Nach Schaden, wann ist Abmeldung oder Halterwechsel möglich?
Hallo,
ich habe eine Vollkaskoversicherung, die ich in Anspruch genommen habe, weil mein Sohn gegen eine Anhängerkupplung gefahren ist.
Auto ist repariert, die Versicherung hat die Vertragswerkstatt bezahlt. Nun wurde ich extrem hochgestuft (ca. 500 ¼-jährlich). Aktuell kann ich die Versicherung kaum noch zahlen. Kann ich das Auto abmelden, oder bekomme dann Ärger mit der Versicherung?
Liebe Grüße
41 Antworten
Klar , kann ich ein Fahrzeug jederzeit verkaufen ( ... oder auch doch nicht 😉 ) / vorübergehend abmelden.
& und somit die Versicherung kündigen .
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 31. Januar 2025 um 22:10:30 Uhr:
Klar , kann ich ein Fahrzeug jederzeit verkaufen ( ... oder auch doch nicht 😉 ) / vorübergehend abmelden.& und somit die Versicherung kündigen .
Mit der Abmeldung kann man nicht kündigen, sondern nur ruhen lassen.
D.h. Beitragsfrei stellen.
Das es bei Abmeldung in eine Ruheversicherung übergeht = ok , z.B. wie bei Saisonfahrzeugen.
Meine Gedanke wäre z.B. nach Abmeldung + neue Versicherung , neue EVB und wieder anmelden.
Geht das nicht ?
Ja oder Nein ?
Nein
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Nochmal nein.
Versicherungswechsel nur bei gleichzeitigem Halterwechsel. Ob das in dem Fall Sinn macht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen, würde es aber bezweifeln.
Die Frage ist doch, was will man damit erreichen.
Nur ein Halterwechsel, macht das ganze noch teurer.
Sofort das Auto abmelden und stehenlassen, wäre die Lösung um den Beitrag zu sparen
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 31. Januar 2025 um 22:29:23 Uhr:
Das es bei Abmeldung in eine Ruheversicherung übergeht = ok , z.B. wie bei Saisonfahrzeugen.Meine Gedanke wäre z.B. nach Abmeldung + neue Versicherung , neue EVB und wieder anmelden.
Geht das nicht ?Ja oder Nein ?
@ germania47
@ remarque4711
= 2x nein akzeptiert 🙂 & Dankeeee
Braucht hier nicht weiter , ausdiskutiert werden.
( bin SF +35 ... immer bei der gleichen Versicherung 😉 ... ohne VK Schaden & nur 1x TK Glasschaden / Frontscheibe )
@Hermy66 1x nein für dich, 1x für den TE 😁.
Mir wurde gesagt, dass eine Abmeldung oder Halterwechsel erst nach 6 Monaten möglich ist. Ansonsten muss der Schaden der Versicherung erstattet werden.
Ist denn die Rückstufung schon erfolgt? Du kannst jederzeit den Halter wechseln, das ist aber in deinem Fall nur sinnvoll, wenn auch gleichzeitig der VN gewechselt wird und der Schadensverlauf auf denjenigen untragbar ist. Die 6 Monatsfrist kenne ich nicht
Das bringt doch alles nichts. Wenn der Schadenverlauf übernommenen wird, dann wird auch die Rückstufung übernommenen.
Die Frage, ob die VK noch benötigt wird, wurde vom TE auch noch nicht beantwortet. Wenn nicht, kann er es so machen, wie oben schon mehrfach beschrieben oder die VK nach einem Jahr Unterbrechung wieder mit dem gleichen SFR der Haftpflicht wieder einschließen - wenn er sie dann unbedingt wieder haben will.
Zitat:
@KPEr schrieb am 1. Februar 2025 um 07:50:47 Uhr:
Mir wurde gesagt, dass eine Abmeldung oder Halterwechsel erst nach 6 Monaten möglich ist. Ansonsten muss der Schaden der Versicherung erstattet werden.
Es gibt wenn man fiktiv abrechnet die 6 Monats Frist , habt ihr euch das Geld auszahlen lassen ?
Wo bitte gibt es denn eine Sechsmonatsfrist nach fiktiver Abrechnung? Kannst du da mal was verlinken?
Ich kenne nur eine Sechsmonatsfrist nach der Inanspruchnahme der 130%-Regel nach einem Haftpflichtschaden.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 1. Februar 2025 um 18:04:55 Uhr:
Wo bitte gibt es denn eine Sechsmonatsfrist nach fiktiver Abrechnung? Kannst du da mal was verlinken?
Meine Freundin musste das auch der Versicherung versichern das sie min 6monate weiter fährt damit
https://www.autohaus.de/.../...chs-monate-weitergenutzt-werden-2779164