Neufahrzeug Angebot/Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung

Hallo,

Ich habe ein Auto bestellt und das Angebot/Kaufvertrag unterschrieben.

Dann habe ich eine Auftragsbestätigung bekommen wo die Daten zum Fahrzeug aber anders Aufgeführt sind.
Nicht mehr wie im Angebot unter Ausstattungspakten.

Diese Auftragsbestätigung wurde auch unterschrieben zurück gesendet.

Nun fehlt dem Fahrzeug ein ganzes Ausstattungsspaket.
Was nach der Übernahme Festgestellt worden ist.

Was ist jetzt zu machen?

Beste Antwort im Thema

Am besten mit den Händler reden. Hingegen oder du nimmst ein Telefon in deine Hand und rufst ihn und versuchst das ganze mit ihm zu klären.
Bei weiteren Fragen hier melden oder aber anwaltliche Beratung wenn du eine Rechtsschutzversicherung besitzt.

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Anfechtungsgrundlage könnte §§ 119 BGB sein

Um keine nicht erlaubte Rechtsberatung zu geben, verweise ich auf WIKIPEDIA

" Erklärungsirrtum: Objektiv Erklärtes und subjektiv Gewolltes fallen auseinander. (Ich wollte rechtlich etwas anderes erklären, Ich wähle ein falsches Erklärungszeichen: Verschreiben, Vertippen.) – § 119 Abs. 1 Var. 2 BGB.

Inhaltsirrtum: Objektiv Erklärtes und subjektiv Gewolltes fallen nicht auseinander, aber der Erklärende misst dem Erklärten eine andere Bedeutung bei als dies Allgemein üblich ist. (Ich wollte so etwas nicht erklären, z. B. unterschreiben eines Kaufvertrags in der Annahme, es sei ein Mietvertrag) – § 119 Abs. 1 Var. 1 BGB.

Übermittlungsirrtum (Dir wollte ich nichts erklären oder Dir wollte ich so etwas nicht erklären) – § 120 BGB.
Irrtum über wesentliche Eigenschaften des Erklärungsobjekts (Gegenstand des Irrtums ist eine Person, Sache, Forderung oder ein Recht), sonst vermögenswerte Position (Das wollte ich schon erklären, aber nicht über eine so beschaffene Sache, gilt nur für wertbildende Faktoren) – § 119 Abs. 2 BGB.

Quelle: https://de.wikipedia.org/.../Anfechtung?...

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 2. April 2020 um 17:26:00 Uhr:


Ist doch ganz einfach:
Wenn Verbindliche Bestellung des Käufers und Auftragsbestätigung des Händlers inhaltsgleich sind, ist Vertrag zustande gekommen. Händler hat bestätigt, was bestellt wurde.

Weicht Auftragsbestätigung vom Inhalt der verbindlichen Bestellung ab, ist kein Vertrag zustande gekommen.
Die Auftragsbestätigung des Händlers ist ein neues Angebot an den Käufer. Stimmt der Käufer dieser Änderung zu, wie vorliegend geschehen, ist ein wirksamer Vertrag mit der geänderten Ausstattung zustande gekommen.

O.

Genau das habe ich ja auch geschrieben. Neuer Vertrag ist zustande gekommen da der erste kv anders war.

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