Neu ab 1.7.2014 Kennzeichen kann beim Auto bleiben ...

... nach Verkauf oder Umzug

nach der Aussage unseres Landratamtes wird es ab 1.7.2014 möglich sein - freiwillig - daß man das Kennzeichen nicht mehr wechseln muss, wenn man umzieht oder ein Auto gekauft hat.

In anderen Worten, es wir wie in anderen europäischen Staaten möglich sein, daß das Kennzeichen zum Auto gehört und nicht zum Halter. D.h. theoretisch kann einer in München ein Auto anmelden mit Hamburger Kennzeichen - 35-40€ für die Schilder gespart und weniger Müll - Pech für die Schilderverkäufer....

Edit: hier stehts: http://www.handelsblatt.com/.../8240252.html

Danke

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Nein.

Und dann nochmal nein.

Wenn du ein Wunschkennzeichen willst - kriegst du ein Wunschkennzeichen von dem Bezirk in dem du wohnst.

Und wenn du verkaufst - dann wars das auch mit dem GF Kennzeichen. Der Käufer muß eins von dem Kreis nehmen in dem er wohnt - wurde das vorher von nem anderen Kreis mitgenommen kann er das nicht behalten. 😁

Das GF kann bei Neu/Ersatzkauf eines anderen Fahrzeugs auch nicht auf das neue Fahrzeug übernommen werden... Da muß es wieder das Kennzeichen vom Wohnsitz sein...

Das ist einzig für den Halter der umzieht und dabei das Kennzeichen des jetzigen Bezirks behalten kann. Und nur für dieses Fahrzeug.

Für sonst nix.

@Bernd:
Da gabs doch mal ne Politikerin die hat im Bundestag versucht zu singen...

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Ist die Regelung in NRW (Würselen) denn jetzt schon in Kraft getreten?

Einfach bei einer der dort zuständigen Zulassungsstellen anrufen und nachfragen.

Grüße, Martin

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