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Neuwertentschädigung und Mehrwertsteuer

Themenstarteram 15. Januar 2014 um 13:58

Hallo,

auf dem Weg in den Weihnachtsurlaub hatten wir einen Unfall mit unserem 7 Monate alten Dacia Lodgy,

Totalschaden.

Seit dem versuche ich herauszufinden was die Versicherung an uns bezahlt.

Wir haben eine erweiterte Neuwertenschädigung, aber bei der Da direct sind sie erst darauf aufmerksahm geworden als ich den Sachbearbeiter darauf hingewiesen habe. :confused:

In der Zwischenzeit haben wir eine verbindliche Bestellung für einen Renault grand scenic unterschrieben, der ist aber geraucht.

Nun die Fragen:

Bekomme ich für den Lodgy das Geld, das ich tatsächlich bezahlt habe? ( war ein Ladenhüter und desswegen recht günstig)

Oder das Geld was er gerade bei Dacia neu kostet?

Und wie ist das mit der Mehrwertsteuer?

Von welchem Wert ( Neu- Wiederbeschaffungs- oder Restwert) wird sie abgezogen?

Habe ich ein Recht auf Erstattung, auch wenn der Händler auf der Rechnung keine Mwst. ausweist?

Ich hoffe auf viele Antworten, die mir weiterhelfen

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 15. Januar 2014 um 16:55

Das musst du auch nicht verstehen, weil es falsch ist.

Natürlich kommt in seinem Beispiel die Neuwertentschädigung zu tragen.

Bei manchen Versicherungen ist es sogar so, dass es zusätzlich auch ausreicht, wenn die erforderlichen Reparaturkosten z.B. 80% vom Neupreis betragen um die Neupreisentschädigung auszulösen.

Das verwechselt er vermutlich.

Er will dir mit seinem Beipiel wohl weismachen, dass hier keine 80% vom Neupreis erreicht sind.

Ein Totalschaden reicht aber natürlich auch aus.

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Zitat:

Original geschrieben von HalloNele

Was ist denn mit der MwSt?

Auf dem Kaufvertrag für den neuen ist keine ausgewiesen, der Autoverkäufer meinte der Versicherung muss es reichen, das wir einen gebrauchten Wagen beim Händler kaufen.

Die Versicherung möchte aber nichts bezahlen!

Hier irrt sich der Autoverkäufer.

Die Regelung, dass Mehrwertsteuer auch bei Privatkauf oder Kauf ohne Mehrwertsteuer von der Versicherung zu bezahlen ist, sofern mindestens ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz gekauft wird, betrifft einzig das Haftpflichtrecht.

Hier hat der BGH in Abweichung zu § 249 BGB zugunsten der Geschädigten entschieden.

Aber: Vorliegend haben wir einen Kaskoschaden - und da gelten die Bedingungen des Kaskovertrages.

Und die sagen, dass Mehrwertsteuer nur dann erstattet wird, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist.

Somit ist die Versicherung vorliegend im Recht.

Themenstarteram 15. Januar 2014 um 20:39

ohne Winterreifen 10 690

mit 11. 340

Die Versicherung wird nach den Bedingungen max. € 11.340,- zahlen.

MfG

Themenstarteram 16. Januar 2014 um 10:06

der alte Wagen hatte ein Medianav ( Boadcomputer Navi Freisprechanlage etc.)

Wenn ich für den Neuen ein Navi kaufe, vieleicht bei dem Händler bei dem ich das neue Auto kaufe, dann kann er das mit auf die Rechnung schreiben.

Geht das? :D

Hallo,

na denn....

Meiner wurde entwendet. War knapp 3 Jahre alt, finanziert, GAP-Deckung.

Die Versicherung hat eine Fahrzeug-Bewertung erstellt - ohne und mit Mehrwertsteuer.

Wenn ich jetzt, wie beabsichtigt, ein Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (vom Händler) kaufe,

bekomme ich dann, nach Vorlage der Kaufrechnung, den vollen Bewertungssatz incl. Mwst. erstattet?

Oder nur die noch zu zahlende (hier: geringere) Restfinanzierung?

Kann im Moment mir keiner (weder RA noch Makler) so richtig beantworten.

gruss

19FC

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