sicher nicht ein kleines Zubrot für Leute, die unter "fehlender Entschlussfreudigkeit" leiden und sich einfach nicht für ein anderes Fahrzeug unter den ca. 2 Millionen angebotenen Gebrauchtfahrzeugen entscheiden können.
Grund ist vielmehr, dass ein Geschädigter einen Vermögensschaden erleidet, durch den Ausfall seines Fahrzeugs, weil ihm die durch finanzielle Aufwendungen erkaufte Gebrauchsmöglichkeit während dieses Zeitraums nicht zur Verfügung steht.
Daher billigt die Rechtsprechung einem Geschädigten für diese Vermögenseinbuße einen finanziellen Ausgleich in Form des Nutzungsausfalls zu.
Vorliegend ist aber gar kein Ausfall einer Gebrauchsmöglichkeit entstanden.
Ehrenhaft wurde die wirtschaftliche Halterschaft des Fahrzeuges der finanziell schwer angeschlagenen Bekannten übernommen und somit wäre je nach Zeitraum bis zur Übernahme dieser wirtschaftlichen Haltereigenschaft, maximal jedoch bis zu der im Gutachten festgelegten Widerbeschaffungsdauer eines gleichwertigen Fahrzeuges, eine Nutzungsausfallentschädigung vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu bezahlen.

Ich denke, dass ich mich wohl nicht genau ausgedrückt habe.
Es geht nicht um eine Nutzungsausfallentschädigung von mehreren Monaten. Es ist mir klar, dass diese im Regelfall nur für max. 14 Tage gezahlt wird. Ob ich mir nun nach 2 Wochen ein neues Fahrzeug kaufe oder nach 4 Monaten - es geht nur um 14 Tage. Wie du darauf kommst, dass ich von der Versicherung die ganzen Monate erstattet bekommen möchte, weiß ich nicht. Je länger es aber dauert, bis ein neues Fahrzeug angeschafft wurde, desto eher kann die Erstattung der WBD von 14 Tage gefährdet sein. Darum geht es mir bei meiner Entschlussfreudigkeit verbunden mit dem "Problem". Vielleicht stimmt diese Erläuterung dich etwas milder und sachlicher.
Ich verstehe deinen Einwand, dass kein Gebrauchsausfall entstanden ist. Nach meiner bisherigen Nachforschungen zu Frage 2 ist dies aber nicht richtig.
Analog dazu:
http://www.iww.de/.../...undlinien-und-feinheiten-im-ueberblick-f19124
"Zweitwagen kein genereller „Anspruchskiller“
Und mitnichten befreit das Vorhandensein eines Zweitwagens die Versicherung generell von der Zahlungspflicht. Gibt es in der Familie zwei oder gar mehr Autos, die regelmäßig parallel genutzt werden, ist die Entziehung eines der Fahrzeuge spürbar."
In meinem Fall gibt es ja einen Nutzungsausfall, da 2 Personen sich ein Auto teilen. Vorher hatte jede Person ein Auto. Diese Einschränkung darf nicht dem Schädiger zugute kommen.

oder:
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Nutzungsausfall.html
" 1.2 Fühlbare Beeinträchtigung
Weiterhin muss es sich um eine fühlbare Beeinträchtigung handeln. Verfügt der Geschädigte z. B. über einen ungenutzten Zweitwagen, ist die Beeinträchtigung unerheblich. Der Anspruch entfällt aber nicht, wenn die Ehefrau ihren Wagen zur Verfügung stellt, weil dies dem Schädiger nicht zugute kommen kann. Überhaupt hat die unentgeltliche Überlassung eines Ersatzfahrzeugs durch einen Dritten keinen Einfluss auf die Nutzungsausfallentschädigung."
Mein Konstrukt dürfte doch unter dieser Regelung fallen, oder?
Wichtiger ist aber für mich, wie lange ich dies fortführen könnte, ohne die 14 Tage zu gefährden.
Vielleicht hat da jemand Praxiserfahrung.

Nutzungsausfallentschädigung wird nur nach GA gezahlt, es sei denn, Du weißt etwas anderes nach.

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack


...
Es gibt Gerichtsurteile, dass eine Neuanschaffung zwingend notwendig ist.
Es gibt aber auch (neuere) Gerichtsurteile, dass keine Neuanschaffung notwendig ist.
...

Hallo,

gib doch mal an, welche Urteile Du meinst.
Hast Du den Anspruch auf Nutzungsausfall denn bei der Versicherung geltend gemacht und wenn ja, wurde der abgelehnt.

IMO hast Du Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten festgesetzte Zeit.
Hierzu ein Urteil des BGH in dem es sich zwar hauptsächlich um Freizeitfahrzeuge handelt, für die kein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht, aber für PKWs wurde hier der Anspruch bekräftigt (ab Ziffer 10, besonders Ziffer 12) und ist für Dich anzuwenden, weil Du kein anderes eigenes Auto hast, das Du ggf. hättest nutzen können.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Swienjack



Wichtiger ist aber für mich, wie lange ich dies fortführen könnte, ohne die 14 Tage zu gefährden.
Vielleicht hat da jemand Praxiserfahrung.

Da Dir die Praxiserfahrung von twelferider (der sich jeden Tag damit beschäftigt...) nicht ausreicht, darf ich meine noch ergänzen:

Die Fragestellung, die ich oben zitiert habe, ist tatsächlich völlig irrelevant.

Entscheidend ist, ob Dein Fahrzeug nach dem Unfall ausweislich des Gutachtens fahrbereit und verkehrssicher war.

War es das, wirst Du völlig losgelöst von allen anderen Überlegungen keinen Nutzungsausfall bekommen, da von Dir erwartet wird, kurzfristig ein Ersatzauto zu kaufen, bis dahin den beschädigten Wagen zu nutzen und dann den Restwert zu realisieren.

Ich nehme an, dass Dein Wagen aber nicht mehr fahrbereit war.

Dann solltest Du schlicht und ergreifend nicht länger irgendwelche hypothetischen Regulierungsverläufe mit uns diskutieren, sondern noch heute eine Mail an den Versicherer schicken, in dem Du den Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung laut Gutachten geltend machst und abwartest, was passiert.

Vermutlich wird die Sache damit ihr wohlverdientes Ende finden und Du den Nutzungsausfall bekommen.

Wenn nicht, können wir gerne nochmal darüber diskutieren, ob eine Ablehnung gerechtfertigt war.

Danke für eure Hilfe und den Link.
Habe auf die Schnelle mal zwei Sachen reingestellt.
BGH
AG Heinsberg
Fahrbereit war das KFZ ohne die teure Reparatur nicht mehr.
Von Nutzungsausfall war bisher noch gar keine Rede. Dies hätte ich erst beantragt, wenn ich mein neues Auto angemeldet hätte.
Der Vorschlag, jetzt an die Versicherung zu gehen, ist gut. Mal sehen, was passiert. Danke nochmals.

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