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Neon Under Car Light

Themenstarteram 14. Juni 2002 um 22:53

hallo leutz

ich hab mal ne frage

wie ist den das so mit unterbodenbeleuchtung wie z.B.in the fast and the furious

ein unterbodenbeleuchtungs kit kann man sich ja z.b. bei ebay ersteigern aber wie sieht das so mit der zulassung aus

darf man sowas in deutschland haben oder besser gesagt wird das zugelassen

ich habe gehört das man sich sowas einbauen darf

man darf es halt nur nicht auf öffenlichen straßen benutzen

ist da was dran

mfg skunato

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26 Antworten

Neonlights

 

Hallo

Also drunterbauen darfst ja natürlich, sagt dir keiner was. Doch die einschalten darfst nur bei einem Autotreffen oder wenn das Auto nicht gefahren wird. Das heißt, die Bullen können dir nichts wenn dein Auto steht, wenn du beim Fahren erwischt wirst - dann gibt´s Ärger. Doch wie heißt es so schön: no risk - no fun

 

MfG

Honda4eveR

@Civic4eveR

Was heißt eigentlich diesbezüglich Ärger mit den Grünen ?

Bußgeld oder was machen die dann ?

Gibt es dafür überhaupt ne Vorgabe im Bußgeldkatalog ?

Underlights

 

@ bötti

Beim ersem Mal mußt du 30 DM zahlen, je nach dem was für ein Bulle ist, mußt du dann das Zeug abbauen innerhalb einer Woche und dann an einer Polizeistation das zeigen. Beim Zweiten Mal schaut dann das ganze noch schlimmer aus. Ich habe noch in DM geschrieben, weil ich nicht weiß wie z.Z. die Preise stehen. Ich schätze 30 TEuro.

 

MfG

Civic4eveR

@Civic4eveR

Danke für deine Antwort .

Welches Delikt wird einem denn da vorgeworfen ?

Underlights

 

@ Bötti

Gar keiner, das ist nicht erlaubt und das wars. Versuche ja gar nicht denen was beweisen, klappt sowieso nicht, kenne ich aus eigener Erfahrung. Diese Lichter sind genauso verboten wie Nebelscheinwerfer bei gutem Wetter, sprich wenn kein Nebel da ist bla bla bla. Wenn dein Auto steht, können die dir nichts, so bald du mit eingeschalteten Underlights losfährst und die sehen des, ...

 

MfG

Civic4eveR

Also, ich habe es schonmal wo anners gepostet, aber ist es nicht so, dass man das laut EU Norm nicht mehr abbauen muss?

am 23. November 2002 um 18:22

Ist ja schon ein älterer Thread hier

 

aber trotzdem nochmal für alle zum mittlesen :

Anbau an einem zugelassenem Fahrzeug: v e r b o t e n

Schuld daran der § 49 der StVZO

Eigentlich braucht Ihr nach dem ersten Satz garnicht weiter zu lesen

Zitat:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige .............. usw. usw. usw.

Interessanter Link auch hier von der DEKRA

@ Bötti

was einem vorgeworfen wird ?

Im schlimmsten Fall Fahren ohne Betriebserlaubnis

Mängelbericht obligatorisch !

7 Punkte in Flensburg bei min. 150 Euro

An einenm nicht zugelassenem Fahrzeug zu Showzwecken dürft Ihr natürlich alles einbauen was Ihr wollt. Nur darf es niemals im Bereich der Gültigkeit der StVZO bewegt werden - auch nicht mit "roten Kennzeichen"

Naja, bleibt tatsächlich nur zu sagen no Risk no Fun...

Unterbodenbeleuchtung, genau wie Fußraumbeleuchtung werde ich mir trotz alle dem installieren.

Die Farbe ist einfach zu geil.

Ich glaube kaum, dass ein Bulle sich die Mühe macht, unner ein gestyltes Auto zu´schauen, wenn die Beleuchtung nicht während des Fahrens angeschlatet wird.

@chaotix:

Aber wie steht es mit dem Zeugs?

 

Der TÜV hat sein okay gegeben:

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am 25. November 2002 um 18:50

@ mazda323C

Dein Link für die Teile funzt irgenwie nicht wirklich.

Bei der Innenbeleuchtung ist man geteilter Meinung :

Einer sagt das gehört nicht zur lichttechnischen Einrichtung nach § 49 StVZO - ein anderer sagt doch. Ich meine auch es fällt darunter, weil selbst auf jeder popligen Innenraumleuchte ein ECE Prüfzeichen drauf ist.

Nun soll es wohl so sein, das alles was innen angebracht ist und nicht nach außen scheint wohl eingebaut werden könnte.

Wenn Dein Armaturenbrett in der Nacht natürlich so strahlt, das die hinter die Fahrenden mittels Handy die Feuerwehr anrufen - dann geht dat wohl nicht.

Aber eine dezente Fußraumbeleuchtung soll wohl gehen.

Nun noch ein Link auf die A u t o B l ö d, die wohl der Meinung sind das Unterbodenbeleuchtung geht.

Diese Teile brauchen aber eine Bauartzulassung ! (ECE - Prüfzeichen)

Ich werd mal am Samstag auf der Motorshow in Essen gucken.

Gruss

Chaotix

Okay, der Link funzt jetzt.

Ich werde auch mal in Essen nachschauen...wenn ich hinkommen (was wohl der Fall sein wird)

Danke schonmal für deine Mühe.

Da hat die Autoblöd recht...die dürfen aber halt echt nur mit der aufgemachten Tür angehen.

Aber hei!!! Wer en KFZ Elektriker kennt, kann bestimmt noch einen versteckten Knopf zusätzlich einbauen *g*

am 9. Januar 2003 um 12:06

Zitat:

Welches Delikt wird einem denn da vorgeworfen ?

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, ABE erloschen

70€ + 3 punkte

besonders hart kanns all diejenigen treffen die noch probezeit haben dann gehts zum aufbauseminar kostet 300€ und außerdem wird die probezeit um 2 jahre verlängert und das alles wegen n bisschen spass

Ich glaube ich habe aber eine kleine """Gesetzeslücke""" gefunden ;)

Unterbodenbeleuchtung...?Ich weiß Bescheid!

 

Hallo allerseits,

ich habe mein Auto innen per Hand im Neon- Crackline-Verfahren gestylt und natürlich gehören Schwarzlichtröhren dann dazu- insgesamt 5 im innenraum (u.a. mit 220 Volt) und eine im Kofferraum, weiterhin Unterbodenbeleuchtung- 2 Blaue Röhren an den Seiten und die echten Blauen und Weißen Strobo-Blitzer will ich auch nicht vergessen zu erwähnen..., nun zum Thema erlaubt oder nicht... .

Ich bin damit ca. 1,5 Jahre rumgefahren und des öfteren natürlich auch für die eigene Show (Was Trucks können- können auch Autofahrer!! *fg*) mit voller Beleuchtung aber ohne Strobs...-die Augen waren mein

Zur Loveparade, Abends losgefahren die Polizei hats gesehn...Daumen hoch und oder "Aber jez machen wir dat mal aus"! waren die Aussagen min. 50 mal bis zu dem Tag wo ich auf ein BIFI Treffen wollte und Nachts durch HERTEN fuhr, mit Beleuchtung!

Da sind die Polizisten immer besonders Geirig und ich erhielt trotz offener Münder eine Mängelkarte die aussagte im groben alle Beleuchtung abbauen sonst Beule und Stillegung weil mein KFZ nit der Verkehrsordnung entsprach *grrr* !

Oder eine Polizeidienststelle oder eine TÜV/DEKRA- Stelle segnet das KFZ so ab...!

Ich zur nächsten Polizeistelle...:"Ham wa keine Ahnung von müssn se zum TÜV"!

Ich zum TÜV,durfte hinten rrein in die Halle und direkt scharrten sich die People um mein Auto...

Der Prüfer,- ein älterer Tatergreis (man sah Ihm schon an das er keine Freuden am Vorabend mit seiner Frau hatte),-

inspizierte mein Auto und fragte worum es geht...,dazu muss gesagt werden, wer schon mal eine Schwarzlichtröhre am Tage hat Leuchten sehn, hat nix gesehn, weil mann es nicht sieht, auf jeden Fall der Prüfer fragte mich was da blenden soll und ich solle doch mal die Beleuchtung anmachen...,...ich sah Ihn an und meinte das die Beleuchtung schon an wäre...,...Ohhhhhhhhhhhhhh..., so geht das nicht meinte Er..., das blendet ja total, abbauen, abbauen sonst gibt's keinen Stempel...,...das hat Kraft gekostet ruhig zu bleiben!!!

ch hab durch einen Kollegen der Tuning macht und einen "flexibelen TÜV-Prüfer hat, einen Stempel bekommen ohne das der TÜVMAN je mein Auto gesehn hat!!

Und alle sind zufrieden...Fast!

Denn jetzt war mein Auto TÜV fällig und durch einen dummen Zufall habe ich jemanden von der DEKRA kenngelernt der von meiner Beleuchtung Bescheid weiß und mich "Indirekt!!!" zu sich bat...*LOL* .

Der Wagen wurde hochgefahren, der Prüfer schaut sich die Bremsen an, den Unterboden usw. schaut mich an und fragt mit nem dezenten Grinsen: "Sind an Ihrem KFZ Lichttechnische Einrichtungen angebracht die nicht der Verkehrsordnung entsprechen..."?

Ich konnte mir ein Grinsen nicht verkneifen und antwortet mit nem Unschuldsblick- den Kopf gen Boden senkend: "Neiiiiin, würd ich niiiiiiiieeee tun..."!

Zack abgehakt- TÜV- Plakette erteilt!!!

Allerdings wegen einer Lichttechnischen Einrichtung hab ich dann doch noch im Bescheid eine Rüge bekommen...,...meine hintere Kennzeichenbeleuchtung geht nicht...*gg* !

Ich freu mich schon auf diesen Sommer, da wird noch meer geleuchtet, in diesem Sinne Linke Spur, Rechtes Pedal!

Gruß aus GE J.L.

http://www.single.de/profil/hcb301

am 24. Juni 2003 um 8:50

moin moin,

hat einer ne "ausstiegsbeleuchtung" eingetragen? also ich mein ne unterbodenbeleuchtung? zählt das unter umständen als arbeitsscheinwerfer unterm auto? ;)

ich wollt mir meine eintragen lassen, da es bestimmt mal ärgern mit den netten leuten von der polizei gibt.

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