Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
In den News zu dem Thema heißt es:
Zitat:
„Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen.
Eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.“ (§17(4) StVO)
Gilt dies ''immer'' oder gibt es auch Ausnahmen?
Konkret: Was ist, wenn man auf einer Parkfläche (innerorts) parkt? Also zwar auf der Straße, aber die Parkfläche durch eine weiße durchgezogene Linie und ''P'' Markierungen abgetrennt ist.
Beste Antwort im Thema
Die Debatte bzgl. Parklicht bei Laternenabschaltung ist ja bekannt.
Frage mich nur, wie das früher ging. In meinem Geburtsort mitten im Ruhrgebiet wurden Ende der 60er, Anfang der 70er Nachts ganz selbstverständlich die Straßenlaternen ausgemacht und da hat niemand an den PKW Park-/Standlich angehabt. Die Reflektoren mussten reichen.
Sind die Fahrer heutzutage nicht nur blöd, sondern auch noch blind, dass sie Fahrzeug in ihrem Scheinwerferlicht nicht mehr sehen können?
29 Antworten
Wie du schon schreibst: "Eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht." Ein weiße Linie ist kein Straßenbeleuchtung.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. Januar 2015 um 09:46:08 Uhr:
Das gilt für Halten/Parken auf der Fahrbahn.
Nö. Das gilt generell.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Januar 2015 um 09:49:46 Uhr:
Nö. Das gilt generell.Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. Januar 2015 um 09:46:08 Uhr:
Das gilt für Halten/Parken auf der Fahrbahn.
Hier mal der weitere Text:
"(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."
Das sollte eigentlich klar machen, dass auf nem Parkplatz keine Beleuchtung notwendig ist. Warum auch? Er ist ja kein Teil der Fahrbahn.
Die Debatte bzgl. Parklicht bei Laternenabschaltung ist ja bekannt.
Frage mich nur, wie das früher ging. In meinem Geburtsort mitten im Ruhrgebiet wurden Ende der 60er, Anfang der 70er Nachts ganz selbstverständlich die Straßenlaternen ausgemacht und da hat niemand an den PKW Park-/Standlich angehabt. Die Reflektoren mussten reichen.
Sind die Fahrer heutzutage nicht nur blöd, sondern auch noch blind, dass sie Fahrzeug in ihrem Scheinwerferlicht nicht mehr sehen können?
Du musst dein Zitat schon zu Ende lesen. Da steht "Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten …". Es geht hier um eine generelle Beleuchtungspflicht, von der Pkw ausgenommen sind. Es sei denn, dass die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht, dann müssen auch Pkw beleuchtet oder anders kenntlich gemacht werden. Egal, ob sie auf der Fahrbahn oder einem Parkstreifen stehen. Deswegen hat jeder abgestellte Lkw oder Anhänger innerorts auch auf dem Parkstreifen die Warntafel ausgeklappt.
Ich habe gelesen und im ersten Post geschrieben......
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. Januar 2015 um 09:46:08 Uhr:
Das gilt für Halten/Parken auf der Fahrbahn.
Wo du das mit dem Parkstreifen liest, bleibt mir schleierhaft.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. Januar 2015 um 09:46:08 Uhr:
Das gilt für Halten/Parken auf der Fahrbahn.
Aber gehört der Parkstreifen zur Fahrbahn?
Seitenstraßen und Parkstreifen gehören in D per Definition nicht zur Fahrbahn, aber es kommt darauf an, ob es eben einen abgetrennter Bereich darstellt.
Fahrbahn ist Fahrbahn, Parkstreifen ist Parkstreifen, Gehweg ist Gehweg.
Mal rein logisch gedacht: Die Beleuchtung soll dafür sorgen, dass ein auf der Fahrbahn parkendes Auto rechtzeitig als Hindernis wahrgenommen wird, damit kein unaufmerksamer Fahrer dagegen fährt (wobei der ja eigentlich eh nicht schneller fahren dürfte, als sein Anhalteweg innerhalb des Lichtkegels....naja, wir kennen das ja).
Warum daher auf dem Seitenstreifen eine Beleuchtung, wenn das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn hineinragt?
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. Januar 2015 um 10:47:05 Uhr:
Mal rein logisch gedacht:Warum daher auf dem Seitenstreifen eine Beleuchtung, wenn das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn hineinragt?
Logisch gedacht hast du recht. Vom Wortlaut der StVO dagegen nicht:
" Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht."
Da steht nichts von "nur wenn sie auf der Fahrbahn halten".
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Januar 2015 um 11:47:42 Uhr:
Da steht nichts von "nur wenn sie auf der Fahrbahn halten".
Was dann wiederum bedeuten würde, dass man selbst sein Auto in der Einfahrt beleuchten müsste...
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. Januar 2015 um 10:47:05 Uhr:
Fahrbahn ist Fahrbahn, Parkstreifen ist Parkstreifen, Gehweg ist Gehweg.Mal rein logisch gedacht: Die Beleuchtung soll dafür sorgen, dass ein auf der Fahrbahn parkendes Auto rechtzeitig als Hindernis wahrgenommen wird, damit kein unaufmerksamer Fahrer dagegen fährt (wobei der ja eigentlich eh nicht schneller fahren dürfte, als sein Anhalteweg innerhalb des Lichtkegels....naja, wir kennen das ja).
Warum daher auf dem Seitenstreifen eine Beleuchtung, wenn das Fahrzeug nicht in die Fahrbahn hineinragt?
Ich würde mit Blick auf die StvO beim Parken auf einem "auf der Fahrbahn angelegten Parkstreifen" (=> kein Seitenstreifen), wenn dort die Straßenbeleuchtung des nächtens abgeschaltet wird, die Parkleuchte aktivieren, insbesondere dann, wenn der Parkstreifen auf der Fahrbahn aus dem Nichts mithilfe von Markierungslinien beginnt und das Fahrzeug an erster Stelle parkt.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. Januar 2015 um 11:56:17 Uhr:
Was dann wiederum bedeuten würde, dass man selbst sein Auto in der Einfahrt beleuchten müsste...Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Januar 2015 um 11:47:42 Uhr:
Da steht nichts von "nur wenn sie auf der Fahrbahn halten".
Deine Einfahrt liegt nicht im Gebiet der StVO.