nach fast 10 Monaten Strafzettel aus der Schweiz
Ich bin letztes Jahr auf der Rückfahrt vom Urlaub (Ende August 2006) in der Schweiz geblitz worden. Jetzt habe ich den Strafzettel (Anfang Juni 2007) zugeschickt bekommen.
Ist der noch gültig ? In Deutschland existiert doch eine Frist (glaube 4 Monate) aber wie sieht mit dem Ausland aus?
25 Antworten
Wurde im Oktober 2007 in der Schweiz geblitzt. Der Strafzettel kam schon nach einer Woche nach Hause. Mit denen ist nicht zu spaßen. Lieber gleich zahlen als nachher das doppelte. Mit 142km/h geblitzt = 157,19 Euro !!! Teurer Spaß.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Das Risiko, erwischt zu werden, ist vorhanden --- aber nicht riesengroß.Das muß man sich halt überlegen.Zitat:
Original geschrieben von need for speed2
Es ist schon ein Unterschied ob man jetzt z. B. 100 Euro bezahlt oder in 2 Jahren 400.
Viele Länder kontrollierten zudem schon an der Grenze ob offene Strafzettel vorliegen. Da kann es schnell passieren das man an der Grenze festgehalten wird bis man bezahlt hat.
Dann auf jeden Fall.Zitat:
Wenn man die nächsten Jahre nicht mehr in die Schweiz fährt kann man das Risiko vielleicht eingehen.
Warum sollte man, wenn man nicht unbedingt muß?Zitat:
Aber man kann auch ruhig für eigene Fehler bezahlen.
Das Risiko, bei der Einreise in die Schweiz erwischt zu werden, ist wesentlich grösser, als Du denkst. Die schweizer Grenzwache verfügt über wesentlich umfangreichere Datensammlungen als die deutsche Bundespolizei oder der Zoll an der Grenze. Zudem sind die schweizer Behörden bei der Eintreibung deutlich rigoroser. So kann es durchaus vorkommen, dass man bei einem offenen Knöllchen an der Grenze im dortigen "Hotel" kostenlos nächtigen darf, bis die Mittel für die Bezahlung vorliegen. Alternativ kann das fahrzeug als Sicherheit eingezogen und die reise zu Fuss fortgesetzt werden. Dass dies nicht bei einem Knöllchen über 50 Franken vorkommt, ist auch klar, aber die rechtlichen Möglichkeiten dazu gibt es. Ausserdem kommt man in der Schweiz nur in seltenen Fällen so billig wie in Deutschland davon. Zudem werden Buss- und Verwarnungsgelder aus der Schweiz schon seit Jahren auch in Deutschland eingetrieben, da es ein entsprechendes Amtshilfeabkommen gibt. Umgekehrt wäre es normalerweise auch der Fall, da die deutschen Knöllchen aber zu billig sind, wird die Polizei dort deutlich seltener tätig.
btw: für gemachte Fehler einzustehen, kann auch ein Zeichen für Charakterstärke sein. Solange man nicht erwischt wird, ist es doch egal. Sollte man eben mal Pech haben, kann man das auch durchaus sportlich sehen. 😉
Grüssle
Jackson5
Zusatz: ich hatte lange Jahre beruflich mit den Grenzbehörden in der Schweiz zu tun, habe auch noch Familie dort, wovon einer Polizeibeamter ist. Daher hab ich mich mit diesem Thema auch bereits ein wenig auseinandersetzen dürfen, zumal ich mich auch schon zu dem Personenkreis der Zahlungspflichtigen zählen durfte.
Hallo, bin neu hier, wollte jedoch auch mal eine frage stellen.................
Ich bin auch im Jahr 2005 in der Schweiz geblitzt....................
habe alle Zahlungsaufforderungen mißachtet.......................
soweit so gut........................doch
gestern hatte ich einen brief von den Schweizern im Briefkasten wo drin steht, dass sie jetzt die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
können die mich echt hier in deutschland verhaften weil ich in der Schweiz ein knöllchen erhalten habe (vor 3 Jahren) und NICHT bezahlt habe????
Wäre nett wenn mir einer eine aussagefähige Antwort geben könnte.
Danke schon mal im Vorraus..............
Dich aus Deutschland hollen, und dann bei sich in den Knast stecken können sie nicht, aber umfahre doch in Zukunft die Grenze von der Schweiz großzügig. 😉
mfg Micha
PS: Was haste angestellt? 😁😁😁
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Hallo.............
hoffe du hast recht................
also ich bin auf der Autobahn Basel ri. Freiburg mit 13 km/h!!!! zuviel..........
geblitzt worden........
und die machen da so einen trarar drum ;-))
Aber wie gesagt, ich hoffe du hast recht.
War ja nur beruflich in der Schweiz, und brauche da so schnell nicht mehr hin.
Das ist schlecht, du kannst also nicht wirklich ausschließen, dass du da wieder hin musst?
Weiß den sonst wer, ob man mit der Schweiz verhandeln kann bzw. nach zahlen und wie es überhaupt gehandhabt wird mit der Haftstrafe dann?
mfg Micha
Zitat:
Original geschrieben von man4all
Hallo.............hoffe du hast recht................
also ich bin auf der Autobahn Basel ri. Freiburg mit 13 km/h!!!! zuviel..........
geblitzt worden........und die machen da so einen trarar drum ;-))
Aber wie gesagt, ich hoffe du hast recht.
War ja nur beruflich in der Schweiz, und brauche da so schnell nicht mehr hin.
wieviel hätte es denn ursprünglich gekostet?
Weil 150 Eur wären es mir nicht wert nicht ine schweiz zu können zwecks fahndug.
Ich hab auch mal für ne simple Parkzeitüberschreitung (waren nur 5 Minuten, mußte dann aber den Tarif bis zu 2 Stunden Überschreitung bezahlen, da es keinen kleineren gibt 🙁 ) 40 Franken bezahlen.
Die Schweiz ist doch viel zu schön, um da wegen einer Geldstrafe nie mehr hinfahren zu können.
Also besser zahlen.Die verstehen leider bei Geldstrafen keinen Spaß!
Zitat:
Original geschrieben von Jackson5
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Zitat:
Original geschrieben von need for speed2
Es ist schon ein Unterschied ob man jetzt z. B. 100 Euro bezahlt oder in 2 Jahren 400.
Viele Länder kontrollierten zudem schon an der Grenze ob offene Strafzettel vorliegen. Da kann es schnell passieren das man an der Grenze festgehalten wird bis man bezahlt hat.[/quote Das Risiko, erwischt zu werden, ist vorhanden --- aber nicht riesengroß.Das muß man sich halt überlegen.
Hallo Jacko,Zitat:
Wenn man die nächsten Jahre nicht mehr in die Schweiz fährt kann man das Risiko vielleicht eingehen.[/quote Dann auf jeden Fall.
Warum sollte man, wenn man nicht unbedingt muß?Zitat:
Aber man kann auch ruhig für eigene Fehler bezahlen.
[/quoteDas Risiko, bei der Einreise in die Schweiz erwischt zu werden, ist wesentlich grösser, als Du denkst. Die schweizer Grenzwache verfügt über wesentlich umfangreichere Datensammlungen als die deutsche Bundespolizei oder der Zoll an der Grenze. Zudem sind die schweizer Behörden bei der Eintreibung deutlich rigoroser. So kann es durchaus vorkommen, dass man bei einem offenen Knöllchen an der Grenze im dortigen "Hotel" kostenlos nächtigen darf, bis die Mittel für die Bezahlung vorliegen. Alternativ kann das fahrzeug als Sicherheit eingezogen und die reise zu Fuss fortgesetzt werden. Dass dies nicht bei einem Knöllchen über 50 Franken vorkommt, ist auch klar, aber die rechtlichen Möglichkeiten dazu gibt es. Ausserdem kommt man in der Schweiz nur in seltenen Fällen so billig wie in Deutschland davon. Zudem werden Buss- und Verwarnungsgelder aus der Schweiz schon seit Jahren auch in Deutschland eingetrieben, da es ein entsprechendes Amtshilfeabkommen gibt. Umgekehrt wäre es normalerweise auch der Fall, da die deutschen Knöllchen aber zu billig sind, wird die Polizei dort deutlich seltener tätig.
btw: für gemachte Fehler einzustehen, kann auch ein Zeichen für Charakterstärke sein. Solange man nicht erwischt wird, ist es doch egal. Sollte man eben mal Pech haben, kann man das auch durchaus sportlich sehen. 😉
Grüssle
Jackson5
Zusatz: ich hatte lange Jahre beruflich mit den Grenzbehörden in der Schweiz zu tun, habe auch noch Familie dort, wovon einer Polizeibeamter ist. Daher hab ich mich mit diesem Thema auch bereits ein wenig auseinandersetzen dürfen, zumal ich mich auch schon zu dem Personenkreis der Zahlungspflichtigen zählen durfte.
sofern ich weiss, gibt es noch immer kein Vollstreckungsabkommen (ist zudem auc hkein EU-Staat).
MfG
BradDD
Hallo Jacko,
sofern ich weiss, gibt es noch immer kein Vollstreckungsabkommen (ist zudem auch kein EU-Staat).
MfG
BradDD
Hi,
deine Aussage ist nicht ganz richtig.
Es gibt seit dem 01.03.2002 den schweizer/deutschen Polizeivertrag. Dort im Speziellen der §37.
Grüße
globalwalker