Normale HU teurer durch eingebaute Gasanlage?

Moin Männers,

der Fall: Mein Onkel hat in seinem Passat 3BG eine Tartarinigasanlage verbauen lassen und ist seit 10tkn zufrieden damit. Nun war er zur großen Inspektion, bei der die HU und AU gleich mit durchgeführt wurde.

Die HU-Prüfung war aber um ca. 25€ teurer, als die Prüfungen davor. Beim Durchsehen der Rechnung fiel ein separater Punkt auf: Prüfung Autogasanlage nach §VIIIa StVO.

Ist das jetzt normale Praxis, oder war es nur ein umsatzorientierter Prüfer?

G
simmu

...der letztes Jahr einen ganz normale TÜV Prüfung bezahlt hat!

Beste Antwort im Thema

bei meinem letzten tüv die waren so doof die haben noch nicht mal gemerkt das eine gasanlage verbaut wahr .

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Es handelt sich um die vorgeschriebene zusätzliche Dichtigkeitsprüfung der Gasanlage (GAP genannt). Kostet beim TÜV etwa 20,-€. Kann bei "Werkstatt-TÜV" teurer sein, die Rechnung ist also völlig in Ordnung.

Wie wird denn da geprüft? Kennst du Details? Seit wann ist das Usus?

G
simmu

Aber nur wenn die GAP bei HU nicht älter als 12 Monate ist sonst braucht man kein neues GAP.
Meine GAP war 11 Monate alt als ich zu HU war.
Der Tüf -Prüfer hat die Dichtigkeit sehr pingelich geprüft, am Motor und Tank und es nicht mehr als den normalen Satz gekostet hat.

Zitat:

Original geschrieben von Super007


Aber nur wenn die GAP bei HU nicht älter als 12 Monate ist sonst braucht man kein neues GAP.
Meine GAP war 11 Monate alt als ich zu HU war.
Der Tüf -Prüfer hat die Dichtigkeit sehr pingelich geprüft, am Motor und Tank und es nicht mehr als den normalen Satz gekostet hat.

Na da sei froh das er überhaupt geprüft hat. Bei mir war der einbau der Gasanlage noch keine 12 Monate her als ich zum ersten mal TÜV und AU machen musste. Der Tüv Prüfer hat keine Dichtigkeitsprüfung oder ähnliches gemacht hat einfach die 20 oder 25 Euro was das waren in Rechnung gestellt. Ich war bei der Prüfung nicht dabei und habe von daher nur die Info nichts gemacht plus Rechnung von der Werkstatt bekommen. Die haben mit Gas nichts zu tun deswegen haben dies nicht gewusst das der Tüvler die GAP nicht hätte in Rechnung stellen dürfen.

Der Tüv Chef hat davon auch keinen Plan gehabt also hab ich ne andere Tüv Stelle angerufen die recht viel mit Gas zu tun hat und gesagt was die da verzapfen. Der voll entsetzt vin meiner Geschichte und erstmal dort angerufen denen erklärt wie das richtig geht und ich habe mein Geld wieder zurückbekommen.

Also merke:
- wenn Gasanlageneinbau noch keine 12 Monate her ist dann dürfen die keine GAP in Rechnung stellen, falls doch Beschweren und sagen das sie doof sind.
- wenn GAP von irgendeiner Werkstatt die berechtigt ist oder Tüv vor weniger als 12 Monaten gemacht wurde (brauchst halt den nachweis dafür) dann haben die auch keine GAp in Rechnung zu stellen. Falls doch das selbe wie oben Beschweren und sagen das sie doof sind.

Diese Geldschneiderei vom TÜV würde ich mir nicht gefallen lassen. Die sollen ruhig mal merken wenn sich "Kunden" nicht einfach so von denen Abzocken lassen.

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bei meinem letzten tüv die waren so doof die haben noch nicht mal gemerkt das eine gasanlage verbaut wahr .

Zitat:

Original geschrieben von E 500 LPG


bei meinem letzten tüv die waren so doof die haben noch nicht mal gemerkt das eine gasanlage verbaut wahr .

und mein TÜV hatte ziemliche Ahnung und zum Glück gleich ne gebrochene Railhalterung festgestellt und auch noch andre Kleinigkeiten😉

Habe heute auch die Erfahrung mit dem TÜv bei A.T.U gemacht. Die 102,50€ haben mich dann doch geschockt. Habe von dort aus beim TÜV angerufen. Diese Prüfungen werden wohl seit letztem Jahr durchgeführt, wenn die Anlage älter als 12 Monate ist. Soll im §29 Anlage 8 StVZO stehen.

Hi,

richtig, da steht das und die aktuelle Fassung des Ganzen datiert auf März diesen Jahres. Deshalb kann es sein, daß sich dieser Sachverhalt (GSP oder letzte Gasprüfung durch eine zertifizierte Werkstatt länger als zwölf Monate her = Gasprüfung muß zusammen mit der HU gemacht werden) noch nicht den letzten Kollegen Prüfer in dieser Republik erreicht hat.

Mitunter kann aber anhand der Eintragung im Fahrzeugschein nicht nachvollzogen werden, seit wann die Anlage verbaut ist und wenn dann im Handschuhfach nix liegt - keine Wartungsheft etc. zur Anlage - und der Kunde durch die Werkstatt nicht zu erreichen ist, ist der normale Weg, daß der Prüfer die Gasprüfung der Anlage mitmacht. Würde er sie nicht mitmachen, wäre das Auto automatisch durch die HU gefallen (fehlender Nachweis der Gasprüfung).

Eine Wiederholung der Prüfung der Anlage erfolgt dann mit der nächsten HU im Zweijahrerhythmus. Sollte allerdings eine zertifizierte Werkstatt (mit eine Anerkennungsnummer für Gasprüfungen analog der Nummer bei AU- Werkstätten) aus irgendwelchen Gründen (Wartung o.ä.) die Anlage zwischenzeitlich prüfen, gilt wieder dieses schon genannte Intervall von maximal zwölf Monaten vor der HU.

Irre ich mich, korrigiere man mich.

Grüße: Markus, PI beim TÜV Rheinland

nicht geirrt und völlig richtig!

aber auf den Prüfer schimpfen ist ja immer einfacher - wenn das Wartungsheft der Gasanlage incl. dem Nachweis der GSP/GAP nicht im Fz. ist oder im abgeschlosenen Handschuhfach hat der Prüfer nun mal 2 Möglichkeiten - entweder durchfallen lassen oder GAP mitmachen. Und da wird dann in jedem FAll gemeckert, wie auch immer er sich entscheidet....

Zitat:

Original geschrieben von bademeister_stefan


nicht geirrt und völlig richtig!

aber auf den Prüfer schimpfen ist ja immer einfacher - wenn das Wartungsheft der Gasanlage incl. dem Nachweis der GSP/GAP nicht im Fz. ist oder im abgeschlosenen Handschuhfach hat der Prüfer nun mal 2 Möglichkeiten - entweder durchfallen lassen oder GAP mitmachen. Und da wird dann in jedem FAll gemeckert, wie auch immer er sich entscheidet....

das gibts mit Sicherheit, aber es gibt halt auch den Fall wie bei mir wo von der Werkstatt dem Tüv Ptüfer gesagt wird das die Gasanlag enoch kein Jahr drin ist und das der Kunde sagte GAP ist nicht notwendig. Der hat sogar den Tüv Zettel von der Gasanlagenabnahme bei Einbau bekommen mit dem Datum. Aber Tüv Prüfer meinte nur egal, die GAP muss immer gemacht werden. Egal wie lange der Einbau her ist.

Die Gasdichtigkeitsprüfunf muß bei allen Fahrzeugen gemacht werden, die Gas "dauerhaft" mit sich führen. Also nicht nur Autogas-Fahrzeuge, sondern auch Wohnmobile und Wohnwagen, die mittels Propangasflaschen beheizt werden bzw. Wasser aufheizen.
Im Rahmen der Dichtigkeitsprüfung sollte der TÜV-Prüfer (oder anderer Ing. eines Prüfungsvereins) kontrollieren, ob alle relevanten Schläuche, Leitungen, Kabelschellen, etc. dicht sind, und ob von den Autogas-Komponenten, wie Verdampfer, Verteiler, Tank und Tankstutzen irgendeine Gefahr ausgeht.

Am besten lassen sich Undichtigkeiten mit einen Streichholz oder Feuerzeug finden!

PS: Japp, Clown gefrühstückt oder einfach nur gute Laune!

Zitat:

Original geschrieben von LetzGo


Die Gasdichtigkeitsprüfunf muß bei allen Fahrzeugen gemacht werden, die Gas "dauerhaft" mit sich führen. Also nicht nur Autogas-Fahrzeuge, sondern auch Wohnmobile und Wohnwagen, die mittels Propangasflaschen beheizt werden bzw. Wasser aufheizen.
Im Rahmen der Dichtigkeitsprüfung sollte der TÜV-Prüfer (oder anderer Ing. eines Prüfungsvereins) kontrollieren, ob alle relevanten Schläuche, Leitungen, Kabelschellen, etc. dicht sind, und ob von den Autogas-Komponenten, wie Verdampfer, Verteiler, Tank und Tankstutzen irgendeine Gefahr ausgeht.

Ist nicht richtig. Gas im Womo und LPG/ CNG- Betrieb hat unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. (LPG/ CNG §41a STVZO + §29 + Anl. XVII + XVIIa )

Die Gasprüfung von Wohnmobilen (DVGW 607) ist nur relevant für die Hauptuntersuchung, wenn es eine direkte Verbindung zwischen dem Innenraum des Womos, wo die Anlage verbaut ist und dem Fahrerraum des Fahrzeugs gibt.

Wohnmobile mit durchgehender Wand hinter den Sitzen ohne direkten Zugang zum aufgesetzten Wohnabteil und auch Wohnanhänger benötigen keine Gasprüfung für die HU. (Was nicht bedeutet, daß ein lustig nach Gas müffelnder Anhänger eine Plakette kriegen würde. 😉 ) Aus Gründen der Vernunft sollte man die Prüfung dennoch machen lassen. Es gibt Campingplätze, die auf einer gültigen Gasprüfung auch an Wohnanhängern bestehen.

@hommer1964: Der Prüfer in Deinem Falle hat sich geirrt und war offenbar nicht bereit, einen Kollegen anzurufen, der sich damit auskennt.

***

Ich muß aber noch darauf hinweisen, daß ein Eintrag im Wartungsheft einer Anlage über eine Gasprüfung nur dann als durchgeführte GAP im Sinne §41a akzeptiert werden kann, wenn auch das Formular nach Anlage XVII Nr. 2.4 vorhanden ist (inklusive Kontrollnummer der Werkstatt).

Grüße: Markus

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