Neon Under Car Light

hallo leutz

ich hab mal ne frage
wie ist den das so mit unterbodenbeleuchtung wie z.B.in the fast and the furious

ein unterbodenbeleuchtungs kit kann man sich ja z.b. bei ebay ersteigern aber wie sieht das so mit der zulassung aus
darf man sowas in deutschland haben oder besser gesagt wird das zugelassen

ich habe gehört das man sich sowas einbauen darf
man darf es halt nur nicht auf öffenlichen straßen benutzen

ist da was dran

mfg skunato

26 Antworten

Zitat:

Sehr geehrter Herr XYZ,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Produkten.

Die Brabus Seitenschweller (230-300-00) sind natürlich vom Tüv zugelassen.
Die integrierten Lampen leuchten beim öffnen der Türen, damit Sie beim aussteigen im Dunklen sehen wohin sie Ihren Fuß setzen.

Mit freundlichen Gruessen
BRABUS
Michael Bolte
First Level Support
Brabus GmbH
Brabusallee
D-46240 Bottrop
http://www.brabus.com/

http://www.brabus-online.de/pic_prog/10pic12.jpg

was man an nem mercedes sl ohne probleme eingetragen oder sogar mit abe bekommt. dürfte wohl auch an anderen autos möglich sein, ich meine mit TÜV segen.

Zitat:

Sehr geehrter Herr XYZ,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Produkten.

Die Brabus Seitenschweller (230-300-00) sind natürlich vom Tüv zugelassen.
Die integrierten Lampen leuchten beim öffnen der Türen, damit Sie beim aussteigen im Dunklen sehen wohin sie Ihren Fuß setzen.

Mit freundlichen Gruessen
BRABUS
Michael Bolte
First Level Support
Brabus GmbH
Brabusallee
D-46240 Bottrop
http://www.brabus.com/

http://www.brabus-online.de/pic_prog/10pic12.jpg

was man an nem mercedes sl ohne probleme eingetragen oder sogar mit abe bekommt. dürfte wohl auch an anderen autos möglich sein, ich meine mit TÜV segen.

Ich bräcuhte auch noch nen fahrzeugschein in dem sowas eingetragen ist... bitte per mail an zpeedy@35i.net

Aussage Polizei:

Zitat:

TBN: 330600

Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat

3 Pkte + 50,00 €

Unterboden-Beleuchtung bekommst Du definitiv nur über Pfusch eingetragen. Mercedes bzw. Brabus hat dafür viel Kohle hingelegt, deswegen wurde es für die auch genehmigt.

Es ist nach wie vor Fakt das Unterboden-Beleuchtung nicht zulässig ist, oder ne ABE hat, geschweige denn ein Gutachten....

MFG
PowerTrip

Re: Unterbodenbeleuchtung...?Ich weiß Bescheid!

Zitat:

Original geschrieben von hcb301


Ich hab durch einen Kollegen der Tuning macht und einen "flexibelen TÜV-Prüfer hat, einen Stempel bekommen ohne das der TÜVMAN je mein Auto gesehn hat!!
Und alle sind zufrieden...Fast!
Denn jetzt war mein Auto TÜV fällig und durch einen dummen Zufall habe ich jemanden von der DEKRA kenngelernt der von meiner Beleuchtung Bescheid weiß und mich "Indirekt!!!" zu sich bat...*LOL* .
Zack abgehakt- TÜV- Plakette erteilt!!!

Die Plakette hat allerdings rechtlich keinen Bestand, da die Prüfung nicht entsprechend den Richtlinien der StVZO durchgeführt wurde. Der Prüfer, der die Plakette vergeben hat, riskiert dafür 'ne Anzeige und seinen Job....

Sachen gibt's... *kopfschüttel*

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so jetzt mal zu meiner kleinen story ;-)
ich wußte schon immer das unterbodenbeleuchtung nich erlaubt ist.....hab mich aber doch gefragt warum man keinen sieht!!
man kan das doch schnell aus schalten wen polizei kommt und man macht das ja eh nur mal an ner tanke an oder bei nem treffen...........
naja gesagt getan!!
hab mir nen kumpel geschnappt ab zu d u w mir das teil geholt und ab in die garage..........
naja bei dem einbei muß man sagen das is sau sau sau schwer!!!!also is nicht für noobs ;-)
der eibau hat 5 stunden gedauert und man mußte viel nachdenken wie es jetzt weiter geht!!aber naja am selben tag noch ferig gewesen und dan abends is die city..........nur leider leider sah das so geil aus das man selber nich nachdenkt und es immer an macht!!mal ne frau da mal ne frau hier und schon hast du es an!!!du gewöhnst dich so schnell daran das du jeden risiko eingehst du denkst dir gehört die straße alein und es gibt keine bullen.........
wir waren also ne halbe stunde unterwegs und da kam was kommen mußte!!!hineter uns die grünen und das teil nich schnell genug ausbekommen und scho haben sie uns angehalten
is hat bei mir jetzt kein gekd gekostet und mein auto würde auch nich still gelegt aber sie sagen das sie das machen könnten!!!nun gut muß das teil jetzt wieder ab machen und mein auto bei der polizei vorführen.
naja was ich damit sagen will is einfach das jeder der das vorhat es besser lassen sollte weil das ding is einfach zu geil und die versuchug zu groß als das man is nur mal ab und zu an macht!!!
ich wünchte ich hätte das nie bei mir geshen das es jetzt nich mehr so viel bock mahct zu fahern!!!man hat eben blut geleckt..............

könnt ihr mir sagen wo ich neon lichter herkriege.
ich suche schon wie ein verrückter

Zitat:

Original geschrieben von reWoNer


naja was ich damit sagen will is einfach das jeder der das vorhat es besser lassen sollte weil das ding is einfach zu geil und die versuchug zu groß als das man is nur mal ab und zu an macht!!!

Genau aus diesem Grund ist ja bereits die Montage verboten und nicht erst der Betrieb der UBB...

Find ich jedenfalls erwähnenswert das, sollte man so nen Scheiß machen, man sowieso irgendwann erwischt wird... Bei nem reinen Showcar allerdings ziemlich geil!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Genau aus diesem Grund ist ja bereits die Montage verboten und nicht erst der Betrieb der UBB...

Hi Leute, habt ihr schon das neueste gelesen ??

Guckst du hier UBB mit TÜV
vorgestellt auf der Essen Motorshow.

Gruß
mivork

Ja, als Einstiegsleuchten, und nur in Weiß. Ist erstens langweilig, und zweitens: Versuch mal nem Beamten zu erklären, wozu die Einstiegstleuchten unter dem Frontschweller nötig sind!!! Und die dürften ja dann nur leuchten, wenn die Türen offen sind. Halte ich nicht für sinnvoll!

Zitat:

Original geschrieben von bruno violento


Versuch mal nem Beamten zu erklären, wozu die Einstiegstleuchten unter dem Frontschweller nötig sind!!!

Da kann man sich jegliche Erklärungen sparen. Das ist niemals als Einstiegsbeleuchtung eintragunsfähig.

1. Die Einstiegsbeleuchtung muß mit dem Schließen der Tür aus gehen.
2. Die E... darf niemanden blenden.
3. Die E... darf durch ihre Farbgebung nicht irritieren

4. TÜV /DEKRA Prüfer sind nicht blöd 😉...

Ergo, vergiß es !!!

Allzeit gute Fahrt

Florian

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