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Neuwagen anmelden und alten als Zweitwagen,wie am besten ?

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 8:20

Hallo,

wir bekommen in einem Monat einen Neuwagen.

Der aktuelle soll dann als Zweitwagen auch auf mich als Halter (Kein Halterwechsel)laufen.

Wie stelle ich das am besten an?

Vorgestellt hab ich es mir so.

Variante 1.

Der alten abmelden.

Den Neuen mit den Prozenten vom Alten versichern und anmelden.

Dann den alten als Zweitwagen ,allerdings bei einer anderen Versicherung(die mit dem besten zweitwagen Angebot) versichern und wieder anmelden.

Was passiert mit der Versicherung des abzumeldenden Fahrzeugs.

Hat Sie einen Anspruch darauf das ich das Fahrezg auch als Zweitwagen bei ihr anmelde?

Kann Sie evtl. sogar fordern das ich den neuen als Zweitwagen laufen lassen muß?

Ich würde auch mit dem Erstwagen bei der Versicherung bleiben,will aber unbedingt den Zweitwagen bei einer andere Versicherung (die mit dem besten Zweitwagen Angebot)versichern,da diese die gleichen Prozentsätze wie die Ertversicherung anbietet.

 

Variante 2.

Den alten abmelden.

Den Neuen mit den Prozenten vom Alten versichern und anmelden.

Den alten als Zweitwagen auf meinen Sohn(Halterwechsel) anmelden.

Variante 1 wäre mir lieber,wobei ich mir nicht sicher bin welche Ansprüche die Versicherung

gegen mich hat wenn ich das Auto abmelde und 3 Tage später als Zweitwagen wieder anmelde.

Gruß

MKAH

 

 

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27 Antworten

Da du VN beim Zweitwagen bleiben willst, könnte das zu Problemen führen, da es sich denn nur um einen Halterwechsel handelt und die alte Versicherung sich quer stellen könnte.

Was spricht dagegen deine Frau auch als VN zu nehmen?

Um welche VS handelt es sich?

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 10:11

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. Januar 2017 um 10:55:15 Uhr:

Da du VN beim Zweitwagen bleiben willst, könnte das zu Problemen führen, da es sich denn nur um einen Halterwechsel handelt und die alte Versicherung sich quer stellen könnte.

Was spricht dagegen deine Frau auch als VN zu nehmen?

Um welche VS handelt es sich?

Meine Frau als VN geht nicht,da kein Führerschein.

Die Versicherung auf die der spätere zweitwagen aktuell läuft ist die DA Direkt.

Die Versicherung auf die der Zweitwagen dann laufen soll ist die Direkt Line aufgrund ihrer Einstufung

Zweitwagen=Erstwagen.

Wenn ich in den Genuss Zweitwagen = Erstwagen kommen will muß ich ja bei beiden der VN sein.

Deine Frau braucht kein Führerschein um VN zu sein. Du willst ihr ja keinen SF übertragen

Im übrigen muss bei der Zweitwagen wie Erstwagenregelung, bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Wenn nur du beide Auto fährst geht eine Verdoppelung des SF auch bei anderen Versicherungen.

Ich würde beide Fahrzeuge bei einer Versicherung versichern

Man zahlt ja in Euro und nicht in Sf-Klassen

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 12:06

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. Januar 2017 um 12:54:32 Uhr:

Deine Frau braucht kein Führerschein um VN zu sein. Du willst ihr ja keinen SF übertragen

Im übrigen muss bei der Zweitwagen wie Erstwagenregelung, bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Wenn nur du beide Auto fährst geht eine Verdoppelung des SF auch bei anderen Versicherungen.

Ich würde beide Fahrzeuge bei einer Versicherung versichern

Man zahlt ja in Euro und nicht in Sf-Klassen

Also das aktuelle Auto fährt meine Mutter und ich.

Das neue Auto soll mein Sohn und ich fahren.

Ich hatte bei der DA schon nachgefragt.

Da sagte man mir der Zweitwagen wird in SF 1/2 eingestuft.

Da ich den Neuwagen zwingend Vollkasko versichern muß , den aktuellen angemeldeten aber nur Haftpflicht versichern will gehts halt andersrum nicht.

 

 

Welche SF hast du denn beim Erstwagen, daß man dich nur in SF1/2 einstufen will.

Bei meinem Versicherer hätte ich bei einem erstmaligen Zweitwagen die SF2 und wenn ich den Wagen nur nutze die verbesserte Einstufung in SF4.

Und wie schon oben geschrieben, nicht zu sehr auf die Einstufung achten, denn was unten in Euro steht muß gezahlt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Rückstufungstabelle im Schadenfall, den die ist bei jeder Versicherung anders.

Besonders bei "günstigen" ist die Stufung meist recht groß.

Wenn beide Autos bei der selben Versicherung sind, ist das meiner Erfahrung nach kein Problem.

Zumindest bei Cosmos-Direkt hatte ich auch schon mal den Status der Autos getauscht.

Hast du schon mal ausgerechnet wieviel du bei der Direct Line in Euro günstiger fährst ?

Das mit der Verdoppelung des SF kann auch eine Mogelpackung sein weil sie eventuell von vornherein schon viel zu teuer ist

Auf jeden Fall sollte man das vorher in Euro ausrechen

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 18:25

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 30. Januar 2017 um 15:55:46 Uhr:

Welche SF hast du denn beim Erstwagen, daß man dich nur in SF1/2 einstufen will.

Bei meinem Versicherer hätte ich bei einem erstmaligen Zweitwagen die SF2 und wenn ich den Wagen nur nutze die verbesserte Einstufung in SF4.

Und wie schon oben geschrieben, nicht zu sehr auf die Einstufung achten, denn was unten in Euro steht muß gezahlt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Rückstufungstabelle im Schadenfall, den die ist bei jeder Versicherung anders.

Besonders bei "günstigen" ist die Stufung meist recht groß.

Meine aktuelle SF

HF:SF15

VK:SF18

Aktuelles Fahrzeug bei der DA versichert.

Hab heute bei denen nachgefragt.

Anwort:

Online einen Fahrzeugwechsel beantragen.

Den alten abmelden und den neuen anmelden.

Wenn dann der alte dann wieder angemeldet wird=> Einstufung in SF 1/2

Ganz toll

Was ich an der Stelle nicht verstehe ist das wenn ich doch ein neues Auto kaufe und den alten abmelde,den neuen bei der gleichen versicherung weiter versichere,kann es denen doch egal sein was mit dem alten passiert.

Wenn ich den verkaufe geht die das ja auch nix mehr an.

Es ist ja nicht so das ich nur zur einer günstigeren Versicherung wechseln will und desswegen das mache sondern es kommt ja ein Auto dazu.

Da liegst du falsch, der Vertrag mit dem alten Auto ruht (bis zu 18 Monate) nach einer Abmeldung. Erst ein Verkauf oder Verschrottung bzw fristgerechte Kündigung beendet für dich den Vertrag (wagniswegfall).

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 18:46

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. Januar 2017 um 19:36:20 Uhr:

Erst ein Verkauf oder Verschrottung bzw fristgerechte Kündigung beendet für dich den Vertrag (wagniswegfall).

Ja,das weiß ich mitlerweile.

Und Verkauf heißt natürlich das ich den wirklich an jemand Fremden verkaufen muß.

Also verkauf an Frau und Kind weil in häußlicher Gemeinschaft geht nicht.

Kannst auch an deine Frau verkaufen oder verschenken

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 19:15

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. Januar 2017 um 19:57:08 Uhr:

Kannst auch an deine Frau verkaufen oder verschenken

Dann bleibt aber das Grundproblem.

Auto an meine Frau verkaufen.=Kein Problem

Auto auf meine Frau anmelden. =Kein Problem

Versicherung?=??

Bei den bekannten versicherungsvergleichsportalen muß man einen Führerscheinerwerb nachweisen um irgendwas auszurechnen.

Außerdem wird meine Frau ja wenn sie das erste mal einen Vertrag macht wahrscheinlich in SF0 eingestuft oder?

 

Ich hab dir eine PN geschrieben, wo deine Frau mit SF4 anfangen kann, wenn dein Erstvertrag auch dort ist. Es gibt auch bestimmt noch andere Versicherungen die das machen. Das Vergleichsportal ist da wenig hilfreich. Lass dich einfach mal beraten. Einen Vergleichsbeitrag hast du ja.

Den Beitrag musst du halt selbst auf deren Homepage ausrechnen

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