Nach Unfallschaden will der Verursacher den Schaden nicht in voller Höhe zahlen
Hallo, ich hab da ein Problem bei dem mir hoffentlich ein guter Rat gegeben wird.
Passiert ist folgendes ein Firmnfahrzeug Sprinter hat mir auf der Vorfahrtsstrasse die Vorfahrt genommen und hat mit seiner Beifahrerseite meine Fahrerseite gestriffen. Auf ersten Blick nur ein Bagatellschaden.
Der Verursacher meinte ich sollte zu seinem Bekannten fahren der ist KFZ-Schlosser mit eigener Werke und repariert den Schaden auf seine Kosten.
Dort angekommen, stellt sich heraus der Schaden ist zwar klein aber doch recht teuer, nun meint der Verursacher den Schaden nicht in voller Höhe übernehmen zu wollen.
(Mein Schaden, der Spiegel auf der Fahrerseite ist hin, laut Renaultwerkstatt nur für den Spiegel }>149,1€ der Rahmen samt Elektronic, 26,10€ die Gehäuse abdeckung und 35,06€ das Glas das alles plus Märchensteuer, sowie Aus- & Einbau, sowie die Lackierung in Wagenfarbe alles in allem 498,56€{)
Zahlen will der Guteste aber nur 150€ und meint ich soll mir doch nen Spiegel vom Schrottplatz holen. Wäre doch die Hauptsache ich könnte wieder nach hinten schauen
Sein Meisterkumpel meint darauf sollte ich mich nicht einlassen, mein Wagen sei sowohl optisch als auch technisch in einem hervorragenden Zustand und er würds auf jedenfall nicht tun.
Achja, mein Wagen ein Clio 2 Phase 2 von 2001
Meine Frage nun, hab ich ein Anrecht auf ein Ersatzteil ab Werk? Oder muss ich echt zum Schrotty und dort nach einem "brauchbaren" Ersatzteil suchen?
Beste Antwort im Thema
Du als Geschädigter entscheidest in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird.
Wenn es nur der Außenspiegel ist, dann fahre in deine Vertragswerkstatt und lass einen neuen Spiegel montieren. Die dafür erforderlichen Kosten hat der Verursacher zu tragen. Du kannst deine Ansprüche beim Halter, dem Fahrer oder der Fahrzeughaftpflichtversicherung geltend machen.
Wichtig ist vor der Reparatur für eine ausreichende Beweissicherung zu sorgen!
Sollte mehr als der Spiegel beschädigt sein, dann lass den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufnehmen.
Wenn du weitere Probleme bei der Abwicklung erwartest, solltest du direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten!
16 Antworten
Eine Werkstattbindung hast du - wenn du sie hast - aber nur in der Kaskoversicherung. Hier handelt es sich aber um einen Haftpflichtschaden.
Wenn du den Schaden - völlig unnötigerweise, wie von dir geschildert - über deine Kasko abwickelst, wird DEIN (!!!!) Vertrag entsprechend belastet (Selbstbehalt, Schadensfreiheitseinstufung).
Hättest du nicht vom "ADAC" (ein Verein), sondern von der Rechtsschutzversicherung und deinem Versicherungsvertrag, welche du über den ADAC abgeschlossen hast, geschrieben, hätte man ein bisschen mehr verstanden.
Zitat:
wurde mir dann gesagt, das ich in eine ADAC-Vertragswerkstatt aufsuchen kann um den Schaden beheben zu lassen und das alles andere über den RA geregelt wird.
Das ist die korrekte Abwicklung bei einem Kaskoschaden mit Werkstattbindung!
Bei einem Haftpflichtschaden hast du freie Werkstattwahl! Wenn jemand anders für den Schaden an deinem Auto haftet, dann war die von dir genannte Aussage, dass du zur ADAC Vertragswerkstatt musst einfach falsch!