MwSt. Vollkaskoschaden
Hallo, ich habe folgende Frage... (enstand aus einer Diskussion mit einem Kumpel)
An einem Wagen ist ein Totalschaden (selbstverschuldet).
Nun reguliert die Versicherung den Betrag X
Wir gehen mal von 30.000€ Euro aus.
Die Versicherung zahlt die 30.000€ abzügl. der MwSt. aus in Summe 25.210€.
Die MwSt. bekommt der Versn. wenn er sich bsp. einen Neuwagen zugelegt hat.
Soweit alles klar für uns!
Nun die eigentlich Frage...
Der Versn. hat einen neuen Wagen gekauft, für welchen auch Steuer angefallen ist.
Welche MwSt. bekommt der Versn. nun ausgezahlt?
Die MwSt. welche für den NW angefallen ist, oder die Differenz von 30.000€ zu den 25.210€?
Danke für die Antworten!!!
Beste Antwort im Thema
Hi,
es ist eigentlich ganz einfach:
Ersattet wird immer nur soviel USt., wie der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung tatsächlich aufwenden musste, aber niemals mehr als das, was zuvor vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wurde.
Beispiel: Abgezogen wurden vom Wiederbeschaffungswert z.B. 500 EUR Steueranteil.
Var. 1: Es werden bei der Ersatzbeschaffung nur 300 EUR aufgewandt, also werden 300 EUR erstattet.
Var. 2: Es wurden für das Ersatzfahrzeug 1000 EUR Steuer bezahlt, also werden die ganzen 500 EUR ersstattet, aber nicht mehr.
Das ist alles.
Gruß
Hafi
15 Antworten
Sorry, aber sowas finde ich persönlich unnötig.
Wenn Du weißt, wie es geht, dann schreib es doch in Beitrag #2 gleich so, dass auch Leute, die nicht vom Fach sind, kapieren, was gemeint ist.
Ich hab verstanden, was Du sagen wolltest. Aber ich stell hier auch keine Fragen...
😉
Hafi