Nach Schaden, wann ist Abmeldung oder Halterwechsel möglich?
Hallo,
ich habe eine Vollkaskoversicherung, die ich in Anspruch genommen habe, weil mein Sohn gegen eine Anhängerkupplung gefahren ist.
Auto ist repariert, die Versicherung hat die Vertragswerkstatt bezahlt. Nun wurde ich extrem hochgestuft (ca. 500 ¼-jährlich). Aktuell kann ich die Versicherung kaum noch zahlen. Kann ich das Auto abmelden, oder bekomme dann Ärger mit der Versicherung?
Liebe Grüße
41 Antworten
Danke für den Link, das Urteil kannte ich im Zusammenhang mit Kasko nicht.
Ich bin kein Jurist, aber ich bin der Meinung, dass der Fall nicht mit dem des TE vergleichbar ist. Der VN in dem verhandelten Fall hat fikiv abgerechnet, die Karre günstig repariert und dann verkauft. Die Versicherung hat nicht die gesamte Schadensumme ausgezahlt, weil der TE billiger repariert hat, daraufhin hat er geklagt. Die Klage wurde wegen des Bereicherungsverbots abgewiesen.
Unser TE hat den Schaden reparieren lassen (so verstehe ich ihn jedenfalls) und die Versicherung hat reguliert. Es wurde nicht fiktiv abgerechnet und deswegen dürfte die Sechsmonatsfrist hier nicht gelten. Eine Bereicherung würde hier nicht stattfinden, eher im Gegenteil, wenn der Schaden bei Verkauf angegeben wird.
Weitere Diskussionen dazu werde ich hier nicht führen.
Außerdem handelt es sich bei dem Urteil um die Entscheidung bei einem Haftpflicht - und nicht Vollkaskoschaden.
Na ja, wer lesen kann ....
Bei einem Schaden von 1200€ würd ich zusehen den Schaden selbst zu bezahlen. Sprich "Schadenrückkauf" - sollte bis 6 Monate nach Regulierung noch möglich sein
->hast du also heute das Geld nicht heißt es halt mal paar Monate den Gürtel ganz eng schnallen um es zu haben.
Wurden überhaupt ganze 1200€ reguliert oder waren es nur 700, weil zb 500 an Selbstbeteilung zu bezahlen waren? Dann reden wir hier nicht über 1200€ Schadenrückkauf sondern nur über 700.
Eine Vollkasko würde ich immer mit hoher Selbstbeteiligung abschließen - man will ja eine gewisse Absicherung um bei schlimmen Schaden am eigenem Fahrzeug keinen hohen Verlust einzufahren aber hofft ja erstmal dass der Schadenfall gar nicht eintritt. Dementsprechend lieber hohe SB und dafür etwas Beitrag sparen. (zwischen 1000€ SB und 500€ SB liegen 500€. wenn ich im gleichem Zuge aber 40€ beitrag im Jahr spare hab ich das in ca 12 jahren rein, sofern eben kein Schaden eintritt UND auch für den Fall das er zwar eintritt aber halt so dass ich ihn eh zurückkaufe bzw selbst reguriere weil die Hochstufung langfristig gesehen unerträglich teuer ist).
Du hast sonst über viele viele jahr jährlich einen erhöhten Vollkaskobeitragssatz. Und selbst wenn du wieder bei deinem alten Schadensfreiheitsrabatt der vor dem Schaden galt angekommen bist (kann 10-20 Jahre dauern) wärst du zu diesem späterem Zeitpunkt eigentlich einige Jahre weiter mit einem niedriegerem Schadensfreiheitsrabatt dann.
Es läßt sich insgesagt schwer ausreichen,
->weil du natürlich nicht weißt wann du ein Fahrzeug mit Vollkasko versicherst und wann du viellleicht ohne auskommst (weil vielleicht alt + geringer Zeitwert des Fahrzeugs)
->im Falle das man VK versichert nicht absehbar ist was das in Zukunft für Fahrzeuge sind, sprich gleiche Kaskoeinstufung wie dein jetziges oder höhere oder geringe. Selbst für den jetztigen Fahrzeug läßt es sich nicht vorhersagen aber deutich springen tut es dort nicht
->und am Ende noch der Umstand, dass die Beiträge an sich über die Jahre steigen. kann man aber evtl vernachlässigen - ist ja inflation der Beiträge und wenn wir Inflation haben hast hoffentlich irgendwann auch Gehaltsanpassung die diese ausgleicht
Ich würd den 1200€ Schaden sogar rückkaufen, wenn du beim jetzigem Fahrzeug augrund des Zeitwerts vielleicht direkt keine Kasko mehr möchtest. Kommt das nächste neue Auto möchte man ja wieder eine und dann einen hohen SF zu haben ist ja auch wieder teuer.
Hast du den ganzen Thread durchgelesen, um hier noch einmal eine ausführliche Zusammenfassung zu hinterlassen? 😕
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Ich habe mir den Thread durchgelesen.
Darf ich fragen, um was für eine Versicherung und Fahrzeug es sich handelt, bei der durch solch einen Schaden, der Jahresbeitrag um 2000€ steigt?
Ich würde wohl von SF19 auf SF10 zurückgestuft, was 134€ im Jahr machen würde.
Der Jahresbeitrag steigt nicht um 2000Euro, sondern er beträgt jetzt nach der Erhöhung 2000 euro
Zitat:
@mischi-zugelaufen schrieb am 3. Februar 2025 um 14:28:40 Uhr:
Ich würde wohl von SF19 auf SF10 zurückgestuft, was 134€ im Jahr machen würde.
In deinem Beispiel wär es wichtig zu wissen wieviel % bei deiner Versicherung einmal SF19 und SF10 sind...
Ich meine die % Sprünge sind gerade bei untersten SF Jahren schon heftig ... das kann schon bitter sein
Zitat:
@tartra schrieb am 3. Februar 2025 um 15:58:23 Uhr:
In deinem Beispiel wär es wichtig zu wissen wieviel % bei deiner Versicherung einmal SF19 und SF10 sind...
Uhi.
Das kann ich Dir spontan nicht sagen. Ich hab nur die Info zu den Schadenfreiheitsklassen. Sorry.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Februar 2025 um 15:50:41 Uhr:
Der Jahresbeitrag steigt nicht um 2000Euro, sondern er beträgt jetzt nach der Erhöhung 2000 euro
OK.
Lese ich anders.
Zitat:
Nun wurde ich extrem hochgestuft (ca. 500 ¼-jährlich).
Wenn da der Beitrag mit gemeint wäre, würde das ja gar nichts über die Erhöhung aussagen.
Zu "Uhi" könnte man einen Blick in die AKB werfen. der Unterschied dürfte allerdings so um die 10%-Punkte sein.
Die AGB habe ich leider nicht immer zur Hand, schaue aber heute Abend nach.
Sind 43, bzw. 53%
d.h. die Sprünge sind recht moderat .. ~1% je SF Jahr .. das ist im Bereich M - SF10 durchaus größer, deshalb hat man bei Rückstufung in diesem Range fiese Beitragserhöhungen ..da gehts dann auch mal ganz schnell in 5-10% Schritten je SF Jahr..