Neue Kupplung mehr als 1.700 EUR? Watt!

Volvo S40 2 (M)

Hallo,

heute bin ich mit meinem S40 II 2.0D Bj. 2004 bei mir in der Stadt rumgefahren. Auf einer leichten Steigung stand ich an einer Ampel. Als ich dann anfahren wollte, drehte der Motor hoch und der Wagen roch innen irgendwie eigenartig. Danach hab ich mich sofort an die Seite gestellt und den Motorraum geprüft. Hier fand ich besagten Geruch und einen geringen weißen Qualm unten am Motor. Ich rief den ADAC der den Wagen getetset hat und die Meinung vertritt, die Kupplung sei defekt und rutsche immer durch. Komisch ist nur, dass der Wagen gerade erst 75000 km gelaufen hat.

Danach direkt freie Werkstätten und VOLVO angerufen. Man erzählte mir etwas, dass es für so einen S40 drei verschiedene Kupplungen gibt, von 250, 450 und bis zu 850 EUR + Arbeitskosten 5 Stunden zu je 50 EUR in der freien und 80 EUR in der Volvo Werkstatt. Also im schlimmsten Falle1250,00 EUR. Ein VOLVO Händler sagte mir sogar etwas von 1700 EUR, da bei der teuren Variante noch so ein bestimmtes Bauteil im Kit dabei wäre, was genau so teuer wäre wie die Kupllung selber.

Hat da wer Erfahrung, ich blick das nämlich nicht irgendwie. Jedenfalls finde ich bald 2000 EUR für eine kleine Kupplung sehr viel, ist ja fast Getriebeniveau. Das Auto hat ja gerade mal einen Restwert von ca 8000 EUR.

Ich brauch dringend Tips und Hilfe, dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von volvo-rueg2206



Zitat:

Original geschrieben von Mariha001



Wenn du das Fahrzeug weniger als ein halbes Jahr hast, muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war, da er dies in der Regel (Und wohl auch in deinem Fall) nicht kann, muss er Abhilfe schaffen.
hallo,

auch ja, das schöne thema sachmängelhaftung.
für manch einen heisst das wohl generell "in den ersten 6 monaten nach dem kauf bekomme ich alles umsonst repariert..."

wieso sollte der händler hier den ordnungsgemäßen zustand der ware bei übergabe nicht beweisen können?
ich glaube kaum, dass der wagen vor 4 monaten schon defekt und ohne vortrieb vom hof gerollt ist.

und ganz ehrlich, gebe mir dein fahrzeug und ich fahre dir in weniger als einer stunde das schwungrad und die kupplung kaputt.......soll also heissen, dass dazu keine 4 monate nötig sind.

es liegt nicht immer am "bösen" verkäufer der mist verkauft hat.
ein gebrauchtwagen ist und bleibt ein gebrauchtwagen. ein gewissen verschleiss ist bei solch einem fahrzeug immer da.
dies ist rechtmäßig mittlerweile auch so geregelt.
und in gewissem grade muss sich ein käufer eines gebrauchten fahrzeuges auch darüber im klaren sein, dass hier KEINE neuwagenqualität und dessen lebensdauer erwartet werden kann.

das wäre ja sonst ein freibrief für jeden käufer eines gebrauchten sich erstmal sein fahrzeug schön reparieren zu lassen...auf kosten des händlers. das geht so definitiv nicht!

@ sleeze 01

einen ähnlichen fall habe ich bei einem s60 mal erlebt.
nach 32000km war null vortrieb da.
nach dem ausbau des getriebes / der kupplung habe ich auf ein bunt leuchtendes schwungrad geblickt.
das war völlig verzogen und verglüht.

eine probefahrt mit dem kunden , der selbst gefahren ist, nach der reparatur hat mir die ursache dann schnell klargemacht.
permanent war der fuss des kunden auf der kupplung. und beim anfahren wurde extrem lange schleifen gelassen.

dabei ist dann auch egal wie gross das fahrzeug ist oder gar wie teuer.
das kann keine kupplung / schwungrad über längere zeit vertragen.

gruss

Verschleiß hat aber immer der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Das sehe ich dabei nicht und gerade da greift größtenteils die Beweislastumkehr. Weiter ist Verschleiß dennoch Zeitabhängig, wie ich mit dem Verhältnis eben sagte. Fahre ich innerhalb der Beweislastumkehr 150.000 km mit einem Fahrzeug und die Kupplung verabschiedet sich, ok. Aber bei wenigen Tausend Kilometer ist es etwas anderes. Die Beweislastumkehr unterstellt ja häufig, dass eine Sache im Kern bereits mangelhaft ist bei Gefahrenübergang, sie muss zu diesem Zeitpunkt nicht direkt und offenkundig mangelhaft sein. Anderes ist bei äußeren Schäden, die der Käufer vorher entdecken kann z.B. durch Sichtprüfung. Wie möchtest du z.B. ein Zweimassenschwungrad prüfen, ohne das Getriebe auszubauen? Du kannst es einfach nicht als Käufer. Der Händler könnte, wenn er wollte, schon vor Verkauf. Daher haftet er dann auch im Fall der Fälle, ganz einfach.

Der Händler hat halt unternehmerisches Risiko und verfügt über andere Mittel im Fall des Schadens und im Fall der vorherigen Prüfung, ob der PKW in Ordnung ist oder nicht. Über diese Mittel verfügt der Privatkäufer nunmehr nicht, daher sind seine Interessen schützenswerter.

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Im Prinzip ist das Schwungrad (ein normales) eigentlich kein Verschleißteil.

Da, wieder Name schon sagt, das Rad aus 2 gefederten Massen (gefedert mit einander verbunden) besteht, lassen die Federn (wie auch ein Verschleiß an den Federn des Autos vorliegt) mit der Zeit und 100000 facher Nutzung der Kupplung nach, also Verschleiß.
Weiterhin kann das Lager auf der Motorantriebswelle Spiel bekommen und somit kommt es zu Vibrationen.

Früher, als es das ZMS noch nicht gab, war dieses abfedern eine Funktion der Druckplatte als Bestandteil der Kupplung (mit 4 Federn) und wurde mit Kupplung und Ausrücklager gewechselt.

Wenn heute die Kupplung gewechselt werden muß, sollte man als Verbundarbeit das ZMS gleich mitwechseln, auch wenn es teuerer ist. Noch teuerer kommt es dann, wenn mann die Kupplung ohne ZMS wechselt und ein halbes Jahr später dann das ZMS, den dann muß das Getriebe wieder ausgebaut werden.

Zitat:

Original geschrieben von volvo-rueg2206



Zitat:

der preis deines 🙂 ist also annähernd normal.
lasse dir doch mal nen kostenvoranschlag machen und handel eventuell eine festpreis für beide reparaturvarianten aus.
dann sind die kosten überschaubar.

gruss

Hallo, Entschuldige wenn ich nur den letzten Teil deiner Antwort zitiere.

Aber du hast mit der Aussage "Normal" genau recht.

Ein Arbeitskollege bei seinem Auto hat die Frau es geschafft bei nur einer langen

gewundenen Auffahrt die Kupplung zu schaffen und dass bei ca.16.000km.

Es hätte natürlich auch ein Mann sein können.

Volvo ist bei dieser Serie sowieso etwas empfindlich.

Seelze 01

Wie lange hast du den Wagen denn schon? Wenn du das Fahrzeug bei einem gewerblichen Verkäufer erstanden hast, muss er dir ein Jahr Gewähr leisten. Wenn du das Fahrzeug weniger als ein halbes Jahr hast, muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war, da er dies in der Regel (Und wohl auch in deinem Fall) nicht kann, muss er Abhilfe schaffen. Wenn du ihn länger als ein halbes Jahr hast, würde ich fast behaupten, dass du den Mangel auf eigene Kosten beheben musst, du kannst nämlich nicht nachweisen, dass die Kupplung schon beim Kauf defekt war und er dir Schrott verkauft hat. Freundlich aber konsequent anfragen würde ich trotzdem, vielleicht übernimmt er wenigstens einen Teil der Kosten.

4 Monate hab ich den, gewerblicher Händler.

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Zitat:

Original geschrieben von Mariha001



Wenn du das Fahrzeug weniger als ein halbes Jahr hast, muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war, da er dies in der Regel (Und wohl auch in deinem Fall) nicht kann, muss er Abhilfe schaffen.

hallo,

auch ja, das schöne thema sachmängelhaftung.
für manch einen heisst das wohl generell "in den ersten 6 monaten nach dem kauf bekomme ich alles umsonst repariert..."

wieso sollte der händler hier den ordnungsgemäßen zustand der ware bei übergabe nicht beweisen können?
ich glaube kaum, dass der wagen vor 4 monaten schon defekt und ohne vortrieb vom hof gerollt ist.

und ganz ehrlich, gebe mir dein fahrzeug und ich fahre dir in weniger als einer stunde das schwungrad und die kupplung kaputt.......soll also heissen, dass dazu keine 4 monate nötig sind.

es liegt nicht immer am "bösen" verkäufer der mist verkauft hat.
ein gebrauchtwagen ist und bleibt ein gebrauchtwagen. ein gewissen verschleiss ist bei solch einem fahrzeug immer da.
dies ist rechtmäßig mittlerweile auch so geregelt.
und in gewissem grade muss sich ein käufer eines gebrauchten fahrzeuges auch darüber im klaren sein, dass hier KEINE neuwagenqualität und dessen lebensdauer erwartet werden kann.

das wäre ja sonst ein freibrief für jeden käufer eines gebrauchten sich erstmal sein fahrzeug schön reparieren zu lassen...auf kosten des händlers. das geht so definitiv nicht!

@ sleeze 01

einen ähnlichen fall habe ich bei einem s60 mal erlebt.
nach 32000km war null vortrieb da.
nach dem ausbau des getriebes / der kupplung habe ich auf ein bunt leuchtendes schwungrad geblickt.
das war völlig verzogen und verglüht.

eine probefahrt mit dem kunden , der selbst gefahren ist, nach der reparatur hat mir die ursache dann schnell klargemacht.
permanent war der fuss des kunden auf der kupplung. und beim anfahren wurde extrem lange schleifen gelassen.

dabei ist dann auch egal wie gross das fahrzeug ist oder gar wie teuer.
das kann keine kupplung / schwungrad über längere zeit vertragen.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von volvo-rueg2206



Zitat:

Original geschrieben von Mariha001



Wenn du das Fahrzeug weniger als ein halbes Jahr hast, muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war, da er dies in der Regel (Und wohl auch in deinem Fall) nicht kann, muss er Abhilfe schaffen.
hallo,

auch ja, das schöne thema sachmängelhaftung.
für manch einen heisst das wohl generell "in den ersten 6 monaten nach dem kauf bekomme ich alles umsonst repariert..."

wieso sollte der händler hier den ordnungsgemäßen zustand der ware bei übergabe nicht beweisen können?
ich glaube kaum, dass der wagen vor 4 monaten schon defekt und ohne vortrieb vom hof gerollt ist.

und ganz ehrlich, gebe mir dein fahrzeug und ich fahre dir in weniger als einer stunde das schwungrad und die kupplung kaputt.......soll also heissen, dass dazu keine 4 monate nötig sind.

es liegt nicht immer am "bösen" verkäufer der mist verkauft hat.
ein gebrauchtwagen ist und bleibt ein gebrauchtwagen. ein gewissen verschleiss ist bei solch einem fahrzeug immer da.
dies ist rechtmäßig mittlerweile auch so geregelt.
und in gewissem grade muss sich ein käufer eines gebrauchten fahrzeuges auch darüber im klaren sein, dass hier KEINE neuwagenqualität und dessen lebensdauer erwartet werden kann.

das wäre ja sonst ein freibrief für jeden käufer eines gebrauchten sich erstmal sein fahrzeug schön reparieren zu lassen...auf kosten des händlers. das geht so definitiv nicht!

@ sleeze 01

einen ähnlichen fall habe ich bei einem s60 mal erlebt.
nach 32000km war null vortrieb da.
nach dem ausbau des getriebes / der kupplung habe ich auf ein bunt leuchtendes schwungrad geblickt.
das war völlig verzogen und verglüht.

eine probefahrt mit dem kunden , der selbst gefahren ist, nach der reparatur hat mir die ursache dann schnell klargemacht.
permanent war der fuss des kunden auf der kupplung. und beim anfahren wurde extrem lange schleifen gelassen.

dabei ist dann auch egal wie gross das fahrzeug ist oder gar wie teuer.
das kann keine kupplung / schwungrad über längere zeit vertragen.

gruss

Verschleiß hat aber immer der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Das sehe ich dabei nicht und gerade da greift größtenteils die Beweislastumkehr. Weiter ist Verschleiß dennoch Zeitabhängig, wie ich mit dem Verhältnis eben sagte. Fahre ich innerhalb der Beweislastumkehr 150.000 km mit einem Fahrzeug und die Kupplung verabschiedet sich, ok. Aber bei wenigen Tausend Kilometer ist es etwas anderes. Die Beweislastumkehr unterstellt ja häufig, dass eine Sache im Kern bereits mangelhaft ist bei Gefahrenübergang, sie muss zu diesem Zeitpunkt nicht direkt und offenkundig mangelhaft sein. Anderes ist bei äußeren Schäden, die der Käufer vorher entdecken kann z.B. durch Sichtprüfung. Wie möchtest du z.B. ein Zweimassenschwungrad prüfen, ohne das Getriebe auszubauen? Du kannst es einfach nicht als Käufer. Der Händler könnte, wenn er wollte, schon vor Verkauf. Daher haftet er dann auch im Fall der Fälle, ganz einfach.

Der Händler hat halt unternehmerisches Risiko und verfügt über andere Mittel im Fall des Schadens und im Fall der vorherigen Prüfung, ob der PKW in Ordnung ist oder nicht. Über diese Mittel verfügt der Privatkäufer nunmehr nicht, daher sind seine Interessen schützenswerter.

Zitat:

Original geschrieben von volvo-rueg2206



Zitat:

Original geschrieben von Mariha001



Wenn du das Fahrzeug weniger als ein halbes Jahr hast, muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war, da er dies in der Regel (Und wohl auch in deinem Fall) nicht kann, muss er Abhilfe schaffen.
und ganz ehrlich, gebe mir dein fahrzeug und ich fahre dir in weniger als einer stunde das schwungrad und die kupplung kaputt.......soll also heissen, dass dazu keine 4 monate nötig sind.

Das will ich sehen, Automatik 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mariha001



Zitat:

Original geschrieben von volvo-rueg2206


und ganz ehrlich, gebe mir dein fahrzeug und ich fahre dir in weniger als einer stunde das schwungrad und die kupplung kaputt.......soll also heissen, dass dazu keine 4 monate nötig sind.

Das will ich sehen, Automatik 😁

Sein Problem er unterstellt Vorsatz! Macht nur keinen Sinn und auch bei schleifender Kupplung hat selbige eine gewisse Lebenserwartung.

Moin,
Natürlich MUSS ein Händler das Fahrzeug einer gründlichen Kontrolle unterziehen, bevor er es an den Kunden weitergibt. Aber er muß sicherlich nicht das Getriebe ausbauen, um die Kupplung zu prüfen oder Den Zylinderkopf runternehmen um die Dichtung zu prüfen, oder oder.....
Er muß lediglich alles auf einwandfreie Funktion prüfen und eine eingehende Sichtprüfung durchführen.
Wenn ich mir einen Gebrauchtwagen kaufe und damit z.B. zu einem unabhängigen Gutachter gehe um das Ding zu prüfen, macht der auch nichts anderes.
Mein Wagen wurde mir auch tiptop sauber, Vollgetankt übergeben, toller Service dachte ich.
Ich bin gar nicht bis nach hause gefahren. Draußen 25°C, Klima läuft nicht. Seitenfenster schließt nicht richtig. Wieder hin und meinem Ärger Luft gemacht, denn das war alles andere als eine vernünftige Kontrolle.
In diesem Fall mit der Kupplung würde ich mich mit dem Verkäufer zusammensetzen und eine evtl. Kulanz aushandeln. Z.B. Du zahlst die Teile, er den Lohn.
Gruß F.

Ich denke auch, bestenfalls Kulanz. Denn Verschleißteil ist nun mal Verschleißteil und wie gesagt wurde, handelt es sich um einen Gebrauchtwagen. Zum Zeitpunkt der Übergabe war die Kupplung wohl noch nicht durch, sonst hätte amn es direkt mitbekommen und es hätte keine 4 Monate gedauert bis die komplett abraucht.
Und wie auch bereits gesagt wurde, mit ausreichend Mühe bekommt man jede Kupplung in kürzester Zeit runter. Wäre ja noch schöner sich wagen kaufen, kupplung schrotten und sich eine neue einbauen lassen auf Kosten des Verkäufers.
Dann möchte man vllt noch die bremsen nach einigen Monaten erneuert haben weil die verschlissen sind?

Nun ja, wenn ein Händler ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, gibt er diese Gewährleistung nunmal mit, da ist es egal, dass es ein Verschleißteil ist, dafür ist ein Händlerfahrzeug auch teurer als ein von privat erworbenes. Wenn meine Kupplung beim Neuwagen nach vier Monaten hin ist, würde ich das auch nicht auf mir sitzenlassen obwohl es ein Verschleißteil ist.

Die Gewährleistung gilt 12 Monate.

In den ersten 6 Monaten muß der Händler nachweisen, dass der Mangel beim Kauf bestanden hat (was er i.R. nicht kann)

Inden zweiten 6 Monaten muß der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf bestanden hat (was er i.R. nicht kann)

Dürfte für den Händler wohl kein Problem sein zu beweisen, dass das Auto zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerfrei war.
Der TE hat das Auto ja schon mehrere Monate und ist in dieser Zeit auch vermutlich damit ohne Probleme gefahren.
75000km und Diesel mit 320NM. Klingt für meinen Geschmack nicht soo außergewöhnlich.

Zitat:

Original geschrieben von Mariha001



Nun ja, wenn ein Händler ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, gibt er diese Gewährleistung nunmal mit, da ist es egal, dass es ein Verschleißteil ist, dafür ist ein Händlerfahrzeug auch teurer als ein von privat erworbenes. Wenn meine Kupplung beim Neuwagen nach vier Monaten hin ist, würde ich das auch nicht auf mir sitzenlassen obwohl es ein Verschleißteil ist.

hallo,

hää, wie soll das jetzt verstanden werden?
gebrauchtwagen, gewährleistung,......bei meinem neuwagen....
das sind doch zwei völlig unterschiedliche paar schuhe.

endgültig kann wohl gesagt werden bzw. gehofft werden, dass der TE eine gute gebrauchtwagenversicherung mit abgeschlossen hat.
dann könnte eventuell zumindestens das schwungrad darüber abgerechnet werden (anteilig).
alles weitere erfordert viel feingefühl beim umgang mit dem verkäufer.
ein allzu barsches auftreten und ein lauter, unkluger verbaler ausdruck bezüglich der gewährleistung und der angeblichen "pflichten" des verkäufers machen die sache sehr schwierig.
also lieber mal den ball flachhalten, sonst wird es teuer.
der händler hat hier gute karten auch mal NEIN zu sagen.
und die deutsche rechtssprechung, egal ob beweislast oder beweislastumkehr, nimmt die händler mitlerweile gut in schutz.

dann mal gutes gelingen!

gruss

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