Neuzulassung Wowa Anhänger- Zwang zu gleicher Vers. wie Zugwagen????

Hallo, der Neuerwerb eines Wohnwagens steht unmittelbar bevor und ich habe bei meinem Versicherungsmakler gebten eine günstige Versicherung herauszusuchen und um Übersendung einer Versicherungsbestätigung gebeten.

Nun die Antwort:
"... ein Anhänger muss inzwischen dort versichert sein, wo das Zugfahrzeug versichert ist. Das ist neue EU-Gesetzgebung und ***vers XYZ*** macht das auch nicht mehr anders. ..."

Ich habe den Verdacht, daß mein Versicherungsmakler auf dem Holzweg ist oder ich mein Basiswissen nicht upgedatet habe. Weiß jemand von euch mehr darüber? (Ein erster Anruf bei anderern Versicherung ergab nur ungläubiges Staunen. Die regelung ist dort unbekannt)

Gruß
Bommel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bommel


Nun die Antwort:
"... ein Anhänger muss inzwischen dort versichert sein, wo das Zugfahrzeug versichert ist. Das ist neue EU-Gesetzgebung und ***vers XYZ*** macht das auch nicht mehr anders.

Man ist von diesen Maklern ja einiges gewohnt, aber so dreiste Lügen sind doch eher Ausnahmen.

Es sollte die Sache wert sein, ihn nach dieser Bestimmung zu fragen (die hätte ja dann eine Bezeichnung). Das sollte man nicht so einfach durchgehen lassen (und ihm den Glauben lassen, man ließe sich so einfach reinlegen).

Was andere Versicherungen machen oder nicht, ist völlig unerheblich.

Vielleicht hat er auch nur was nicht kapiert. Früher war die Zugfahrzeughaftpflicht allein zuständig, wenn der Anhänger beim Unfall am Haken hing. Das wurde per Grundsatzurteil geändert. Dem Geschädigten steht es frei, ob er sich an den Versicherer des Zugfahrzeuges oder des Anhängers wendet (die eben nicht identisch sein müssen). Wer die Last dann tatsächlich trägt, regeln die Versicherer unter sich.

Falls dein Makler schlauer als alle anderen ist und von einer Neuregelung weiß: Die Onlineportale wissen das nicht und versichern nach wie vor Anhänger separat.

Das Ganze wäre im Versicherungsforum sicher besser aufgehoben.

Gruß situ

19 weitere Antworten
19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Komm in die CH, hier braucht ein Anhänger keine Versicherung 🙂 ausser man will Vollkasko und die kostet 110EUR/Jahr und man darf bei jeder beliebigen Gesellschaft🙂

Bei

12,85 € jährlich

für die Haftpflichtversicherung in D lohnt es sich noch nicht einmal darüber nachzudenken.

Das man seine Kaskoversicherung bei einer beliebigen Versicherung abschliessen kann ist sehr großzügig. 😁
 

Zitat:

Original geschrieben von Wickie2


Es gibt gar kein EU-Gesetz fuer eine eigene Haftplichtversicherung fuer Anhaenger.
Demnach kann es kein EU-Gesetz geben das besagt das es die gleiche Versicherung seien muss.

Die Anhaenger Haftplichtversicherung fuer den Anhaenger ist eine spezielle deutsche Angelegenheit (+ ein paar andere Laender? Weiss jemand welche?).
Eingefuehrt ca. 2002 und ca. 2010 wurde zudem bestimmt das beim Schaden 50/50 geteilt werden soll.

Die meisten Laender Europas haben keine Haftplichtversicherung fuer den Anhaenger.
Die Haftung traegt immer das Zugfahrzeug und damit seine Haftplichtversicherung. Ohne Zugfahrzeug kann kein Schaden verursacht werden.

Zur Verdeutlichung:
Es geht hier um die Haftung des Gesamten Zuges. D.h. Zugfahrzeug mit angekuppelten Anhaenger.
Es geht nicht um Haftplicht fuer den Anhaenger alleine im abgekuppelten Zustand (Wegrollen, ...).

Hallo.

Sorry aber auch ohne ein zugfahrzeug kann ein Anhänger Schaden verursachen!
Bei schlechter Sicherung bei geparkten Anhängern und wenn
bekannte/Freunde denn Anhänger Händisch verschieben möchten (tun).

Mfg

Eine Pflicht wäre mir neu.

Aber sinnvoll finde ich das schon, erspart im Schadenfalle ggf. langwierige Diskussionen welche Versicherung jetzt zahlt, Zugwagen oder Anhänger. Sind beide bei der gleichen Versicherung gibt es den Streit nicht, geht ja aus dem gleichen Topf.

Halte ich bei anderen Versicherungen in solchen Konstellationen aus Erfahrung genauso, z.B. Wohngebäude und Hausrat.

Zumal der Anhänger ja so günstig ist dass es 2€ Unterschied zu einer anderen etwas günstigeren Versicherung wohl nicht ausmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Eine Pflicht wäre mir neu

Selbdtverständlich ist das in D Pflicht. Die Konsequenzen bei Nichtbefolgung sind die gleichen wie beim Zugwagen.

Wie die Haftung für die Schäden, die ein Angänger anrichtet, dem man vergessen hat, beim Parken an der Bergstraße einen Bremskeil vor die Räder zu legen, in den Ländern geregelt ist, die keine eigene Haftpflichtversicherungen fordern, weiß ich nicht. Sicher wird man aber sehr wohl für den Absturz des entgegen kommenden, vollbesetzten Busses in die Schlucht haften, wenn es deswegen passiert ist.

Im Zweifelsfall muss dann halt der Schädiger Haus und Hof verkaufen und sehen, wie er mit dem nicht pfändbaren Anteil seines Einkommens hinkommt. Vielleicht hilft ihm eine Privatinsolvenz ja (falls es die in disem Land gibt). Ich fühle mich mit der 12 EUR Ausgabe erheblich wohler.

Und natürlich ist es auch völlig egal, ob beide zusammen oder getrennt versichert sind. Dem Geschädigten steht es frei, an welche Versicherung er sich wendet. Das muss dern Schädiger nicht interessieren; das machen dann die Versicherer unter sich aus.

War der Hänger angehängt, kann man die Regulierung des Schadens IMMER an der Änderung der SFR-Stufe des ZUGFAHRZEUGES erkennen.

Ähnliche Themen

Ein Versicherungsmakler, der mir solch eine Story auftischt, den würde ich in die Wüste schicken. Die Steigerung wäre praktisch, dass man nur mit auf sich selbst zugelassenen Fahrzeugen fahren darf.

Deine Antwort
Ähnliche Themen