ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nachzahlung zu KFZ-Versicherung wegen falscher SF-Klasse

Nachzahlung zu KFZ-Versicherung wegen falscher SF-Klasse

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 9:18

Hallo zusammen,

heute hat sich meine KFZ-Versicherung gemeldet, weil sie festgestellt hat, meine KFZ-Versicherung mit einer falschen Schadenfreiheitsklasse zu berechnen. Nun soll ich Nachweise vom Vorversicherer erbringen und u.U. soll ich dann nachzahlen.

Bei Vertragsabschluss habe ich selbst nicht auf die SF-Klasse geachtet, die man mir bescheinigt hat.

Darf eine Versicherung in dem Fall die Nachzahlung fordern, wenn der Fehler bei der Vericherung lag?

Gruß

Aksel

Beste Antwort im Thema

Natürlich. Aber nicht länger als drei Jahre rückwirkend.

57 weitere Antworten
Ähnliche Themen
57 Antworten
Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 16:12

Tja, der antrag wurde ja telefonisch gemacht. Anschließend kam die Police mit dem vereinbarten Preis.

Und wie willst du jetzt nachweisen, was die VS falsch gemacht hat?

Wie heißt die Versicherung?

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 20:28

Gute Frage...

Friday heißt die versicherung

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 20:32

Genau das ist der Punkt an den ich nicht weiter komme. Wie mache ich klar, dass vor einem Jahr der angebotene Preis der sf 1/2 entsprach.

Die versicherung wird mit Sicherheit eine Nachzahlung verlangen, wobei der Preis sich an aktuelle Gegebenheiten orientieren wird.

Kann man irgendwo nachvollziehen, was die jeweilige sf bei der jeweiligen versicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt gekostet hat?

Du solltest Dich vllt. ein wenig vom Preis lösen und Dich ein wenig mit Tarifeinstufungen befassen :)

Welcher SF wurde von der Versicherung "versehentlich" in der Police eingetragen?

Vielleicht solltest du mal prüfen, welcher Tarifstand für deinen Vertrag gilt. Der steht im Versicherungsschein.

Hattest du 2018 einen Schaden bei der Vorversicherung gemeldet?

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 7:12

In der Police wurde fälschlicherweise zum vertragsbeginn am 28.09.2018 sf 2 eingetragen, obwohl ich sf 1/2 angegeben hatte Aktuell bin ich auf sf 1/2 weil ich im November 2018 einen Unfall hatte.

Eigentlich hätte zum vertragsbeginn sf 1/2 stehen müssen und nach dem Unfall sf 0, wenn ich mich nicht irre.

Die Frage ist wann die Versicherung die Rückstufung macht. wenn der Vertag am 28.09.18 begann und der Ablauf der der 28.09.19 ist, der Schaden im Nov 2018 war, findet die Rückstufung am 28.09.19, wenn du bei deiner Versicherung bleibst. Die Rückstufungstabellen findest du in den AKB deiner VS

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 7:50

Hm interessant. Die versicherung hat mich aber schon zum 1.1.2019 zurückgestuft wegen des Unfalls im November 2018. So kenne ich das auch.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 7:59

Hm interessant. Die versicherung hat mich aber schon zum 1.1.2019 zurückgestuft wegen des Unfalls im November 2018. So kenne ich das auch.

Übrigens: es gibt doch einen schriftlichen Antrag. Dort wurde sf 2 eingetragen. Das zulassungsdatum ist dort auch falsch. Das Auto habe ich am 21.09 18 gekauft und auch dann zum ersten mal zugelassen. Im antrag der versicherung steht der 21.09.17 als zulass6ngsdatum auf mich. Das kann man ja zur Not nachweisen. Ist das falsche zulassungsdatum ausreichend, um einen Anhaltspunkt zu haben, dass der antrag fehlerhaft ist und somit ungültig?

Mit dem antrag der versicherung wurde auch u.a. ein beratungsprotokol mitgesendet. Im. Beratungsprotokol hat man ein anderes zulassungsdatum eingetragen, 28.09.18. Man hat mir also in einer e-mail zwei dokumente mit unterschiedlichen bzw. Widersprüchlichen daten zugeschickt. Kann man damit arbeiten?

Die Versicherung stuft sofort zurück, sobald von Unfall gemeldet wird. Auch wenn der im Dezember ist und die Versicherung eine Rückstellung bildet. Das steht sogar in den Beitragsrechnungen drin, die im November versandt werden.

Aber du hättest der neuen Versicherung den Unfall vom November 2018 bei der alten Versicherung melden müssen.

Und natürlich muss man sich um die richtige Einstufung kümmern, besonders, wnen man nach dem Abschluss des neuen Vertrages einen Unfall hatte. Das dürfte auch im Versicherungsschein oder Anschreiben der neuen Versicherung stehen.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 8:09

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:03:21 Uhr:

Die Versicherung stuft sofort zurück, sobald von Unfall gemeldet wird. Auch wenn der im Dezember ist und die Versicherung eine Rückstellung bildet. Das steht sogar in den Beitragsrechnungen drin, die im November versandt werden.

Aber du hättest der neuen Versicherung den Unfall vom November 2018 bei der alten Versicherung melden müssen.

Und natürlich muss man sich um die richtige Einstufung kümmern, besonders, wnen man nach dem Abschluss des neuen Vertrages einen Unfall hatte. Das dürfte auch im Versicherungsschein oder Anschreiben der neuen Versicherung stehen.

Du hast den Sachverhalt leider falsch verstanden. Der Unfall im Nov 2018 war bei der neuen versicherung. Somit muss keine Meldung des unfalles bei der alten versicherung erfolgen.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 8:10

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 20. Oktober 2019 um 09:59:23 Uhr:

Hm interessant. Die versicherung hat mich aber schon zum 1.1.2019 zurückgestuft wegen des Unfalls im November 2018. So kenne ich das auch.

Übrigens: es gibt doch einen schriftlichen Antrag. Dort wurde sf 2 eingetragen. Das zulassungsdatum ist dort auch falsch. Das Auto habe ich am 21.09 18 gekauft und auch dann zum ersten mal zugelassen. Im antrag der versicherung steht der 21.09.17 als zulass6ngsdatum auf mich. Das kann man ja zur Not nachweisen. Ist das falsche zulassungsdatum ausreichend, um einen Anhaltspunkt zu haben, dass der antrag fehlerhaft ist und somit ungültig?

Mit dem antrag der versicherung wurde auch u.a. ein beratungsprotokol mitgesendet. Im. Beratungsprotokol hat man ein anderes zulassungsdatum eingetragen, 28.09.18. Man hat mir also in einer e-mail zwei dokumente mit unterschiedlichen bzw. Widersprüchlichen daten zugeschickt. Kann man damit arbeiten?

Was steht denn in deinem Versicherungsschein für ein Ablaufdatum? Ein falsches Zulassungsdatum macht einen Vertrag nicht ungültig. Wer hat denn den Antrag ausgefüllt? Normaler Weise wird das Datum " Zulassung auf Halter"

überschrieben, wenn es im Antrag und der Meldung durch die Zulassungsstelle unterschiedlich ist.

Es gilt dann das Datum der Zulassungsstelle, sofern kein besonderer Vermerk im Antrag ist.

Das ist doch die Versicherung, die man jeden Monat kündigen kann. Die AKB lesen, bringt vielleicht den Durchblick.

Da steht vielleicht auch, wie deren Rückstufungsmethode ist

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nachzahlung zu KFZ-Versicherung wegen falscher SF-Klasse