Nach Polizei Kontrolle beim TÜV vorführen?
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem Roller meines Sohnes. Mein Sohn hat eine Prüfbescheinigung für das Mofa fahren, aber er meinte ja nicht auf seine Eltern hören zu müssen (kennt bestimmt der ein oder andere hier) und ist mit seinem Roller schneller gefahren bis ihn die Polizei angehalten hat.
So erst mal zu der Vorgeschichte des ganzen Problems. Nun zu meiner eigentlichen Frage ;-)
Der Roller hat 25km/h Papiere und ich habe jetzt ein 25km/h Drosselsatz (mechanisch) eingebaut. (Gutachten vom Drosselsatz habe ich.) Muss ich damit noch mal mit zum TÜV? Um das bestätigen lassen? Weil eingetragen sind ja die 25km/h.
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Gruß Silas
26 Antworten
Jemand muss mit seiner Unterschrift bestätigen, das zum Zeitpunkt der Sichtung, alle Drosselteile nach dem aktuellen Drosselgutachten in Menge, Form, Lage und Abmessungen diesem Gutachten entsprechen und diese auch eingebaut sind. Mit einer Fahrprüfung mit GPS, ist diese Prüfung abgeschlossen.
Genau diese Bestätigung und das Neue, aktuelle Drosselgutachten würde ich als Polizist sehen wollen. Nix anderes.
Gruß
Das sind genau meine Worte bloß halt anders formuliert ??
Du bist ja nicht der Polizist...
Und weißt somit auch nicht, was zwischen TE und Polizei abgesprochen und verlangt wird.
Wenn der TE keine konkreten Angaben macht, bleibt alles nur ein Rätselraten.
Weißt du, auf solche Personen bezogen Einträge wie du es hier gepostet hast, mal ehrlich kann man gut und gerne dankend drauf verzichten.
Das ist doch hier ein Portal wo man versucht Hilfe zu leisten und Gedanken aus zu tauschen.
Zu dem kennen wir uns nicht und du weißt auch nicht was ich beruflich mache.
Deswegen lass diese Andeutungen..
Danke
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Mit dir rede ich doch gar nicht! Ich habe Fashionbike geantwortet!
Also komm wieder runter...
Das ist genau die Frage und das Problem…was will der Polizist tatsächlich sehen?
Man würde zwar das erwarten was Fashionbike sagt, aber ich weiß daß auf dem kurzen Dienstweg auch einfache Lösungen möglich sind.
Nimmt es def Beamte nicht so genau, dann könnte eben auch, so wie Sportgolfy sagt, auch nur die Vorlage des beigelegten Drosselgutachtens für Ihn ausreichen. Wir wissen es halt leider nicht wie der tickt. Der TE kann zocken und es einfach mal austesten. Schlimmstenfalls wird er abgewiesen und muss mit richtigen aktuellen TÜV Bescheinigungen , Bestätigungen… nochmal wiederkommen.
Schön, das du es verstanden hast und schlecht, das uns der TE im Dunkeln tappen lässt.
So schlimm kann es ja nicht gewesen sein da er den Roller ja noch hat.
Also müsste er eine Mängelkarte haben und da würde es hier ausreichen ihn mit der richtigen Geschwindigkeit bei der Polizei vorzustellen da er die Papiere noch hat, da braucht es kein neues Gutachten.
Es sei denn es wird auf eine TÜV Vorstellung bestanden.
Mal ehrlich..
Wenn man es doch nicht genau weiß was sie haben wollen, woher sollen wir das wissen ???
Das hier sind doch alles jetzt nur Vermutungen.
Warum geht er nicht ganz einfach hin, nimmt das Telefon in die Hand, ruft bei der Polizei selber an und fragt nach .. Ende des Problems .. und zu dem ist er dann auf der 100% sicheren Seite..
Guten Morgen da ich letztens das hier schon geschrieben habe....
Guten Morgen, vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich habe ja 25ger Papiere für den Roller. (Nur die 25km/h) Deswegen bräuchte ich ja keine neuen Papiere. Wenn da 50km/h drinne stehen würde kann ich ja eine Vorführung beim TÜV verstehen.
Die Polizei sagte die brauchen nur das Gutachten das ich belegen kann das ich den Roller jetzt gedrosselt habe.
Ich werde damit zum TÜV fahren mir ne Bestätigung holen das der Roller 25km/h fährt und das zusätzlich bei der Polizei vorlegen.
Gruß Silas
"Nochmals vielen Dank für eure Antworten."
Ist das beste was man machen kann.
Hoffentlich kommt auf den Filius nicht noch was zu, wie fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis,das könnte sogar bis befristete Führerscheinsperre kommen.
Es gibt ein Teile Gutachten zb für den Mofa Drosselsatz und ein Gutachten das bestätigt das der Mofa Drosselsatz für das Fahrzeug ist mit Fahrgestellnummer und ordnungsgemäß eingebaut ist was der TÜV bestätigt. Das Gutachten bekommt eine Nummer und die Nummer ist mit einem Beiblatt an den Original Papieren angeheftet...beides muss man mit sich führen...
Das Teile Gutachten braucht man dann eigentlich nicht mehr...
Das Fahrzeug Gutachten hat nur Bestand mit den Drosseln die auch eingetragen sind,sind andere Drosseln eingebaut muss ein neues gemacht werden...
So ist das bei meinen beiden Yamaha Roller und Aprilia SR 50...
Ich habe daher auch beide Papiere 45kmh und 25kmh(angeheftete Beiblatt und Gutachten)